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standlicht

Verfasst: 27. Apr 2015
von forschengereuth
Hallo Leute,
Ich hab da mal eine Frage:
Wenn mein Scheinwerfer auch Standlicht LED hat.....wie nutze ich die???
Einfach nur auf's Abblendlicht?
Micha

Re: standlicht

Verfasst: 27. Apr 2015
von GalosGarage
standlicht ist normalerweise separat geschaltet.

müssten am schalter auch getrennt sein. 1. stufe standlicht, 2. fahrlicht u standlicht.

galo

Re: standlicht

Verfasst: 27. Apr 2015
von MichaelZ750Twin
Hi Micha,
die originalen Zündschlösser haben eine "Park"-Stellung. Daran hängt das Rücklicht und auch das Parklicht.
Wenn du diese Stellung am Zündschloß nicht (mehr) hast, kannste das Parklicht an die Tachobeleuchtung oder eben wieder an die Zuleitung für das Rücklicht anklemmen.

Re: standlicht

Verfasst: 27. Apr 2015
von GalosGarage
muss das standlichtnicht seperat geschaltet werden können? :dontknow:

Re: standlicht

Verfasst: 28. Apr 2015
von MichaelZ750Twin
Ob muss, weiß ich nicht, aber Standlicht heißt ja, das du das Mopped auch mal mit Minimalbeleuchtung parken kannst.
Da gehört eben das Parklicht vorn und das Rücklicht hinten dazu, evtl. auch eine separate Kennzeichenbeleuchtung, falls nicht im Rücklicht integriert.
Wie du geschrieben hast, hat man am Lichtschalter die Standlichtstellung, aber die funktioniert ja nur bei eingeschalteter Zündung und üblicherweise ist auf der Lenkerschalterstellung 1 mit dem Standlicht auch die Tachobeleuchtung mit an.

Re: standlicht

Verfasst: 28. Apr 2015
von Oette
Das Standlicht wird für gewöhnlich durch eine separate Zündschlossstellung geschaltet...

Re: standlicht

Verfasst: 28. Apr 2015
von forschengereuth
danke jungs.....

ich hab halt das problem..ich hebe nur ein berührungsloses zünschloß und nur noch taster an den stummeln!!!

micha

Re: standlicht

Verfasst: 28. Apr 2015
von UdoZ1R
Hallo Micha,

wenn ich das richtig weiß, brauchst Du gar kein Standlicht. Es muß zwar funktinieren, wenn es denn vorhanden ist, wenn aber keins da ist, wird auch keiner danach fragen!

Re: standlicht

Verfasst: 28. Apr 2015
von EnJay
Ich hab da was im Hinterkopf, dass Standlicht bei STVO nicht Pflicht ist, wenn du ein Einspuriges Fahrzeug (=Motorrad) hast.
Ich hab leider gerade nicht mein "TÜV Buch Motorrad" Hand. Sonst hätte ich nachgeguckt.

Bei meinem Motorrad ist auch kein Standlicht angeschlossen.
Zur Not würde ich einfach unter den Tank oder irgendwo versteckt noch einen kleinen Kippschalter einbauen. Das sollte für den TÜV (und auch für dich, falls du tatsächlich mal auf die Idee kommen solltest das zu Benutzen) eigentlich reichen.

Re: standlicht

Verfasst: 28. Apr 2015
von Oette
Schnelle Aufklärung: http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

Unter Punkt Standlicht/Begrenzungsleuchten: Ist dein Krad erstmal nach STVZO geprüft, so KANN es Standlicht haben, es ist jedoch nicht zwingend notwendig.
Erfolgte die Prüfung nach EG-Richtlinie, wird es vorgeschrieben!
Originaltext:

Begrenzungsleuchten /Standlicht:
- nach EG vorgeschrieben, nach StVZO zulässig
- Anzahl: 1, nach EG auch 2
- in der Breite: Symmetrisch zur Fz-Längsmitte, nach StVZO nur im Scheinwerfer
- in der Höhe: 350 - 1200 mm, nach StVZO bis 1500 mm