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Fußrasten Vorschriftswirrwar

Tipps, Tricks, Informationen und Fragen zu Vorschriften, Gesetzen und Schlupflöchern
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Rickrt
Beiträge: 21
Registriert: 19. Mai 2021
Motorrad:: Yamaha XV 750 SE
Aprilia Dorsoduro 1200
Wohnort: Reutlingen/Freising

Fußrasten Vorschriftswirrwar

Beitrag von Rickrt »

Servus zusammen,

mittlerweile bin ich beim Thema Fußrasten bei meiner XV 750 angekommen. Beim ersten Gespräch mit meinem Prüfer war er sich selbst nicht ganz sicher welche Regelung angewendet werden muss. Er verwies mich dann auf das Merkblatt 758, einen Teil davon hänge ich weiter unten mal an.
Ich wollte eigentlich eine Befestigungsplatte selbst fertigen und an dieser Platte die Fußrasten einer z.B. R1/R6 anschrauben.
Nun habe ich mich bei meinem Prüfer eben gemeldet um das ganze Thema noch einmal anzufragen und er lehnte ab aufgrund der Befestigungsplatte. Da ich aber weiß, dass manche hier eine ähnliche Konstruktion fahren kommt mir das ganze etwas kurios vor. Ich lese das Merkblatt eher so, dass es sich rein auf die Fußrasten bezieht.

Die andere Option wäre eben den Serienhalter der Fußrasten zu verwenden und Tarozzi Rasten zu nehmen, die allerdings keine ABE oder Teilegutachten haben. Sprich es würde auch wieder das Merkblatt greifen.

Wäre super wenn jemand da ein bisschen Licht ins dunkle bringen könnte und ggf. auch Beispiele dafür hat.

Schonmal vielen Dank,

Felix



Merkblatt 758

5.1 Festigkeit der Fußrasten



5.1.1 Statische Prüfung, Auf- und Absteigen

Eine Prüfkraft von 150 daN wird an den Enden der Fußrasten in der Belastungsrichtung parallel zur

Fahrzeughochachse aufgebracht.

Die Belastung der Fußrasten kann nacheinander erfolgen, auch wenn die Fußrasten für Fahrer- und

Beifahrer auf einem gemeinsamen Befestigungsteil angebracht sind.

An den Bauteilen der Austausch-Fußrastenanlage dürfen weder Anrisse oder Bruch noch bleibende

Verformungen auftreten, die die Fußraste um mehr als 20° aus ihrer ursprünglichen Lage auslenken.



5.1.2 Statische Prüfung, Überlast

Eine Prüfkraft wird an den Enden der Fußrasten in der Belastungsrichtung solange erhöht, bis ein Bruch

eintritt oder ein bleibender Auslenkungswinkel von 45° erreicht wird.

Bis zu einem Auslenkungswinkel von 20° darf kein Bruch auftreten.

Anschließend wird die Fußraste in die Ausgangslage zurückgebogen. Dabei muß ein Ablösen der

Fußraste infolge Bruch auftreten, oder die Vorschädigung der Fußraste muß deutlich, z.B. durch

bleibende oder funktionshemmende Verformungen, angezeigt werden, so daß ein Austausch notwendig

wird.



5.1.3 Dynamische Prüfung

Eine schwellende Prüfkraft von 50 daN wird in der Trittflächenmitte der Fußraste in der

Belastungsrichtung parallel zur Fahrzeughochachse über 100 000 Lastwechsel mit einer Frequenz

zwischen 15 min-1 bis 60 min-1 aufgebracht. Sind die Fußrasten für den Fahrer und den Beifahrer auf

einem gemeinsamen Befestigungsteil angebracht, so muß die Belastung der Fußrasten gleichzeitig

erfolgen.

An den Bauteilen der Austausch-Fußrastenanlage dürfen weder Anrisse oder Bruch noch bleibende

Verformungen auftreten, die die Fußraste um mehr als 20° aus ihrer ursprünglichen Lage auslenken.



5.2 Festigkeit des Fußbremshebels



5.2.1 Statische Prüfung - Überlast

Eine Prüfkraft von 150 daN wird auf der Trittflächenmitte des Fußbremshebels in Richtung der zu

erwartenden Betätigungskraft aufgebracht.

An den Bauteilen der Austausch-Fußrastenanlage dürfen keine Anrisse oder Bruch auftreten.



5.2.2 Dynamische Prüfung

Eine schwellende Prüfkraft von 50 daN wird auf der Trittflächenmitte des Fußbremshebels in Richtung der

zu erwartenden Betätigungskraft über 100 000 Lastwechsel mit einer Frequenz zwischen 15 min-1 bis

60 min-1 aufgebracht.

Dabei überträgt der Fußbremshebel die Belastung auf eine Feder mit einer Federrate von 50 daN/cm

3 daN/cm.

Die max. Auslenkung der Trittfläche darf während der Prüfung das Maß 40 mm nicht übersteigen. An den

Bauteilen der Austausch-Fußrastenanlage dürfen weder Anrisse oder Bruch noch bleibende

Verformungen auftreten, die die Wirkung der Fußbremsanlage beeinträchtigen.

5.3 Festigkeit des Fußschalthebels



5.3.1 Fußschalthebel - vom Fußbremshebel abgeleitet

Für den Fußschalthebel ist ausreichende Betriebsfestigkeit nachgewiesen, wenn er hinsichtlich Art und

Anordnung einem geeigneten Fußbremshebel entspricht.



5.3.2 Besondere Fußschalthebel

Zum Nachweis ausreichender Betriebsfestigkeit des Fußschalthebels wird folgende Prüfung empfohlen:

Eine wechselnde Prüfkraft von + 20 daN wird auf der Trittflächenmitte des Fußschalthebels in Richtung

der zu erwartenden Betätigungskraft über 100 000 Lastwechsel mit einer Frequenz zwischen 15 min-1 bis

60 min-1 aufgebracht.

Dabei wird der Fußschalthebel starr abgestützt. Am Fußschalthebel dürfen keine Anrisse oder Bruch

auftreten.

cafetogo
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Re: Fußrasten Vorschriftswirrwar

Beitrag von cafetogo »

Da ist viel Überzeugungsarbeit zu leisten, oder Prüfer mit Sachverstand suchen.

Heutzutage ist bei den höherpreisigen Motorräder so eine platte zum verstellen dran, bei Zubehör eigentlich auch also wäre es hilfreich dir so etwas mit TÜV zu besorgen.
Hebel, Rasten usw sind ja schon geprüft, wenn du die platte dann etwas stärker machst zb statt 10mm 12mmm und verzichtest auf Ausfräsungen sollte nichts dagegen sprechen, natürlich mit materialnachweis der Alu sorte und nicht irgendwas vom schrott.

Grüße
Roland

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igel
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Re: Fußrasten Vorschriftswirrwar

Beitrag von igel »

Ich würde den „Prüfer“ damit nicht länger nerven und mir einen „Sachverständigen“ suchen.
Der wird dann auch mit Sachverstand feststellen, daß eine Platte aus hochfesten Alu eine originale R1/R6- oder auch die oft verbaute Tarozzi-Anlage halten wird.

Ich habe ebenfalls eine selbstgeschnitzte Grundplatte aus 10mm 7075 mit Tarozzi-Rasten verbaut. Das wurde anstandslos als stabil genug durch gewunken.
Gruß, Carsten

Ich schraube, also bin ich.

Mein XS400-Projekt

Seven Fifty etwas schlanker

Rickrt
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Re: Fußrasten Vorschriftswirrwar

Beitrag von Rickrt »

Grüß dich Carsten,

es handelt sich leider bereits um einen Sachverständigen... Vermutlich wird, wie Roland schon meinte Überzeugungsarbeit die einzige Möglichkeit sein.

Danke und liebe Grüße,

Felix

cafetogo
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Motorrad:: Dr 800 big

Re: Fußrasten Vorschriftswirrwar

Beitrag von cafetogo »

Jo mit AW7075 kann er gar nicht nein sagen, ich habe ein gutachten von gilles da ist das nicht mal so hochfest wenn ich mich nicht irre etwas aus der 6000er Familie, hat ja auch etwas mit den eloxieren zu tun. 7075 geht gerade noch so für schwarz.

Halt uns auf den laufenden wie die Überzeugungsarbeit gelaufen ist :mrgreen:

Grüße
Roland

Rickrt
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Re: Fußrasten Vorschriftswirrwar

Beitrag von Rickrt »

Grüß euch,

die Überzeugungsarbeit ging erstaunlich einfach über die Bühne, er lässt sich drauf ein. Scheint also glücklicherweise doch Sachverstand vorhanden zu sein. :grinsen1:
Ich musste ihm die Konstruktion sehr detailiert beschreiben mit allen Materialstärken und geplantes Material und zack passt alles.
Vielen Dank an euch, ohne eure Unterstützung hätte ich den kopf in den Sand gesteckt.

Liebe Grüße,

Felix

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