alk hat geschrieben:Hm traurig, alle Prüfer mit denen ich zutun hatte sagen eben genau das...deutlich erkennbar gemäß StVZO, heißt eben z.B. eine eindeutige Schalterstellung!
Hab das mit der Signalfarbe noch nie gehört geschweigeden einen entspr. Schalter gesehen.
Aber wenn du sonst gut mit dem Prüfer klar kommst....machst eben Signallack an die Unterseite des Schalters
Da guckt aber beim fahren eh keiner hin...das ertastet man doch mit dem Daumen wo der Schalter steht.
P.S.: da hätte ich wohl lieber ne süße kleine LED im Lampentopf statt nem pinken Klecks an der Amatur
Die Idee mit der Signalfarbe kam sogar vom Prüfer. Einen entsprechenden Schalter hab ich auch entdeckt, nur ist der riesig. Da pinsel ich lieber ein wenig oder ihr habt etwas filigraneres?!
JackDaniels hat geschrieben:Bezüglich des "N" - ich sags lieber nochmal, wenn du das N schon drin hattest, im Fahrzeugschein.. dann darf dir das auch keiner austragen und dann muss das genau so wieder übernommen werden falls wegen einer Eintragung o.Ä. ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt wird (!) Ob es auch ohne geht ist eine andere Sache - falls es Baujahrbedingt erst gar nicht im Fahrzeugschein steht ist die Frage natürlich hinfällig, dann wird dir das auch keiner im Nachinein eintragen.
Gruß, Daniel
Hi Daniel,
im alten Brief steht das N. Im neuen Schein hingegen nicht. Ich werde selbstverständlich darauf hinwirken, dass das "N" auch im neuen Schein vermerkt wird. Nach der Einzelabnahme werden zumindest beim Fahrgeräusch andere Werte eingetragen.
Danke dir!
obelix hat geschrieben:JackDaniels hat geschrieben:...dann darf dir das auch keiner austragen und dann muss das genau so wieder übernommen werden falls wegen einer Eintragung o.Ä. ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt wird (!)
Yepp, ist ein reinrassiger Fehler der Zulassungsstelle. Mit den alten und neuen Papieren hin und berichtigen lassen - und zwar auf deren Kosten. Die habens verbockt, die müssens richten. Ob das iwie auch ohne das "N" geht - völlig egal. Schon alleine die Diskutiererei und Unsicherheit bei Kontrollen muss man sich ned antun, wenn es andersrum ohne Stress geht. Je nachdem, an was für einen Rennkommissar Du kommst, wächst sich das mal richtig zu nem Problem aus - das geht bis zum an die Kette legen des Mopeds und mächtig Ärger an der Backe. Tut das Not?
Gruss
Obelix
Recht habt ihr! Allerdings hab ich für irgendwelche Zulasssungsgeschichten nie etwas bezahlt. Hab alles so vom Vorbesitzer bekommen. Ich geb Laut, sobald ich auf der Zulassungsstelle war. Deine Argumentation den (un)fähigen Kommisar betreffend ist leider mehr als schlüssig..