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Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

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MichaelZ750Twin
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Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Moin Männer,

habe die Suchefunktion schon genutzt, aber keine dazu passende Info gefunden.

Was darf man mit einer roten Nummer fahren ?
Würde gerne eure Erfahrung nutzen, bevor ich anfange mich überall durchzufragen :wink:

Ich hätte da ein Mopped ohne TÜV, diversen kleinen Änderungen (Lenker,etc.) und massiven Änderungen/Austausch von Gabel, Schwinge, Räder/Reifen und Bremsen.
Bevor ich den Rahmen auch noch ändern lasse, würde ich die "Zutaten" gern in einen legalen, originalen Rahmen (mit Papieren) einbauen und damit mal 'ne Runde drehen, um zu spüren, ob der Kram überhaupt funktioniert.
Halt den berühmten Unterschied von Theorie und Praxis selbst "erfahren" :wink:

Freue mich auf euren Input !
LG, Michael
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didi69
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Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Beitrag von didi69 »

Moin Moin,

also ich hab mal das gefunden...
http://www.schadenfixblog.de/fahrten-mi ... eck-haben/

Da sehe ich auch ein mögliches Problem, was die Polizei dazu meint oder welches Bußgeld aufgebrummt wird ist wohl eine Sache die man locker sehen kann/könnte und sich je nach Polizist unterschiedlich verhält..
Was aber bei einem Unfall, je höher der Schaden umso Komplexer denke ich, passiert mit Versicherung usw... das möchte ich mir nicht ausmalen.

Mein Input.. Gruß Didi
...die perfekte Formel zum Motorradbesitz ist X+1. Wobei X für die Anzahl vorhandener Motorräder steht.

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Störtebeker
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Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Beitrag von Störtebeker »

Hey Michael,

Hast du denn jemanden, der Dir eine rote Nummer ausleiht?

Soweit ich es kenne, bekommst du von der Zulassungsstelle ein rotes Kennzeichen für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von nicht zugelassenen Fahrzeugen - allerdings nur für Kfz-Händler (und auch dem Inhaber einer Kfz-Werkstatt)...

Sofern du aber Zugriff auf eines hast, ist eine Prüfungsfahrt kein Problem. Du solltest allerdings nicht am Sonntag oder bei irgendwelchen Treffen (sofern du nicht Händler/Aussteller bist) mit einer roten Nummer auftauchen. Hier stellt sich die Rennleitung mit Pech gern mal quer.

Alternative aus meiner Sicht: Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen - oder auch 5-Tages-Kennzeichen - sind Kennzeichen, die fünf Tage nach ihrer Anmeldung ihre Gültigkeit selbstständig verlieren. Diese Kennzeichen werden zur Überführung, für Probefahrten, sowie zur Vorführung bei TÜV oder Dekra für beliebige Fahrzeuge innerhalb Deutschlands verwendet.

Bei vielen Versicherungsgesellschaften, sofern du dort schon ein anderes Kfz versichert hast, bekommst du die Dinger recht günstig.

Beste Grüße

Claas
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Meicel
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Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Beitrag von Meicel »

Bei einem 07-Kennzeichen ist der Halter verantwortlich für den techn. Zustand des Fahrzeugs. Ich hab mal bei einem PKW ein 07-Kennzeichen gehabt, um nach komplettem Neuaufbau nicht für jede Probefahrt eine 3-Tages-Nummer zu holen. Hab damit auch Umbauten ausprobiert, also von Trommel- auf Scheibenbremse, verschiedene Schalldämpfer, Vergaser etc... Das Ganze sollte sich immer im Rahmen dessen abspielen, was man selbst noch verantworten kann...die ausprobierten Sachen wären auch alle eintragungsfähig gewesen, ohne rote Nummer wären die Testfahrten aber kaum möglich gewesen. Damals bekam man das 07-Kennzeichen aber auch noch ohne vorheriges Gutachten vom TÜV, also nur nach Vorlage des Briefes und eines Führungszeugnisses...DAS geht heute so nicht mehr.
Zum link...wenn es sich um ein Oldtimertreffen in einem Autokino handelt, dann kann man sehr wohl mit einem 07-Kennzeichen hinfahren. 07 gewährt auch Fahrten zu Veranstaltungen und zum Erhalt des Fahrzeugs!
Dalla 750 SF, in tutte le sue svariate versioni, fino alla RGS l'arancione tipico delle Laverda entra nel cuore degli appassionati che ne apprezzano la personalità e le prestazioni tipiche delle moto super sportive italiane.

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MichaelZ750Twin
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Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Danke Männer,

das sind ja schon tolle Infos, vielen Dank
Die 07er-Nummer ist erst mal keine Option.
An Kurzzeitkennzeichen (die mit der "gelben Ecke") habe ich ja gar nicht gedacht ;-)
Rote Nummern sind mittlerweile nur noch für Händler, wußte ich auch nicht.

Oh Mann, ich bin so alt, ich weiß sogar wie Vergaser funktionieren :-)

Also dann ein Kurzzeitkennzeichen !
In wie weit darf man die nutzen, um erheblich geänderte Fahrzeuge ohne TÜV im öffentlichen Strassenverkehrsraum zu Testfahrten einzusetzen ?
Den Besuch im Autokino verkneife mir gerne :-)
Es geht wirklich nur um die Testfahrten und die Feststellung der allgemeinen Funktionstüchtigkeit mit den geänderten Komponenten.
LG, Michael
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bastlwastl
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Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Beitrag von bastlwastl »

solang sich das fahrzeug in nem technisch vernünftigen zustand befindet gibts keine probleme
umbau is ziemlich egal nur licht,blinker,bremse sollten schon funktionieren
wie es mit offenen abgasanlagen ist ?? weis ich mom auch nicht
war aber bis jez eigentlich nie ein problem ,gerade bei älteren kisten .


gruß Bastl

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MichaelZ750Twin
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Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Hi Bastl,

da kommt für die Probefahrten ein legaler Auspuff mit ABE dran, in so fern also keine Bedenken wegen "übermäßiger Geräuschentwicklung" !
Ich will ja diesmal nicht den Motor bis zum Extrem testen, sondern die Fahrwerkskomponenten und speziell die breiten Reifen (120/70-17 vorn und 160/60-17 hinten), halt alles im Rahmen meiner (Schräglagen- und Brems-) Fähigkeiten ;-)
Ist schon eine krasse Veränderung zu den Originalreifen mit 3.25x19 vorn und 4.00x18 hinten !!!

Danke für die Info !
Das hört sich ja schon mal so an, als ob ich mit der "gelben" Nummer die Probefahrten machen kann.
LG, Michael
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obelix
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Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Beitrag von obelix »

MichaelZ750Twin hat geschrieben:Hi Bastl,

da kommt für die Probefahrten ein legaler Auspuff mit ABE dran, in so fern also keine Bedenken wegen "übermäßiger Geräuschentwicklung" !
Ich will ja diesmal nicht den Motor bis zum Extrem testen, sondern die Fahrwerkskomponenten und speziell die breiten Reifen (120/70-17 vorn und 160/60-17 hinten), halt alles im Rahmen meiner (Schräglagen- und Brems-) Fähigkeiten ;-)
Ist schon eine krasse Veränderung zu den Originalreifen mit 3.25x19 vorn und 4.00x18 hinten !!!

Danke für die Info !
Das hört sich ja schon mal so an, als ob ich mit der "gelben" Nummer die Probefahrten machen kann.

Das ist ein sehr zweisschneidiges Schwert.
Händlerkennzeichen unterliegen sehr strengen Vorgaben, das darf auch nicht einfach so mal verliehen werden. Da bekommt der Verleiher im Fall des Falles richtig Ärger und hat u.U. danach kein Kennzeichen mehr, weil es ihm aberkannt wird.
Zitat aus der FZV zu Kurzzeitkennzeichen:
Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen. § 31 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
Der entsprechende § der StVZO:
Der Halter darf die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein muss, dass der Führer nicht zur selbstständigen Leitung geeignet oder das Fahrzeug, der Zug, das Gespann, die Ladung oder die Besetzung nicht vorschriftsmäßig ist oder dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung leidet.
Auf Deutsch bedeutet das, dass das KZ-KZ zwar die Anwendung des §31 wie zitiert nicht vorsieht, im Zweifelsfall bewegst Du Dich aber mit so einem Umbau in einer Grauzone, somit ist der Ausgang von jedweden Streitigkeiten zweifelhaft, da Du hier selbst aktiv Veränderung vorgenommen hast, die die Fahrzeug-BE erlöschen lassen und Du das wissentlich getan hast. Die Regelung ist von Hause aus halt nicht für Tuning und Customizing geschaffen worden, sondern eben für "Normalfälle", bei denen davon ausgegangen wird, dass ein Fahrzeug geprüft wird, das über "normale" Mängel verfügt, für die der Betreiber nicht selbst gesorgt hat oder diese beheben will oder behoben hat.

I.d.R. wird Dir wohl nichts passieren, solange Du nicht funkensprühend um die Hausecken kratzt, ein Risiko fährt aber immer mit. Vor allem, solange die Angehörigen der Rennleitung auch noch mit etwaigen Antipathien unterwegs sind.

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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MichaelZ750Twin
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Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Habe heute nachmittag noch mit meiner Zulassungsstelle telefoniert.
Was ich da gehört habe ?
Da sträuben sich einem die Haare !

Rote Nummern gibt es nur noch für Händler. Ok, bin keiner, also abgehakt.
Die Kurzzeitkennzeichen werden bei persönlichem Erscheinen zugeteilt.
Dazu sind Ausweis und Versicherungsnummer notwendig.
Fahrzeugpapiere sind gar keine erforderlich !!!

Begründung:
Wenn Sie sich am Wochenende ein Fahrzeug kaufen wollen, zu einem Gebrauchtfahrzeugmarkt fahren und sich irgendein Fahrzeug aussuchen, dann tragen Sie vor Fahrtantritt die Fahrzeugdaten in die Unterlagen ein und können mit dem Fahrzeug probefahren, die Heimreise antreten oder die Fahrt zum TÜV (etc.) damit durchführen.

Die Vorgehensweise wird wohl bei Auto und Mopped etwas unterschiedlich sein, da ja ein oder zwei Kennzeichen und die auch noch in unterschiedlicher Größe notwendig sind.
Wie sich solch ein Kurzzeitkennzeichen und die zugehörige Versicherung darstellt, muß ich morgen mal nachfragen.

Auf meine Nachfrage, das es um ein schon mir gehörendes Motorrad mit erheblichen Änderungen geht, kam nur die lapidare Aussage, daß die üblichen Massnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit einzuhalten sind.

Nochmal explizit bzgl. meinem Anwendungsfall (extremer Fahrwerksumbau!) nachgefragt, wieder nur die Aussage, das ich für die Verkehrssicherheit selbst verantwortlich bin.

Damit wird die Verantwortung für das Fahrzeug komplett auf den KFZ-Halter übertragen.
Die Zulassungsstelle hat ja schließlich nur eine (Verwaltungs-) Nummer zugewiesen, die auf eine Alutafel geprägt werden kann und fünf Tage gültig ist.
Bin auf den Versicherungsumfang gespannt, den mir mein Versicherer anbietet !?!

Die rechtliche Grauzone scheint ziemlich groß zu sein !
Einerseits bietet das einem manche (technische) Freiheiten, andererseits kann es einem auch schon mal an den Kragen gehen, wenn im Fall des Falles ein Gutachter "sicherheitstechnische" Mängel feststellt.

Bleibt also nur testen, hoffen, beten, den 7. Sinn anwenden und nur da schnell zu sein, wo es auch erlaubt ist ;-)
LG, Michael
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Alrik
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Re: Rote Nummer, was ist damit erlaubt ?

Beitrag von Alrik »

Ich kann da jetzt nix haarsträubendes finden. Für sein Fahrzeug ist man immer 100pro selbst verantwortlich.
Wer auch sonst?
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.

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