forum logo image
caferacer-forum.de - Das Forum für Petrolheads, Garagenschrauber, Ölfinger, Frickelracer und Alteisentreiber

Caferacer Garage eröffnen

Tipps, Tricks, Informationen und Fragen zu Vorschriften, Gesetzen und Schlupflöchern
Benutzeravatar
Kutze
Beiträge: 102
Registriert: 17. Jun 2014
Motorrad:: Suzuki GSX750S Katana
Guzzi LM3
Ural 650 Gespann
Honda GB500, XBR500
Wohnort: Hamburg

Re: Caferacer Garage eröffnen

Beitrag von Kutze »

MunichCafeRacer hat geschrieben:Servus Alrik,
gibt da schon einen Unterschied.
Bei privater Arbeit darfst du nur eine Maschine pro Jahr verkaufen.
Es geht mir eher darum wie man eine solche Garage, Werkstatt wie auch immer anmeldet ohne einem die Handwerkskammer aufs Dachsteigt. Gibt es da eine Möglichkeit?

Gruß jemand der sich da auskennt oder ähnliches macht weiß was ich meine.
Gibt es da einen Weg? Haftungsfall etc.

Gruß
Bild

Benutzeravatar
Alrik
Beiträge: 3374
Registriert: 26. Aug 2013
Motorrad:: 03er Hornet 900
91er CB-1
80er XL200R
79er CX 500
79er F 700
78er CY 50
78er CB550 K3
7xer CF50
Wohnort: Höchst i. Odw.

Re: Caferacer Garage eröffnen

Beitrag von Alrik »

Wenn du aus der Haftung komplett raus willst, dann darfst du entweder nur an gewerblich verkaufen oder du verkaufst von privat an privat. Wenn du das offiziell anmelden willst, musst du Versicherungen abschließen, was anderes sind die "Garantien" bei Gerbrauchtfahrzeugen ja nicht.
Red mal mit nem Autohändler, der erklärt dir das vielleicht bisschen ausführlicher.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.

Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.

Benutzeravatar
AtomicCafe
Beiträge: 532
Registriert: 3. Feb 2014
Motorrad:: jo!
'80er Yamaha XJ 650
'54er Motoconfort u2c
'47er Motobecane d45a
Wohnort: Berlin

Re: Caferacer Garage eröffnen

Beitrag von AtomicCafe »

Ein Bekannten, der zeitweise mit Gebrauchtwagen und -teilen gehandelt hat, hat mir das so erklärt. Solange er keine Werkstattdienste anbietet, sondern Fahrzeuge kauft, repariert und aufmöbelt und dann wieder verkauft, gibt es keine Probleme mit der Handwerkskammer. Von der Haftung her wird das Gebrauchtwagenhandel sein, hab ick nicht jefragt --Sachmangelhaftung ist das Stichwort dazu. Sobald er aber mein Fahrzeug repariert und/oder umbaut, und mir das in Rechnung stellt, hat er ein Problem.
When too perfect, lieber Gott böse.

Benutzeravatar
MichaelZ750Twin
Beiträge: 7543
Registriert: 27. Mai 2014
Motorrad:: einige Kawa Z750Twin, Z1100ST, Z440, Yamaha RD80LC1, FZR1000EXUP (zu verkaufen), Ducati 900 SL, CanAm Military 250
Wohnort: Treuchtlingen
Kontaktdaten:

Re: Caferacer Garage eröffnen

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Hi Wiggal,

es wird klar unterschieden zwischen Handel und Dienstleistung !

Handeln kannste mit so ziemlich allem, komplette Moppeds, Teile, Sex, Drugs, Nuklearraketen, etc.
Sorry, mit den letzten Sachen kannst auch handeln, aber das war nicht deine Frage :tease:

Einfache, nicht sicherheitsrelevante Dienstleistungen darfste auch durchführen (z.B. Teile reinigen, schleifen, neu lackieren, verchromen, etc.)

Wehe du fasst als Gewerbetreibender auch nur ein sicherheitsrelevantes Teil z.B. bei einem Bremsbelagwechsel an, dann kriegen sie dich an den E... !!!
Hier greift das Recht mit Meisterbrief etc.
No go's sind Lenkkopf- und Schwingenlager, Bremsen, etc.
Nen Motor kannste komplett überholen, da kräht kein Hahn danach.
Selbst als Endanwender darf man Lager und Bremsteile wechseln, aber nicht als Gewerbetreibender für Kunden !

Wehe du machst als Deutscher in Deutschland eine Moppedwerkstatt auf und du bist nur Zweiradmechaniker (kein Meister), dann stehst du ständig mit einem Bein im Knast !
Bist du ein EU-Ausländer und auch nur Mechaniker (ohne Meister) dann darfst du selbstverständlich in Deutschland eine Werkstatt aufmachen und Services anbieten.
Als Deutscher in Deutschland biste dann nur noch der A.... !
Geh nach Spanien, Frankreich, etc., da haste dann keine Probleme mit diesem Thema.
Verkehrte Welt eben !!!

Mein Gewerbeschein lautet nur noch auf Handel, den ursprünglichen Eintrag Handel und Service (z.B. Instandsetzung, Kundendienst, Umbau) hat mir "das Amt" versaut !

... und wenn du dann auch noch mehr als XX Liter Öl/Altöl gelagert hast, dann biste so oder so fällig als Gewerbetreibender.

Ich mache meine Sachen nur noch privat und als Gefälligkeit für Freunde, dann spart man sich den unendlichen, offiziellen Ärger.
Die Anzahl der "extern" beschraubten Moppeds ist gering mit vielleicht zwei oder drei pro Jahr, aber diese Moppeds habe ich ja auch nicht gekauft und wieder verkauft.

Die Regelung, das man nur ein Mopped pro Jahr verkaufen darf, ist mir neu und halte ich für äußerst fragwürdig !!!
Wenn ich alle vier fahrbereiten und auf mich zugelassenen Mopped in einem Jahr verkaufen will, dann mache ich das !
Die blöde Autokarre gleich noch dazu !
Wer will sich dann bei mir melden und sagen, ich muß ein Gewerbe anmelden ?
LG, Michael
"Es gibt keine richtigen oder falschen Entscheidungen – es gibt nur die in der jeweiligen Situation bestmögliche Entscheidung" (Mae Leyrer)

JGibbs
Beiträge: 47
Registriert: 1. Feb 2014
Motorrad:: Honda RC42

Re: Caferacer Garage eröffnen

Beitrag von JGibbs »

Hallo,

vielleicht solltest Du zum Steuerberater auch gleich einen Anwalt hinzuziehen.
Mopeds "restaurieren"/umbauen und diese dann als Teilespender verkaufen. Interessantes Geschäftsmodell...

Ärger mit Kammern, Kunden, Konkurrenten ist schon programmiert.

Ach ja, Du willst ja nur echte Tipps:
Frag bei der Handwerkskammer nach, welche Qualifikation Du brauchst für den Betrieb einer Motorradwerkstatt. Dort gibt es die qualifizierteste Antwort auf Deine Fragen in Deiner Stadt.
Wenn Du nur einen Verkauf anmelden solltest, frag auch gleich nach, was Du reparieren/instandsetzen darfst.

Und frag Deinen Versicherungsvertreter nach einer Betriebshaftpflicht, die für Schäden gegenüber Dritten haftet. Wenn ein Käufer vom Moped fällt, weil ne Achse bricht, interessiert es wahrscheinlich wenig, ob auf dem Vertrag"Teilespander" steht, wenn Du die Achse repariert hast.

Benutzeravatar
MichaelZ750Twin
Beiträge: 7543
Registriert: 27. Mai 2014
Motorrad:: einige Kawa Z750Twin, Z1100ST, Z440, Yamaha RD80LC1, FZR1000EXUP (zu verkaufen), Ducati 900 SL, CanAm Military 250
Wohnort: Treuchtlingen
Kontaktdaten:

Re: Caferacer Garage eröffnen

Beitrag von MichaelZ750Twin »

Wenn ich das hier lese, gibt es wohl einen Unterschied zwischen "Ich kaufe ein Mopped, renoviere das und verkaufe es wieder" und dem Thema "Ich repariere im Auftrag des Kunden".
Wie man da die Kurve zur Legalität und zu mehr als einem Moppedverkauf pro Jahr hinbekommt ist mir unklar.
Deswegen habe ich das Gewerbe mit Services aufgegeben !
LG, Michael
"Es gibt keine richtigen oder falschen Entscheidungen – es gibt nur die in der jeweiligen Situation bestmögliche Entscheidung" (Mae Leyrer)

Benutzeravatar
triplesmart
Beiträge: 1636
Registriert: 18. Mär 2013
Motorrad:: Triumph Sprint Umbau auf Cafe Racer
Triumph T 300 Speed triple
Triumph Daytona Super III
Wohnort: Bayreuth

Re: Caferacer Garage eröffnen

Beitrag von triplesmart »

Nenn das ganze "Fahrzeugaufbereitung" und schon biste aus dem Handwerkskammer Scheiß raus.

Grüße

Dirk
Orange statt Chrom!
"Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr hin abfließen" (Walter Röhrl)
Hubraum ist durch nichts zu ersetzen ausser durch Turbolader (Ich)

Benutzeravatar
desmo749
Beiträge: 692
Registriert: 13. Nov 2013
Motorrad:: Moto Guzzi
Griso 1100 Caferacer Bj. 2008
Moto Guzzi
Daytona RS Bj. 1998
Moto Guzzi
California Jackal/Stone Bj. 2001
Royal Enfield
Interceptor 650 Bj 2020
Wohnort: Berlin Charlottenburg

Re: Caferacer Garage eröffnen

Beitrag von desmo749 »

Auch von mir mal ein kleiner post dazu:

Rechtlich ist es völlig irrelevant, wie Du Deine Art der Tätigkeit bezeichnest, entscheidend ist die Tätigkeit selbst.
Bsp: Du verkaufts einen VW Golf und schreibst als Überschrift über den Vertrag "Ehevertrag"
Ist das dann ein Ehevertrag?
Natürlich nicht (ha ha so doof ist ja keiner)

Und nun kommst Du mit Deiner Frage, die Du Dir bereits selbst beantworten kannst.

Führts Du die Tätigkeit gewerbsmäßig (also mit Gewinnerzielungsabsicht) aus, oder nicht, dann Liebhaberei

Du willst doch offenbar Moppeds "aufarbeiten" und dann weiterverkaufen
Das ist dann m.E. je nach Schwerpunkt der Tätigkeit Handel oder Werkstatt, wie auch immer beides ist ein Gewerbe und dafür benötigst Du eine Gewerbeanmeldung

Gruss

desmo


PS: Für alle Zweifler: Das Finanzamt geht bei einem Verkauf von mehr als zwei Fahrzeugen pro Jahr davon aus, dass ein gewerblicher Handel durchgeführt wird (Indizienwirkung mit Beweislastumkehr)

JGibbs
Beiträge: 47
Registriert: 1. Feb 2014
Motorrad:: Honda RC42

Re: Caferacer Garage eröffnen

Beitrag von JGibbs »

http://www.hannover.ihk.de/fileadmin/da ... eister.pdf

Guckst du hier!

Melde einen Verkauf an, dann kannst Du alles reparieren...
Aber die Reparatur darf nicht separat angeboten und beworben werden.

Konnte ich übrigens in 30 Sek. Googlen...

Benutzeravatar
obelix
ehem. Moderator
Beiträge: 8888
Registriert: 14. Aug 2014
Motorrad:: Kawasaki Z550 und Z500
Wohnort: 71640
Kontaktdaten:

Re: Caferacer Garage eröffnen

Beitrag von obelix »

MunichCafeRacer hat geschrieben:Griasts eich,
wollte euch nun mal fragen was man denn alles für die Eröffnung einer Cafe Racer Garage benötigt. Also nicht falsch verstehen, ich meine nicht das Werkzeug usw., sondern rechtliches Papierkram etc. pp wie man es am besten anmeldet. Und was man an rechtlichen Sachen beachten muss.
Vielleicht gibts ja ein paar Leute die sich da auskennen.
Anwälte nehmen dafür ja doch immer gut Geld.

Ich hab schon einiges gelesen und gehört, doch lieber hab ich mehr infos als zuwenig.

Measse euch da wiggal
Wenn Du an KFZ's schraubst, brauchst zwingend nen Meisterbrief. Oder nen angestellten Meister, der seinen Kopp hinhält.
Den Rest erzählt Dir die IHK, bei der bist dann als Betreiber eines Handelsgewerbes nämlich Zwangsmitglied. Die haben für sowas Auskunftstelen bzw. Infotermine. Es gibt jede Menge von Bundesland zu Bundesland und Branche zu Branche unterschiedliche Regelungen, am sinnvollsten wendest Dich da an Deine zuständige Innung und Gewerbeaufsichtsamt und wie schon geagt IHK bzw. als Werkstattbetrieb die HWK.

Einfach mal eben ne Werkstatt eröffnen is nich, die Auflagen können u.U. ganz böse sein.

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

Antworten

Zurück zu „Diskussionen zu Vorschriften und Zulassungsbestimmungen“

Axel Joost Elektronik