JGibbs hat geschrieben:Wenn Du nur einen Verkauf anmelden solltest, frag auch gleich nach, was Du reparieren/instandsetzen darfst.
Ist ganz einfch zu beantworten: NIX, GAR NIX.
Jedwede handwerkliche Arbeit an Kundenfahrzeugen ist unzulässig. Auch wenn es ein Ölwechsel ist oder einen endtopf anschrauben. Denn sonst müsste eine Grenzdefintion vorhanden sein, bis zu welchen Teilen man dran darf und wo nicht. Da es sowas aber nicht gibt (nicht geben KANN) ist es per se veboten.
Ich stehe ja vor dem selben Problem, bin KFZ'ler und betreibe einen Ersatzteilhandel. Einmal am Tag kommt die Frage, ob ich das Teil nicht auch einbauen könne. Tja - können schon, dürfen darf ich aber nicht.
Gruss
Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...