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Kawasaki» Z Bobber Projekt "WBPAWZMW"

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76erkeks
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Re: Z Bobber Projekt "WBPAWZMW"

Beitrag von 76erkeks »

Servus Nic
zeig doch erstmal ein Foto deiner Freundin......ob sich der Aufwand auch lohnt :grinsen1: :versteck:

....war nur Spaß!!!
Ich würd auch eher zu ner schmalen Sitzbank als zum Sattel tendieren........

Gruß keks

Nic
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Kawsaki Z440 LTD Bj.80 (Bobber Projekt)
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Re: Z Bobber Projekt "WBPAWZMW"

Beitrag von Nic »

Der Sitz war kein allzu festes Element. Fande ihn vor einem halben Jahr noch ganz passend für das Projekt.
Bambi's Anekdote und MaxEmil's Bild haben mich nun überzeugt. Keine Federn.
Nun ist die Frage: Sitzbank oder Einzelsitz? Von der Seite sieht der Einzelsitz noch ganz passabel aus. Aber von oben überzeugt es mich nicht ganz. Wie ist eure Meinung?
IMG_1666_2.jpg
IMG_1671_2.jpg
@MaxEmil Der Fender war ursprünglich auch etwas weiter vorne angedacht, aber TÜV Richtlinien und Kennzeichen sprechen leider dagegen. Das Rot wird nie wieder ein Rot - ich weiß nicht was der Vorbesitzer sich bei dieser Schandtat dachte, aber ähnlich Grauenhaftes sieht man selten, bot mir jedoch die Chance gut zu handeln.
@Grumbern Den Kickstarter vermisse ich leider auch und die Startschwierigkeiten sind bei dem Modell zwar legendär, aber nachdem ich mich dem Vergaser mal etwas länger gewidmet hatte, springt die Kleine auch nach längerer Standzeit etwa nach einer Sekunde an. Der Motor ist nicht mehr oder weniger als man von ihm erwartet, schiebt aber mit den 44PS Schiebern ganz angenehm nach vorne.
@76erkeks Bei vollendetem Projekt würde sie über ein Bild nachdenken. :grin:



MfG,

Nic
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76erkeks
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Re: Z Bobber Projekt "WBPAWZMW"

Beitrag von 76erkeks »

Dann gib mal gas!!!! :grinsen1:

......ich würd ne Einzelsitzbank machen, vom Tank bis zu den Stoßdämpfern bzw. Ende Rahmen, schön Flach, nicht breiter als der Rahmen und hinten halbrund (von oben betrachtet) .daumen-h1:

Troubadix
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Re: Z Bobber Projekt "WBPAWZMW"

Beitrag von Troubadix »

OK Seite = GEIL...

Von Oben geb ich dir Recht, Asymetrischer Rahmen schreit nach einer Pappschablone, mitte anzeichnen, die Rechte hälfte als Muster nehmen und spiegeln das ganze, die Seiten bis über die Rahmenrohre sollte die letztenn unschönen ecken verdecken, die dicke der Sitzbank kann man dann immernoch austesten, ich glaube etwas dicker um einen schöneren Übergang zum Tank zu bekommen dürfte nicht schaden, aber das sollte "Frau" einfach mal selber aussitzen...



Troubadix
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(Samuel Beckett)

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obelix
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Wohnort: 71640
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Re: Z Bobber Projekt "WBPAWZMW"

Beitrag von obelix »

Ich finde das Rahmenabschneiddesaster einfach schauderhaft.
Da musst bei, das kann so unmöglich bleiben. Ne optisch schöne Lösung bekommst aber nur mit Sitzbank, alles andere sieht aus wie "zusammengesteckt was da war".

Das hier geht eigentlich mehr in Richtung Höcker, aber so lässt sich das Rahmengewurschtel wenigstens ansprechend gestalten *klick*

So geht's auch optisch akzeptabel

Oder so...

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

Troubadix
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Re: Z Bobber Projekt "WBPAWZMW"

Beitrag von Troubadix »

obelix hat geschrieben:Ich finde das Rahmenabschneiddesaster einfach schauderhaft.

Ok wäre die nächste Baustelle, ich bin aber der Meinung das sich das ganze auch mit 2 Blechhalbkugeln oben und etwas blech unten optisch aufwerten lässt...

Muss nicht überall ein LOOP dran!!!


Troubadix
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grumbern
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Re: Z Bobber Projekt "WBPAWZMW"

Beitrag von grumbern »

Das ist genau das, was ich meine. Auf so einen Rahmen passt kein Schwingsattel, egal wie.
Mach ne Kurze Sitzbank drauf, das kann man sehr elegant und stimmig lösen.
Gruß,
Andreas

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MaxEmil
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Wohnort: Schwäbisch Hall

Re: Z Bobber Projekt "WBPAWZMW"

Beitrag von MaxEmil »

Also ich finde die Idee mit dem dreieckigen Sattel nach wie vor gut, ich mag die Optik.
Von oben lässt sich die Optik schnell ändern indem zu zwischen Sitz und Tank ein gebogenes Blech anbringst das den Sitz optisch etwas einfügt und einen Übergang herstellt, könnte mir das durchaus gut vorstellen.
Allerdings würde ich als aller erstes mal deine Freundin drauf setzen und den Sitz von vorne mal hinten unterbauen und schauen wie sie gut sitzt. Dann hast du eine Idee wo die Reise hin geht, von Form und Höhe egal ob du den dreieckigen Sitz oder dann doch einen komplett selbst baust.

Zum Thema Fender:
f104wart hat geschrieben:
jpggl hat geschrieben: ...streng genommen sind solche Bestimmungen meines Wissens baujahrabhängig.
Und genau darum geht es ja in dem Infoschreiben des KBA:


Kraftfahrt-Bundesamt
Informationssystem
Typgenehmigungsverfahren
Nr. 01-98
In-01-98.DOC/13.08.02/to
Seite 1/2
Hintere Radabdeckungen an Krafträdern
Frage- oder Problemstellung:
Im Zusammenhang mit der Genehmigung von Krafträdern nach nationalem Recht, nach natio-
nalem Recht unter Anerkennung von EG-Teilbetriebserlaubnissen und nach ausschließlich inter-
nationalem Recht hatte sich die Frage ergeben, ob künftig auf der Einhaltung des Maßes 150
mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie bis zur unteren hinteren Kante der Radabdeckung
entsprechend der „Vorläufigen Richtlinie über die Anforderungen an Radabdeckungen“ bestan-
den werden muß.

Ergebnis:
Die Erteilung von Betriebserlaubnissen für Krafträder kann nach § 21 Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO)
oder allgemein nach § 20 StVZO auf der Grundlage der rein nati-
onalen Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO oder nach diesen und unter Anerkennung von
Teilbetriebserlaubnissen nach internationalem Recht unter Berücksichtigung von § 19 Abs. 1,
§ 21a und § 21b StVZO erfolgen.
Sie ist ferner auf der Grundlage der Richtlinie 92/61/EWG des
Rates vom 30. Juni 1992 über die Betriebserlaubnis für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge zu
erteilen.

Weder die Richtlinie 92/61/EWG noch die dazu anzuwendenden Einzelrichtlinien enthalten be-
sondere Anforderungen an das Vorhandensein oder die technischen Merkmale von Radabde-
ckungen von Krafträdern. Damit können EWG-Betrieberlaubnisse für Krafträder nach dem der-
zeitigen Stand nicht verweigert werden, wenn die Fahrzeuge nicht über Radabdeckungen verfü-
gen.

Im Rahmen der Erteilung von Betriebserlaubnissen nach §§ 20 oder 21 StVZO ist zunächst nach
§ 36a StVZO das Vorhandensein von Radabdeckungen grundsätzlich gefordert, wenngleich mit
dieser Forderung zunächst keine Anforderungen an die technischen Merkmale solcher Abde-
ckungen verbunden sind. Im Interesse einer möglichst einheitlichen Anwendung der grundsätzli-
chen Vorschrift
wurden die technischen Merkmale bisher auf der Grundlage der „Vorläufigen
Richtlinie über die Anforderungen an Radabdeckungen“ - BMV/StV 7-4005 T/62 - vom 24.01.1962,
veröffentlicht im Verkehrsblatt 1962, S.66, bewertet.

Aus dieser vorläufigen Richtlinie stammt das in bezug auf Krafträder bekannte Maß 150 mm.

Mit der Anwendung von internationalen Einzelrichtlinien, z. B. 93/93/EG - Massen und Abmes-
sungen -, im Zusammenhang mit der Erteilung von Betriebserlaubnissen nach §§ 20 oder 21
StVZO kann es zulässig sein, daß die Radabdeckungen ganz oder teilweise nicht mehr den bis-
her angewendeten vorläufigen Richtlinien entsprechen und die Erteilung der Betriebserlaubnis
trotzdem nicht verweigert werden kann.


Damit erscheint es dem KBA nicht mehr grundsätzlich gerechtfertigt,wenn einzig bei Erteilung
nationaler Betriebserlaubnisse nach §§ 20 oder 21 StVZO, die ausschließlich auf der Grundlage der Bau- und Betriebsvorschriften der StVZO und der nationalen Richtlinien erteilt werden, auf
Kraftfahrt-Bundesamt
Informationssystem
Typgenehmigungsverfahren
Nr. 01-98
In-01-98.DOC/13.08.02/to
Seite 2/2
dem Maß 150 mm bestanden werden muß, zumal dieses Maß einer „vorläufigen Richtlinie“ ent-
springt und selbst in § 36a StVZO nicht genannt ist.

Neben diesen Betrachtungen ergab sich die Frage, wie nachträgliche Veränderungen an Radab-
deckungen von in Verkehr befindlichen Fahrzeugen zu bewerten sind.
Das KBA ist für die Beur-
teilungen auf der Grundlage von § 19 Abs. 2 StVZO sachlich nicht zuständig. Dennoch erscheint
es nicht gerechtfertigt, wenn bei einer nachträglichen Verkürzung der hinteren Radabdeckung
eines Kraftrades vom Erlöschen der für das Kraftrad erteilten Betriebserlaubnis ausgegangen
werden müßte, wenn andererseits die Erteilung einer Betriebserlaubnis nicht von der Einhaltung
des Maßes 150 mm abhängig gemacht werden kann.
Auch die Nichteinhaltung der Bau- und
Betriebsvorschriften der StVZO läßt sich kaum darstellen, da die Forderung für das Maß 150 mm
nicht der Vorschrift selbst entspringt, sondern einer vorläufigen Richtlinie, die sich im internatio-
nalen Bereich gar nicht wiederfindet.

Flensburg, 02.03.1998
412-202.06



...Damit ist die Forderung nach dem Maß von 150 mm auch bei nach nationalem Recht zugelassenen Fahrzeugen hinfällig. Wenn alles andere paßt, wird es keinen Prüfer geben, der sich dem widersetzt. Warum sollte er auch?

.

Meiner ist auch nur noch ein kleiner Stummel, Kennzeichen kommt an die Seite was ich denke das es an deinem Bike auch sehr gut aussehen könnte ;-)


Grüße Maxi

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frm34
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Registriert: 18. Jan 2013
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CJ 750 SV Gespann "Annemarie"
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Wohnort: Wohlenrode

Re: Z Bobber Projekt "WBPAWZMW"

Beitrag von frm34 »

Meine Freundin fand so einen Einzelsattel auch schön, bis er wie Deiner auf dem Rahmen lag und ich schließe mich da Grumberns Meinung an - das passt optisch nicht (fand meine Freundin dann auch).
Das Motorrad zu cleanen um dann irgendwelche optischen Bleche anzubringen ist auch irgendwie gegenläufig. Da ist die Idee mit der Sitzbank doch gar nicht so verkehrt - vorne ist sie so breit die Rahmenrohre zu verdecken, hinten bindet sie das abgeschnittene Heck ein und ist damit nun nichtmal wirklich länger als der Sitz.

Vielleicht kann man die Sitzbank hinten optisch etwas verbreitern so dass ein "Breitarschsattel" entsteht, der vorne aber eben nicht schmal sondern noch breit genug ist, den Rahmen abzudecken?

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hajunga
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Registriert: 9. Dez 2014
Motorrad:: Kawasaki z650 c3 Bj79
Wohnort: 26605 Aurich Ostfr.

Re: Z Bobber Projekt

Beitrag von hajunga »

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