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Fa. gibt Rahmen nicht heraus

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troodon
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Re: Fa. gibt Rahmen nicht heraus

Beitrag von troodon »

Er muß Dir den Rahmen aushändigen auch wenn Du nicht bezahlst, so ist das Gesetz. Kannst einfach die Polizei holen und die Herausgabe deines Eigentum verlangen.

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EnJay
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Re: Fa. gibt Rahmen nicht heraus

Beitrag von EnJay »

troodon:
Auch wenn ich kein Jurist bin wäre ich vorsichtig mit der Aussage.
Ich würde behaupten, dass es sich hierbei um einen ähnlichen Fall wie Auto repariert - Reparatur teurer als veranschlagt handelt (im weitesten Sinne handelt es sich hier ja auch sogar um ein Fahrzeug was "repariert" wurde).
Zu so einem Fall darf die Werkstatt das Auto (hier den Rahmen) tatsächlich einbehalten.
siehe: http://www.adac.de/infotestrat/reparatu ... fault.aspx

Da ist auch der Tip mit dem Rechnung unter Vorbehalt zahlen genannt.

Hat der Schweißer denn eigentlich einen Grund genannt warum es fast das 3!!! Fache der veranschlagten Summe geworden ist? Sowas sollte ja eigentlich bei einem recht kleinen und deutlichen Auftrag nicht so mal eben passieren
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troodon
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Re: Fa. gibt Rahmen nicht heraus

Beitrag von troodon »

Naja aber das Werkunternehmerpfandrecht gilt hier nicht da es sich nicht um ein komplettes KFZ handelt sondern um ein Teil dessen. Ein Kumpel von mir hat ein Gewerbe zur bekleben von Fahrzeugen. Er hat den Auftrag bekommen ein Fahrzeug zu bekleben, alles schriftlich gemacht, als der Auftrag erledigt war wollte der Kunde das Auto abholen ohne zu bezahlen, er würde die Rechnung überweisen. Mein Kumpel verweigerte die Herausgabe des Fahrzeug. Halbe Stunde später stand der Kunde mit der Polizei vor der Tür und er mußte das Fahrzeug herausgeben. Mein Kumpel hat bis Heute noch nicht sein Geld, geht jetzt alles über den Anwalt.

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spider
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Re: Fa. gibt Rahmen nicht heraus

Beitrag von spider »

Die Werkstatt muss den Kunden vorab informieren das der Rahmen des abgesprochenen Kostenvoranschlag aus welchen Gründen auch immer nicht eingehalten werden kann. In diesem Moment kann der Kunde entscheiden ob die Arbeiten durchgeführt werden sollen oder nicht. Ich hatte mal so einen Fall mit einer Sattlerei zwecks meines Cabrioverdeck.
Mach es dir leicht und besuche den Schweißerbetrieb in Begleitung deines Anwalts.
Ciao Matthias
Vintage rockt!

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troodon
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Re: Fa. gibt Rahmen nicht heraus

Beitrag von troodon »

Noch was gefunden
Der „Profischuldner“ bringt ein Fahrzeug zur Reparatur, das jedoch formal oder sogar tatsächlich einer anderen Person gehört. Diese kommt dann und verlangt das Auto heraus.



Das Fahrzeug ist geleast, der Kunde zahlt nicht, Sie halten das Auto in Ihrer Werkstatt fest. Später meldet sich die Leasing-Gesellschaft, bei der der Kunde ebenfalls im Rückstand ist, und verlangt von Ihnen das Auto heraus.



Gegenüber diesen „Dritten“ besteht tatsächlich kein Werkunternehmerpfandrecht. Aber § 1000 BGB gibt Ihnen gegenüber dem „Dritten“ ein so genanntes Zurückbehaltungsrecht, wenn es sich bei der Reparatur des Fahrzeugs um eine „notwendige Verwendung“ handelte.



Unser Tipp: Merken Sie sich am besten die folgende „Faustregel“: Alles, was gemacht werden musste, damit das Fahrzeug wieder nutzbar wird, ist eine „notwendige Verwendung“. Und dafür muss der „Dritte“ bezahlen, sonst bekommt er das Fahrzeug nicht. Waren die Arbeiten dagegen nur „nützlich“, aber nicht „notwendig“, dürfen Sie das Fahrzeug nicht zurückbehalten.

Kann auch helfen

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EnJay
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Re: Fa. gibt Rahmen nicht heraus

Beitrag von EnJay »

Interessant. Gut zu wissen.
Ich hätte jetzt tatsächlich gedacht, dass Werkstätten hier generell das Pfandrecht ausüben dürfen.

Dann scheint es ja tatsächlich so zu sein, dass man in einer guten Position ist den Rahmen erstmal wieder zu bekommen und die finanziellen Sachen später klären kann und dann noch nichtmal unter Vorbehalt zahlen muss.
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MichelLoenneberg
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Re: Fa. gibt Rahmen nicht heraus

Beitrag von MichelLoenneberg »

Wow...in so kurzer Zeit so viele Ratschläge...danke dafür, Ihr (Wir) seid/sind schon ein toller Haufen! :mrgreen:

Hier noch einige Details:
Einen offiziellen Auftrag gab es nicht und unterschrieben habe ich auch nichts.
Das ich einen Anwalt einschalte habe ich erwähnt, auch ein Angebot über 250€ habe ich gemacht um
die Sache aus der Welt zu schaffen, hat er nur müde gelächelt...ich sag ja... ein richtiges Arschloch!

An einen neuen Rahmen habe ich auch schon gedacht, dummerweise habe ich auch die Guiliari Bank
mit dranhängt habe, damit der Loopverlauf besser angepaßt werden kann! :stupid:
Auch die Bank gibt der Kotzbrocken nicht raus, obwohl diese ja nicht Gegestand des Auftrages ist.
Der Betrag ergibt sich aus 10 Arbeitsstunden a 50€ plus Material und Märchensteuer. Das mit der Polizei :bulle: habe ich schon probiert, die haben aber dankend abgelehnt da die Sache privat rechtlich ist. Am Donnerstag habe ich einen
Termin beim Anwalt, werde aber noch paralell die Schlichtungsstelle der Handwerks-Kammer einschalten...

Halte Euch auf dem Laufenden

Gruss
Michel

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MaxEmil
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Re: Fa. gibt Rahmen nicht heraus

Beitrag von MaxEmil »

Hey,
was hat er denn genau machen müssen?
Wenn er nur den Loop hat anfertigen und einschweißen müssen sollte es ihm schon von ganz alleine peinlich sein zu behaupten er habe dafür 10std gebraucht...

Einen Tipp spar ich mir, das soll dein Anwalt in die Hand nehmen, kostet sonst eh nur unnötig Nerven :banghead:

Wünsch dir aber viel Glück!

Grüße Maxi

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f104wart
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Re: Fa. gibt Rahmen nicht heraus

Beitrag von f104wart »

Meiner Meinung nach wurde eine ganz wesentliche Frage bisher nicht geklärt:

Womit begründet die Werkstatt denn den höheren Preis? Wenn ich es richtig verstehe, geht es ja nicht darum, dass er ursprüngliche Kostenvoranschlag bestritten wird, sondern einfach nur darum, dass der Preis jetzt höher liegt. Und dafür muss es ja einen Grund geben.

Und warum hat die Werkstatt Dich nicht darüber informiert, dass sie den ursprünglichen Preis nicht halten kann, bevor weitere Kosten verursacht wurden?

.

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obelix
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Re: Fa. gibt Rahmen nicht heraus

Beitrag von obelix »

MichelLoenneberg hat geschrieben:...
Der Betrag ergibt sich aus 10 Arbeitsstunden a 50€ plus Material und Märchensteuer.
1. Fehler: er kann (darf) nicht an einen Endverbraucher Nettopreise raushauen, grundsätzlich muüssen Preise an den Endkunden IMMER die UST enthalten. 2. Fehler -10 Stunden sind absolut lächerlich um einen Halbkreis zu biegen und an einen Rahmen anzubraten. 3. Fehler: 560 Euro sind keinesfals korrekt gerechnet. Bei 50 Euro plus Mehrschweinsteuer liegt man ja schon bei 595 Euro.

Was für eine Laberbacke...

Gruss

Obelix
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