Caferacer86 hat geschrieben:...bringen auch leider keine Kopien von Fahrzeug scheinen irgendwas da jedes eine andere Lautstärke hat je nachdem wie viel Wolle noch im Auspuff ist bla bla bla.
Mein Reden seit dem Russlandfeldzug:-)
Das heisst nicht umsonst EINZEL-Abnahme*grins* Briefeintragungen anderer Fahrzeuge helfen nix bis wenig, denn der Prüfer sieht nicht, an welche Bedingungen diese Eintragung gekoppelt war und ob die ned evtl. sowieso gefälscht ist. Sowas kann man nur bei nachvollziehbaren "Tatbeständen" im Sinne einer unterstützenden Hilfe in's Feld führen, als Grundlage einer Eintragung taugt es nicht.
Aber er scheint ja gesprächsbereit zu sein, dann frag doch einfach mal, ob Du nicht mal unverbindlich mit dem Möp vorfahren kannst und man einfach mal das Schnüffeleisen ranhalten kann. Ne einfache schnelle Standprüfung gibt dann wenigstens nen Anhaltspunkt. Stimmen da die Werte, ist die Chance hoch, dass auch ne Vorbeifahrt im Rahmen bleibt. Oder - Du organisierst Dir ein eigenes Pegelmessgerät bzw. findest jemand, der sowas hat.
Vmtl. wird er dann die Filteranlage i.V.m. dem Auspuff eintragen. Somit sind dann evtl. Spielereien mit anderen Schalldämpfern nicht mehr möglich - da solltest dran denken. Also mal eben nen leisen Eimer zur Prüfung dranschrauben und nachher wieder die Brülltüte draufstecken iss dann nich. Und: wenn Du deinen Pott zustopfst, kommst vielleicht durch die Prüfung, in der ersten Kontrolle, in der einer mit nem Messgerät hantiert, ist dann Schicht im Schacht. Zu laut ist zu laut - egal ob eingetragen. Also drauf achten, dass die Eintragungen belastbar sind.
Das alles gilt natürlich nur, wenn man legal fahren will.
Gruss
Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...