Hallo Leute,
Ich hab da mal eine Frage:
Wenn mein Scheinwerfer auch Standlicht LED hat.....wie nutze ich die???
Einfach nur auf's Abblendlicht?
Micha

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standlicht
- forschengereuth
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Re: standlicht
standlicht ist normalerweise separat geschaltet.
müssten am schalter auch getrennt sein. 1. stufe standlicht, 2. fahrlicht u standlicht.
galo
müssten am schalter auch getrennt sein. 1. stufe standlicht, 2. fahrlicht u standlicht.
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- MichaelZ750Twin
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Re: standlicht
Hi Micha,
die originalen Zündschlösser haben eine "Park"-Stellung. Daran hängt das Rücklicht und auch das Parklicht.
Wenn du diese Stellung am Zündschloß nicht (mehr) hast, kannste das Parklicht an die Tachobeleuchtung oder eben wieder an die Zuleitung für das Rücklicht anklemmen.
die originalen Zündschlösser haben eine "Park"-Stellung. Daran hängt das Rücklicht und auch das Parklicht.
Wenn du diese Stellung am Zündschloß nicht (mehr) hast, kannste das Parklicht an die Tachobeleuchtung oder eben wieder an die Zuleitung für das Rücklicht anklemmen.
LG, Michael
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Re: standlicht
muss das standlichtnicht seperat geschaltet werden können? 

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- MichaelZ750Twin
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Re: standlicht
Ob muss, weiß ich nicht, aber Standlicht heißt ja, das du das Mopped auch mal mit Minimalbeleuchtung parken kannst.
Da gehört eben das Parklicht vorn und das Rücklicht hinten dazu, evtl. auch eine separate Kennzeichenbeleuchtung, falls nicht im Rücklicht integriert.
Wie du geschrieben hast, hat man am Lichtschalter die Standlichtstellung, aber die funktioniert ja nur bei eingeschalteter Zündung und üblicherweise ist auf der Lenkerschalterstellung 1 mit dem Standlicht auch die Tachobeleuchtung mit an.
Da gehört eben das Parklicht vorn und das Rücklicht hinten dazu, evtl. auch eine separate Kennzeichenbeleuchtung, falls nicht im Rücklicht integriert.
Wie du geschrieben hast, hat man am Lichtschalter die Standlichtstellung, aber die funktioniert ja nur bei eingeschalteter Zündung und üblicherweise ist auf der Lenkerschalterstellung 1 mit dem Standlicht auch die Tachobeleuchtung mit an.
LG, Michael
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- Oette
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Re: standlicht
Das Standlicht wird für gewöhnlich durch eine separate Zündschlossstellung geschaltet...
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XR 650 R Mähdrescher: https://www.caferacer-forum.de/gallery/image/14663
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- forschengereuth
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Re: standlicht
danke jungs.....
ich hab halt das problem..ich hebe nur ein berührungsloses zünschloß und nur noch taster an den stummeln!!!
micha
ich hab halt das problem..ich hebe nur ein berührungsloses zünschloß und nur noch taster an den stummeln!!!
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- UdoZ1R
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Re: standlicht
Hallo Micha,
wenn ich das richtig weiß, brauchst Du gar kein Standlicht. Es muß zwar funktinieren, wenn es denn vorhanden ist, wenn aber keins da ist, wird auch keiner danach fragen!
wenn ich das richtig weiß, brauchst Du gar kein Standlicht. Es muß zwar funktinieren, wenn es denn vorhanden ist, wenn aber keins da ist, wird auch keiner danach fragen!
Gruß Udo
PS. Motorräder werden mit Werkzeug repariert und umgebaut, nicht mit der Kreditkarte!
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Re: standlicht
Ich hab da was im Hinterkopf, dass Standlicht bei STVO nicht Pflicht ist, wenn du ein Einspuriges Fahrzeug (=Motorrad) hast.
Ich hab leider gerade nicht mein "TÜV Buch Motorrad" Hand. Sonst hätte ich nachgeguckt.
Bei meinem Motorrad ist auch kein Standlicht angeschlossen.
Zur Not würde ich einfach unter den Tank oder irgendwo versteckt noch einen kleinen Kippschalter einbauen. Das sollte für den TÜV (und auch für dich, falls du tatsächlich mal auf die Idee kommen solltest das zu Benutzen) eigentlich reichen.
Ich hab leider gerade nicht mein "TÜV Buch Motorrad" Hand. Sonst hätte ich nachgeguckt.
Bei meinem Motorrad ist auch kein Standlicht angeschlossen.
Zur Not würde ich einfach unter den Tank oder irgendwo versteckt noch einen kleinen Kippschalter einbauen. Das sollte für den TÜV (und auch für dich, falls du tatsächlich mal auf die Idee kommen solltest das zu Benutzen) eigentlich reichen.
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http://www.caferacer-forum.de/viewtopic.php?f=97&t=5206
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Re: standlicht
Schnelle Aufklärung: http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer
Unter Punkt Standlicht/Begrenzungsleuchten: Ist dein Krad erstmal nach STVZO geprüft, so KANN es Standlicht haben, es ist jedoch nicht zwingend notwendig.
Erfolgte die Prüfung nach EG-Richtlinie, wird es vorgeschrieben!
Unter Punkt Standlicht/Begrenzungsleuchten: Ist dein Krad erstmal nach STVZO geprüft, so KANN es Standlicht haben, es ist jedoch nicht zwingend notwendig.
Erfolgte die Prüfung nach EG-Richtlinie, wird es vorgeschrieben!
Originaltext:
Begrenzungsleuchten /Standlicht:
- nach EG vorgeschrieben, nach StVZO zulässig
- Anzahl: 1, nach EG auch 2
- in der Breite: Symmetrisch zur Fz-Längsmitte, nach StVZO nur im Scheinwerfer
- in der Höhe: 350 - 1200 mm, nach StVZO bis 1500 mm
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XR 650 R Mähdrescher: https://www.caferacer-forum.de/gallery/image/14663
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