Ich hab mich mal vor einiger Zeit mit dem Thema befasst.MadMac hat geschrieben:Bei einem Spiegel und Blinker nur vorn gilt wohl die Grenze bei irgendwo im Jahr 1989, ansonsten wären auch viele DDR Mopeds illegal unterwegs. Genaueres weiß ich aber nicht wirklich. Werd mal schaun ob sich da was recherchieren lässt.
Es sind mehrere Kriterien, die ausschlaggebend sind.
-Das Baujahr
-Lenkerbreite
-Angeblich die Sitzzahl (?)
-Prüfzeichen der Gläser
-Die Prüfzeichen müssen entweder für Front- und Heckanbau gelten oder die Gläser müssen vorn ein anderes Prüfzeichen (11) aufweisen als an der Rückseite (12), was bei modernen Neubauten beides nicht der Fall ist.
-Das Baujahr darf nicht nach einer gewisse Grenze liegen. Angeblich ist die Grenze der 1.1.1987.
-Die Lenkerbreite muss gewährleisten, das der rückseitige Blinker auch von hinten erkennbar ist., was bei schmalen Stummeln ein natürliches Hindernis darstellen könnte.
Wieso die Sitzzahl da mit reinspielen könte, kann ich mir nur dadurch erklären, das ein Sozius "breit baut" und damit die Erkennbarkeit beeinträchtigen kann oder verhindern.
Die Punkte sind alle aus den unterschiedlichsten Quellen im Netz zusammengetragen teilweise nach Aussagen von Leuten, die damit bei TÜV-Prüfern vorstellig geworden sind. Ich habe das nicht mehr weiter verfolgt, da ich den damaligen "Bauplan" nicht mehr weiter vefolgt habe.
Ein weiteres Problem sind die Herren der Rennleitung, die das - auch wenn eingetragen - i.d.R. als Grund ansehen, die Weiterfahrt zu untersagen. Das deshalb, weil es eben keine harte und eindeutige Regelung zu geben scheint.
Gruss
Obelix