habe mal eine Frage zu den TÜV Anforderungen..
Ich habe bei meiner BMW R80RT die Verkleidung entfernt, den Hilfsrahmen etwas gekürzt (den original Bogen aber gelassen, quasi dazwischen etwas entfernt, neuen Tacho und andere Blinker (Die Blinker vorne sind ca. 1-1,5cm zu dicht an der Lampe nach deutschem Recht, nach EU-Recht wäre ok). Schutzbleche vorne und hinten ersetzt durch neue, vorne ein kurzes Blech).
Bei einer Nachfrage beim Küs Prüfer sagte dieser, das man die Verkleidung nicht einfach entfernen darf, das wären ja Lufttechnische Veränderungen.
Was erwartet mich da beim TÜV Sachverständigen? Wird nur geprüft ob die Verkleidung ordentlich ohne gefährliche Stellen entfernt wurden?
Den Lenker kann ich dann wohl auch ersetzen, der ist ein Nachbau eines R51 Lenker ohne Gutachten. Da muss ich wohl noch was anderes besorgen, leider. So eine Form gibt es leider sonst nicht mit Gutachten.
Ich habe die Befürchtung, dass ich nicht so schnell Tüv bekommen werde (läuft diesen Monat ab) ...
