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Fragen bzgl. rechtlichem und TÜV bei Umbau

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saschkoer
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Registriert: 13. Okt 2015
Motorrad:: Yamaha XJ600, 1987 (in den finalen Zügen)
BMW R80 RT, 1989 (im Umbau)

Fragen bzgl. rechtlichem und TÜV bei Umbau

Beitrag von saschkoer »

Hallo zusammen,

wie bereits in meinem Willkommsthread beschrieben, plane ich derzeit den Umbau einer BMW K100 welcher nächstes Jahr starten soll.

Hier mal ein Link, was ich in etwa vorhabe:
https://cafebrick.wordpress.com/2014/10/21/k100-umbau/

Umgebaut werden soll folgendes:
- Verkleidung (abbauen)
- Runder Frontscheinwerfer
- Rücklicht + Blinker in LED-Optik
- Sitzbank bis ans Ende des Rahmens gezogen
- Gabelbalg
- Schutzbleche
- Reifen in "Scrambler Optik"
- Tachometer
- Auspuff
- Lackierung

Und hierzu habe ich auch gleich folgende Fragen:
1. Muss die abgebaute Verkleidung austragen werden?
(Hierzu gibt es ja scheinbar sehr verschiedene Meinungen / Geschichten)
2. Mit sämtlichen Beleuchtungen sollte ich eigentlich keine Probleme bekommen solange Anbaupositionen eingehalten werden und E-Prüfzeichen vorhanden sind. Oder? Wenn ja wo finde ich diese Anbaupositionen / Maße ?
3. Die Sitzbank muss nach meinem Verstehen nicht unbedingt eingetragen werden, solange diese sauber gearbeitet und fest verbaut ist. Vermutlich liegt das im Ermessen des Prüfers oder?
4. Schutzbleche - Wo finde ich die nötigen Abmessungen und Bestimmungen zu diesem Thema?
5. Reifen in Scrambler Optik - Solange ich hier die freigegebenen Reifenabmessungen für das Fahrzeug einhalte, kann ich jeden erdenklichen Reifen montieren oder?
6. Auspuff - Vermutlich wie heute auch. Original oder mit Gutachten / ABE ? Oder gibt es hier aufgrund des Alters des Fahrzeuges Besonderheiten?

Da die Maschine ja schon vor einiger Zeit gebaut wurde, gelten die aktuellen Bestimmungen oder die die damals auch galten? Und wo finde ich ggfs. die damaligen Bestimmungen? (z.B. 4.Schutzbleche/6.Auspuff)

Natürlich werde ich wie so oft empfohlen vor dem tatsächlichen Umbau ein Gespräch mit dem TÜV-Prüfer führen aber hier würden mich nun schon mal eure Einschätzungen zu meinen Gedankengängen interessieren :)

Besten Dank schon mal für eure Ratschläge

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blatho
ehem. Moderator
Beiträge: 3754
Registriert: 16. Apr 2014
Motorrad:: R9T Racer
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Re: Fragen bzgl. rechtlichem und TÜV bei Umbau

Beitrag von blatho »

Das hier könnte dir etwas helfen...
http://www.reiner-mommer.de/tuev_bestimmungen.htm

Zu deinen einzelnen Punkten:

1. keine Ahnung, wenn nirgends im Schein was von Verkleidung steht würd ichs nicht austragen lassen.

2. Anbaumaße in meinem link oben, Blinker für vorne brauchen eine eingekreiste 11 auf dem Glas, Blinker für hinten eine 12.

3. Sitzbänke müssen nicht eingetragen werden.

4. Schutzbleche: Motorrad mit nationaler Zulassung: vorne mit zur Senkrechten, hinten bis zur Waagrechten der Radachse.
Mit EU Zulassung: scheinbar ganz ohne Fender legal.

5. Reifenbindungen sind aufgehoben, Mischbereifung nur in Ausnahmefällen (z.B. mit spezieller Freigabe).

6. Auspuff: bis Baujahr (s.link) keine ABE nötig, Geräuschwerte müssen eingehalten werden.

Alles natürlich ohne Gewähr und selbstverständlich ist vor dem Umbau ein Gespräch mit dem TÜV-Ing. notwendig, der das nachher eintragen soll.

Viel Erfolg!
„Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum."
A.E.

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Bambi
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Re: Fragen bzgl. rechtlichem und TÜV bei Umbau

Beitrag von Bambi »

Hallo zusammen,
nur der Vollständigkeit halber zu Punkt 5:
Geschwindigkeitsindex ist auf alle Fälle einzuhalten, ev. gibt es (noch?) die Möglichkeit, 'Winterreifen' mit einem entsprechenden Geschwindigkeitsaufkleber am Tacho zu fahren. Aber da streiten sich mittlerweile auch die Geister. Und wenn Reifen-Typen/-Paarungen eingetragen sind muß man die einhalten oder austragen lassen. Was nicht immer einfach sein soll ...
Schöne Grüße, Bambi
'Find me kindness, find me beauty, find me truth' (Dreamtheater aus 'Learning to live')

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BlackCatzchen
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Re: Fragen bzgl. rechtlichem und TÜV bei Umbau

Beitrag von BlackCatzchen »

@Bambi: Kenn ich auch so. Solange was eingetragen ist gilt es, außer man lässts austragen. Ganz toll sind dann die Prüfer bei Oldtimern wenns die Reifen seit x Jahren nicht mehr gibt und dann der Spruch kommt: "ja nehmen se halt irgend einen anderen von dem Hersteller, das passt schon", und man steht nebendran mit nem anderen Hersteller + Freigabe, die aber nicht akzeptiert wird.
Gilt leider nicht für Punkt 1, bei den K's weiss ichs nicht, bei den R Modellen stellen sich die Prüfer bei der RT teilweise quer wenn man die Verkleidung abbaut, weil anderer Luftwiderstand, Fahrverhalten und blubb, die wollen dann den ganzen Messungskram mit Luftwiderstand, Fahrverhalten und Zeug machen. Manche lassen sich dann aber damit überreden, dass es die R ja auch Standardmäßig ohne Verkleidung gab und dass BMW definitiv nicht 2 verschiedene Motorräder gebaut hat (das klingt komisch, ihr wisst was gemeint ist) Guck dass du so einen bekommst und gut ist. Am sichersten ists immernoch wenn du's offiziell ausgetragen bekommst.

Gabs die K's naked im Serienzustand? :x
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saschkoer
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Motorrad:: Yamaha XJ600, 1987 (in den finalen Zügen)
BMW R80 RT, 1989 (im Umbau)

Re: Fragen bzgl. rechtlichem und TÜV bei Umbau

Beitrag von saschkoer »

Die K gab es nach meinen Recherchen zwischen September 1983 bis 1990 als "BMW K 100" ohne Vollverkleidung.
Ideal wäre es natürlich so eine zu bekommen. Alternativ müsste man dann halt notfalls mal mehrere TÜV-Prüfer abfahren :mrgreen:

Was Reifenabmessungen betrifft wenn ich das jetzt richtig verstanden habe:
Solange nichts im Fahrzeugschein eingetragen ist, kann ich theoretisch jeden Reifen verbauten der drauf passt (unter Berücksichtigung des Geschwindigkeitsindex ggf. Anpassung Tacho)
Wenn im Fahrzeugschein was drin steht kann ich allerdings immer noch jeden Reifen der auch die im FS eingetragenen Abmessungen hat fahren. Unabhängig von Art des Reifens, Profil usw.

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Revace
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Re: Fragen bzgl. rechtlichem und TÜV bei Umbau

Beitrag von Revace »

saschkoer hat geschrieben: Wenn im Fahrzeugschein was drin steht kann ich allerdings immer noch jeden Reifen der auch die im FS eingetragenen Abmessungen hat fahren. Unabhängig von Art des Reifens, Profil usw.
Würde ich so nicht sehen, meisten steht ohnehin eine Reifenbindung mit Hersteller und Fabrikat drin (welche es natürlich längst nicht mehr gibt). Auf der sicheren Seite bist du mit einer Freigabe vom Reifenhersteller, vielleicht findest du ja schon was passendes bei einem der bekannten hersteller (Conti, Heidenau, ..). Damit bist du dann auch nicht mehr an die Dimensionen im Schein gebunden.

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