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Originallenker zurückbauen - Korrektur der Eintragung?

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Tobbe
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Re: Originallenker zurückbauen - Korrektur der Eintragung?

Beitrag von Tobbe »

obelix hat geschrieben: Letzten Endes bedeutet die Eintragung ja in erster Linie, dass das Teil zulässig ist. Eine BenutzungsPFLICHT leite ich daraus nicht ab.
Hallo Obelix,

so denke ich mir das auch. Nur fehlt auch mir die Sicherheit... Ich werde nächste Woche mal los und beim TÜV fragen.

Danke für euren Input! Ich bin mal gespannt wie das rechtlich aussieht.
bin ich ölich bin ich fröhlich

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Hux
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Re: Originallenker zurückbauen - Korrektur der Eintragung?

Beitrag von Hux »

Ich auch, muss in Kürze eh mal mit meinem Tüffel telefonieren, dann frag' ich den auch mal.

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Tobbe
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Re: Originallenker zurückbauen - Korrektur der Eintragung?

Beitrag von Tobbe »

Ich war eben bei unserer großen TÜV Nord Prüfstelle. Ich muss dort vorfahren - dann gibt es einen Bescheid des Rückbaus für das Zulassungsamt.

Das "WW" für Wahlweise wird bei Fahrwerkteilen nicht benutzt, nur für Kompletträder usw. Also gibts offiziell nur entweder oder.

Viele Grüße,
Tobias
bin ich ölich bin ich fröhlich

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Hux
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Re: Originallenker zurückbauen - Korrektur der Eintragung?

Beitrag von Hux »

Hm, schade. Aber danke für die Info!

Ranger

Re: Originallenker zurückbauen - Korrektur der Eintragung?

Beitrag von Ranger »

Stimmt eigentlich alles nicht ganz. WW gibts auch für Lenker, hatte es selbst so eingetragen. Und es wird teilweise gar NOCH eingetragen, obgleich viele Prüfstellen das anders sagen.
Das Problem ist, das Dir fast jeder Tüv was anderes sagen und irgendwie belegen kann UND dann auch so handhabt. Und DER Tüv, der Dir das abnehmen muss, ist der entscheidende, nicht einer der was gesagt hat.
Deshalb auch zunehmend diese 2. Prüfung bei der Sammelstelle, die das dann abschließend prüft. Es sind aber längst nicht alle Tüv've angeschlossen.
Es ist ein Drama, das man in Deutschland gar nicht vermuten würde.

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Marlo
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Re: Originallenker zurückbauen - Korrektur der Eintragung?

Beitrag von Marlo »

Ich kenne das nur so das nicht verbaute aber eingetragene Teile wieder ausgetragen werden müssen.
Im Falle des Lenkers: z.B. Wenn Lenker B verbaut ist und es wird eine neue Bremsleitung eingetragen wie soll der Prüfer wissen ob das auch mit Lenker A funktioniert :dontknow:
Anderes Beispiel, breite Alufelgen sind beim Auto eingetragen aber du fährst mit Winterreifen zum TÜV und willst eine Tierverlegung eintragen lassen, was meinst du was der Prüfer sagt? Entweder werden die Alus ausgetragen oder du musst mit den breiten Felgen vorfahren.

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onkelheri
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Re: Originallenker zurückbauen - Korrektur der Eintragung?

Beitrag von onkelheri »

Das alles liegt nur an der "Angst" vor der Verantwortung ... und das viele frühere Prüfer in anderen Dingen öfter mal Augen zugedrückt haben ... und nicht selten sowas dann in die Hose ging ...

Andererseits ... ich bleib dabei ... ich würde darum kein Gewese machen!

Heri
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