Moin Leute,
mal etwas thematisch anderes von uns ;-)
Es kommt eine neue Geräuschvorschrift, die uns alle betreffen wird - und ich habe zu dem Thema nix gefunden hier.
Seit dem 1. Januar besteht bereits eine neue Geräuschvorschrift - die betrifft erstmal nur neu zugelassene Motorräder, bestehende Motorrad-Typen stehen unter Bestandsschutz.
Die Regelung gilt auch für Zubehörauspuffanlagen, für diese greift sie aber erst 2020. Also ist noch ein wenig Zeit...aber auch nach 2020 kann man die Regelung umgehen, indem man ein neu zugelassenes Bike mit einer Auspuffanlage ausrüstet, deren Genehmigung vor 2016 erfolgte. (Also legt euch ein paar Töpfe auf Lager ;-))
Das war die Kurzversion, alles zur Geräuschvorschrift ab 2016 gibt´s ausführlich bei uns im Blog, dort könnt ihr auch gerne Fragen stellen, die Frau Meyer dann beantwortet (Ihr könnt natürlich auch hier fragen, ich reiche die Fragen dann weiter!)
Schöne Grüße
Albert

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Neue Geräuschvorschrift für Motorräder ab 2016
Re: Neue Geräuschvorschrift für Motorräder ab 2016
.. Ihr schreibt da auch, das "steuerbare Klappensysteme" ohnehin schon unzulässig sind ...
das stimmt so nach meiner Kenntnis nicht, händisch steuerbare sind zulässig, dürfen halt nur nicht im OFFENEN Zustand angetroffen werden ...
Ich war darüber selbst verwundert, aber bei der letzten Kontrolle haben die bei uns sogar explizit die Funktion der Klappe geprüft ... und als o.k. befunden .... was meinen (eher unerwartet) Kenntnisstand bestätigte.
das stimmt so nach meiner Kenntnis nicht, händisch steuerbare sind zulässig, dürfen halt nur nicht im OFFENEN Zustand angetroffen werden ...
Ich war darüber selbst verwundert, aber bei der letzten Kontrolle haben die bei uns sogar explizit die Funktion der Klappe geprüft ... und als o.k. befunden .... was meinen (eher unerwartet) Kenntnisstand bestätigte.
Re: Neue Geräuschvorschrift für Motorräder ab 2016
Hi Ranger,
die Frage habe ich mal weitergegeben, sobald ich Antwort habe melde ich das ;-)
Ich hätte jetzt gedacht dass das Verbot beide Sorten betrifft. Diese Klappengeschichte war und wäre ohnehin mal wieder so ein Stuss vom Gesetzgeber...Denn Du hast wohl recht:
Motorradonline sagt dazu:
"Man kann ihn (Auspuff mit Klappensteuerung) kaufen, montieren und ganz gesetzestreu damit durch die Gegend blubbern. Einzig eine Handlung des Fahrers ist für den Betrieb auf öffentlichen Straßen rechtswidrig – nämlich am Hebel zu ziehen und damit den Sound des Big Twins zu verändern."
Irgendwie
Klar, man kauft für viel Geld so eine Anlage mit Hebel - um ihn dann NICHT zu benutzen? Na klar
die Frage habe ich mal weitergegeben, sobald ich Antwort habe melde ich das ;-)
Ich hätte jetzt gedacht dass das Verbot beide Sorten betrifft. Diese Klappengeschichte war und wäre ohnehin mal wieder so ein Stuss vom Gesetzgeber...Denn Du hast wohl recht:
Motorradonline sagt dazu:
"Man kann ihn (Auspuff mit Klappensteuerung) kaufen, montieren und ganz gesetzestreu damit durch die Gegend blubbern. Einzig eine Handlung des Fahrers ist für den Betrieb auf öffentlichen Straßen rechtswidrig – nämlich am Hebel zu ziehen und damit den Sound des Big Twins zu verändern."
Irgendwie

Klar, man kauft für viel Geld so eine Anlage mit Hebel - um ihn dann NICHT zu benutzen? Na klar

Re: Neue Geräuschvorschrift für Motorräder ab 2016
Ist richtig was Du sagst, @Ranger. Kauf und Montage ist okay, "offener" Betrieb der Anlagen auf öffentlichen Straßen ist verboten. War nicht so gut formuliert, habe ich mal versucht zu verbessern ;-)
Und in Zukunft (also ab 2020) wird halt auch Kauf und Montage verboten sein:
"Der Kauf und die Montage von steuerbaren Klappensysteme ist in der Norm UNECE 92.01 einbegriffen und daher erst ab 2020 betroffen. Aber der Betrieb (also das Fahren mit geöffnetem Klappensystem) auf öffentlichen Straßen war ja bisher ohnehin gesetzeswidrig.“
Und in Zukunft (also ab 2020) wird halt auch Kauf und Montage verboten sein:
"Der Kauf und die Montage von steuerbaren Klappensysteme ist in der Norm UNECE 92.01 einbegriffen und daher erst ab 2020 betroffen. Aber der Betrieb (also das Fahren mit geöffnetem Klappensystem) auf öffentlichen Straßen war ja bisher ohnehin gesetzeswidrig.“
Re: Neue Geräuschvorschrift für Motorräder ab 2016
Soweit ich weiß ist dabei noch erstaunlicher, das die elektrisch verstellbaren Anlagen, wie z.B. die mit dem "roten Knopf" für die Harleys, bereits mit der Installation des Knopfes illegal sind. Der Knopf muss sogar separat bestellt werden, ist nicht Teil des "Tüv-konformen" Pakets ....
Wegen der bloßen Möglichkeit, schnell zu verstellen. Scheinbar wird zwischen mechanisch und elektisch verstellbar unterschieden.
Wegen der bloßen Möglichkeit, schnell zu verstellen. Scheinbar wird zwischen mechanisch und elektisch verstellbar unterschieden.

Re: Neue Geräuschvorschrift für Motorräder ab 2016
Ernsthaft? So was macht mich grimmig. Warum muss so was immer bis zu letzten ausgereizt werden?
Ranger hat geschrieben:Soweit ich weiß ist dabei noch erstaunlicher, das die elektrisch verstellbaren Anlagen, wie z.B. die mit dem "roten Knopf" für die Harleys, bereits mit der Installation des Knopfes illegal sind. Der Knopf muss sogar separat bestellt werden, ist nicht Teil des "Tüv-konformen" Pakets ....
Wegen der bloßen Möglichkeit, schnell zu verstellen. Scheinbar wird zwischen mechanisch und elektisch verstellbar unterschieden.