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Keine Eintragung wegen anderer Mängel?

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fehler404
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Keine Eintragung wegen anderer Mängel?

Beitrag von fehler404 »

Moin,
an meiner R80RT (Bj. 85) habe ich ein paar Änderungen vorgenommen.
Lampe, Rück-und Bremslicht, sowie die Schalldämpfer haben E-Zeichen.
Stahlflex, Stummel und Fussrasten haben Teilegutachten (19.3).
Spiegel und Blinker würde ich vor dem ersten TÜV-Besuch noch austauschen,
kleine Kotflügel hätte ich auch noch gerne.
Zudem wurde die Sitzbank getauscht und die dünne obere Gabelbrücke durch
eine originale untere R80 Gabelbrücke ersetzt.
Das ganze hat noch 1 Jahr TÜV.
Meine Fragen:
Wenn ich jetzt zu TÜV fahre, um Stahlflex, Stummel und Rasten eintragen
zu lassen, kann man mir dies wegen anderer Mängel, z.B. fehlende
Kotflügel oder falscher Blinker verweigern (oder Schlimmeres)?
Was kann/darf sowas kosten?
Seht Ihr noch andere Probleme auf mich zukommen?

Danke, Nils
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Hux
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Re: Keine Eintragung wegen anderer Mängel?

Beitrag von Hux »

Hi, es ist auf jeden Fall empfehlenswert nicht in Etappen zum eintragen zu fahren. 1. isses nen Tick billiger wenn alles in einem Aufwasch gemacht wird und 2. kann es wirklich sein, dass Du einen Mängelbescheid bekommst.
Was spricht denn dagegen noch zu warten bis alles soweit ist? Fahren darfst jetzt so oder so nicht, bis Du dann "zum zweiten Mal" dort warst, bzw. korrekte Leuchten montiert sind.
Hat der Endtopf ne ABE für das Modell? Nur eine E-Nummer alleine hilft nicht viel, wenn sie nicht auf das Motorradmodell passt.

Die Kosten variieren je nach Bundesland etwas und liegen auch ein Stück im Ermessen des Prüfers. Ich würde zwischen 80 und 200€ schätzen.

fehler404
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Re: Keine Eintragung wegen anderer Mängel?

Beitrag von fehler404 »

Hallo Hux,
für eintragungsbedürftig/-fähig halte ich ja lediglich Rasten, Lenker und Bremsleitung,
die ich jetzt mit Teilegutachten eintragen lassen möchte. Sprich, ich will nur einmal hin.
Fehlende Schutzbleche würden vermutlich bei Polizeikontrollen oder HU bemängelt.
Der Rest ist Ok oder wird 'vielleicht' bemängelt. Who knows?
Mängelbescheide kenne ich von der Polizei oder von der HU, bist Du dir sicher, dass diese
auch von TÜV-Leuten im Rahmen von Teile-Abnahmen vergeben werden?
Es gibt keine sicherheitsrelevanten Mängel.
Grüße, Nils

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Hux
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Re: Keine Eintragung wegen anderer Mängel?

Beitrag von Hux »

War erst neulich einen Lenker eintragen und habe mich gewundert, dass auf dem Schrieb "Ohne erkennbare Mängel" stand, wie auf dem HU Bescheid auch.
Also so wie sie auf den Bildern ist, darfst Du gar nicht fahren, auch nicht zum TÜV... hab grad nochmal gekuckt, aber gar keine Blinker gefunden. Wenn Du mit "falschen Blinkern" meintest, dass die, die inzwischen dran sind nicht dran bleiben werden, aber eine E-Nummer haben ist's hinfällig und Du darfst natürlich.

Das beste wird aber sein, wenn Du wegen Deiner Fragen einfach mal bei der Prüfstelle anrufst. Da kriegt die Infos aus erster Hand, die Dich dann auch konkret betreffen.

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obelix
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Re: Keine Eintragung wegen anderer Mängel?

Beitrag von obelix »

fehler404 hat geschrieben:...für eintragungsbedürftig/-fähig halte ich ja lediglich Rasten, Lenker und Bremsleitung,
die ich jetzt mit Teilegutachten eintragen lassen möchte. Fehlende Schutzbleche würden vermutlich bei Polizeikontrollen oder HU bemängelt. Der Rest ist Ok oder wird 'vielleicht' bemängelt. Who knows?
Es gibt keine sicherheitsrelevanten Mängel.
Du vermutest da schon ein bissle in' s Blaue... Ich seh auf Anhieb Sachen, die auch dem Prüfer aufstossen. Kennzeichenhalter (die geometrische Sichtbarkeit ist da sicher nicht in Ordnung) und sowas muss auch eingetragen sein. Die Sitzbank ebenfalls, schon weil sich die Sitzplatzanzahl ändert. Die Gabelbrücke schaut schön aus, fällt aber sofort in's Auge - könnte Anlass zu Diskussionen sein.

Rücklicht? Blinker? E-zeichen? Abstände? Du musst auch den Abstand von Blinker zu Fahrzeugende im Auge haben, der ist ebenfalls vorgeschrieben. Maximal 30cm vom Fahrzeugende nach vorn ist noch i.O., solange der Blinker aus 20° (ECE-Norm) bzw. 45° (nach TÜV-Norm) der Gegenseite sichtbar ist. Die seitlichen Abstände sollten ebenfalls stimmen.

Mit ohne Radabdeckung ist ein heikles Thema - Deine Burg fällt noch nicht unter ECE, müsste also die alten Vorschriften erfüllen. Somit ist deine Aussage: Es gibt keine sicherheitsrelevanten Mängel. Makulatur, denn Blinker, die nicht vorschriftsgemäss sind und fehlende Radabdeckungen (stechendes Argument in deinem Fall: der Reifen wirft Dreck nach oben und kann das Minirücklicht unkenntlich machen, andere Argumente finden sich ebenfalls, auch für vorne) werden als solche Mängel eingestuft.

Ob der Prüfer die Abnahmen macht musst mit ihm klären. Ich denke, solange der Mangel nicht Auswirkungn auf andere, abzunehmende Teile hat, sollte es kein Problem darstellen. Aber wie gesagt, das entscheidet jeder Prüfer für sich.

Was ist mit dem Heckrahmen? Der ist ja auch nicht oreschenool, also muss er auch abgenommen werden. Der Lenkerspiegel erscheint mir auch zu klein - hat der 60cm²?

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

fehler404
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Re: Keine Eintragung wegen anderer Mängel?

Beitrag von fehler404 »

Hallo Hux,
es sind Blinker dran und die haben E-Nummern (auch auf den Bildern).
Grüße, Nils

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Re: Keine Eintragung wegen anderer Mängel?

Beitrag von fehler404 »

Es geht ja darum auch nicht um Vermutungen sondern um Fakten.
Deshalb nochmal meine Frage:

"Wenn ich jetzt zum TÜV fahre, um Stahlflex, Stummel und Rasten eintragen zu lassen, kann man mir dies wegen anderer Mängel, z.B. fehlende Kotflügel oder falscher Blinker verweigern (oder Schlimmeres)?

- Die Platte vom Kennzeichenhalter kann ich noch ein Stück nach außen schieben, dann stimmen die Winkel.
--- Muss ich dann wohl auch eintragen?
- Die Sitzplatzanzahl muss natürlich geändert werden, sah ich nicht als Problem an.
- Die Gabelbrücke könnte Anlass zu Diskussion geben, ist aber eine Original BMW RT 80 Gabelbrücke. Zwar eine untere, aber 10 mal dicker uns stabiler als die original obere (ca. 3 mm Blech mit 11 großen Löchern).
--- Die Diskussion will ich daher nicht beginnen
- Rück- und Bremslicht haben ein E-Zeichen und sind vorschriftsmäßig angebracht.
- Nummernschildbeleuchtung hat ein E-Zeichen und ist vorschriftsmäßig angebracht.
- Die Blinker sind Kellermänner Lenkerendenblinker mit E-zeichen. Die Blinker haben den vorgeschriebenen Abstand von 560 mm. Mit Baujahr 1985 brauche ich keine hinteren Blinker.
--- Allerdings sind tatsächlich nur die Original Hella Ochsenaugen (mit K-ZEICHEN) als Lenkerendenblinker OHNE hintere Blinker zugelassen, weswegen ich diese vor TÜV-Besuch noch austausche.
- Radabdeckungen kommen auf jeden Fall dran, ich bin mir aber über Länge, Breite, Farbe und Befestigung noch nicht im Klaren.
- Der Spiegel ist zu klein, wird aber für den TÜV ausgewechselt.
- Die Sitzbank ist kürzer und angeschraubt, am Originalrahmen wurde nichts verändert. Sitzbank ist nicht eintragungspflichtig.

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Hux
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Re: Keine Eintragung wegen anderer Mängel?

Beitrag von Hux »

Ah, jetzt hab ich die Blinker entdeckt. :)
Die Gabelbrücke wird Anlass zur Diskussion geben... manche Prüfer sehen es überhaupt nicht gern, wenn daran irgendwas gemacht ist. Ob sich Deiner nun bei einer Gravur querstellt oder nicht, kann Dir nur einer sagen.
fehler404 hat geschrieben:Es geht ja darum auch nicht um Vermutungen sondern um Fakten.
Genau. So wie sich das liest ist der Umbau nicht vorher mit ihm abgesprochen worden... ich mag da ein bisschen übervorsichtig sein, aber ich denke ich würde das Moped auf nem Hänger vorfahren und ihn fragen, was er haben will, damit er es ohne Hickhack abnimmt, oder ob alles ok ist... ernsthaft. Macht ihm gegenüber nen seriösen Eindruck und ist nicht teurer als zweimal hinfahren.

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Re: Keine Eintragung wegen anderer Mängel?

Beitrag von fehler404 »

Die Gravur wird schnell zu einer Lackierung.
Die TÜV-Leute hier in Ostholstein 'können so nichts sagen, müssen sie sehen."
Da ich 'fast' alles mit E-Zeichen, Teilegutachten und Co. verbaut habe,
nix geschweißt und nix geflext habe, bin ich optimistisch.
Da das Krad angemeldet ist, TÜV hat und gnadenlos fahrbereit ist, wäre ein Hänger überflüssig.
Wie macht meinen seriösen Eindruck?

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didi69
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Re: Keine Eintragung wegen anderer Mängel?

Beitrag von didi69 »

dann blubber halt mal zum inschenör... alles wird gut... :fingerscrossed:
...die perfekte Formel zum Motorradbesitz ist X+1. Wobei X für die Anzahl vorhandener Motorräder steht.

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