Hallo,
seit mehreren Tagen und diversen Gesprächen mit Händlern, Tüvlern, Dekra und unzähligen Forums Beiträgen lesen wund googeln usw. Habe ich jetzt einmal eine paar Fragen.
Ich habe nächste Woche einen Termin beim TÜV und möchte mich gerne darauf vorbereiten. Ich habe ihn auch gesagt dass ich ein paar Dokumente mitbringen werde. Bisher habe ich eines was helfen könnte. Reicht mir allerdings nicht. Er sagte bring mit was du hast. Er hat es also nicht direkt verneint und ist zu einer zusammen arbeit bereit :]
Was ich weiß.
-Meine SR500 ist Bj. 91, heißt eintragen geht im besten Fall nur mit Einzel Abnahme.
-Ich werde auf jeden Fall einen Offenen Filter von K&N nehmen.
-Ich muss mein Vergaser anpassen.
-ich brauche einen 54er Flansch
Was ich nicht genau weiß:
-Welchen Filter genau? Einfach den Universal Filter mit den entsprechenden Flansch kaufen(Kedo)? Welche länge 706mm?
-Muss ich nicht einen Anschluss am Filter für den Kurbelwellenentlüftungsaufsatz haben, wenn ja wo schließe ich in an? Am Filter oder an einen kleinen Verlängerung Rohr?
-Hat irgendjemand das bei einer 91er Sr500(48T) schon erfolgreich absolviert und kann mir vl. eine Kopie der Geräusch und oder der Leistungsmessung und Fahrzeugbriefes zukommen lassen?
- Hat jemand Tipps? alles hilft.
-Habe ich etwas vergessen?
Warum mache ich das? Ich bin gerade dabei meine SR 500 zum Café Racer um zu bauen, bin schon recht weit und möchte in 1-2 Woche fertig sein, bin auch schon soweit fertig(habe Urlaub) Also eine reine Design Entscheidung.
Ich hoffe ich könnt mir helfen.
MFG
Söan

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Das Thema K&N
- soeanYamahasr500
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Bj.93.
Re: Das Thema K&N
Du meinst also das Du soeben erst mit dem Kesselprüfer gesprochen hast?
Weiß er was von deinem Umbau? ? Seit wann weiß der das?
Ansonsten viel Glück.
Weiß er was von deinem Umbau? ? Seit wann weiß der das?
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Die schönste Verbindung zweier Punkte ist eine Kurve.
Neid ist die aufrichtigste Form der Anerkennung.
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- soeanYamahasr500
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Bj.93.
Re: Das Thema K&N
Er weiß es seit gestern. Umgebaut ist noch nix was den Luftfilter angeht. Aber macht ja wenig sinn da mit original hin zu fahren und dann zu fragen. Muss ja schon zeigen was ich möchte. Sonst hat er ja kein Beispiel. Der restliche Umbau ist kein Problem sagte er mir schon, habe ja gutachten, E zeichen und Abe`s usw. am start.
- Hux
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Re: Das Thema K&N
Hi, ich denke eine Briefkopie wird Dir nicht viel helfen. Manche Prüfer sind "dankbar", wenn sie sich keine Formulierung zum eintragen aus den Fingern saugen müssen, bei manchen kommt das an als würde man ihnen sagen, was sie einzutragen haben.
So oder so findet die Eintragung erst nach mindestens einer Lautstärkemessung statt, vielleicht auch erst nach einer Leistungsmessung, da es im Grunde bereits tuning ist. Das wird Dir aber der Prüfer sagen.
Es gibt immer wieder Fälle, die auch mit Baujahr jünger als 1989 Pilzluftfilter (oder konische) oder Sportluftfilter eingetragen bekommen haben, die Masse wird aber ohne Messung direkt abgelehnt - zumindest nach meinen Recherchen in die Richtung. Wenn er also bereit ist zu messen, ist eine große Hürde genommen.
Wie's jetzt bei SR ist weiß ich nicht, aber in aller Regel wird eine Vergaserabstimmung erfolgen müssen. Die große Gefahr bei Baujahren, die eine AU über sich ergehen lassen müssen, ist, dass der Wert danach nicht mehr innerhalb der Vorgaben liegt.
Ich wüsste jetzt nicht, wie oder welche Dokumente den Prozess für Euch vereinfachen würden. Da hilft wohl nur bauen und hoffen und am besten direkt eine AU mitmachen (wenn es der Prüfer nicht schon von sich aus will). Ansonsten kannst bei der nächsten HU selbst mit Eintragung auf die Nase fallen.
So oder so findet die Eintragung erst nach mindestens einer Lautstärkemessung statt, vielleicht auch erst nach einer Leistungsmessung, da es im Grunde bereits tuning ist. Das wird Dir aber der Prüfer sagen.
Es gibt immer wieder Fälle, die auch mit Baujahr jünger als 1989 Pilzluftfilter (oder konische) oder Sportluftfilter eingetragen bekommen haben, die Masse wird aber ohne Messung direkt abgelehnt - zumindest nach meinen Recherchen in die Richtung. Wenn er also bereit ist zu messen, ist eine große Hürde genommen.
Wie's jetzt bei SR ist weiß ich nicht, aber in aller Regel wird eine Vergaserabstimmung erfolgen müssen. Die große Gefahr bei Baujahren, die eine AU über sich ergehen lassen müssen, ist, dass der Wert danach nicht mehr innerhalb der Vorgaben liegt.
Ich wüsste jetzt nicht, wie oder welche Dokumente den Prozess für Euch vereinfachen würden. Da hilft wohl nur bauen und hoffen und am besten direkt eine AU mitmachen (wenn es der Prüfer nicht schon von sich aus will). Ansonsten kannst bei der nächsten HU selbst mit Eintragung auf die Nase fallen.
Zuletzt geändert von f104wart am 1. Apr 2016, insgesamt 2-mal geändert.
Grund: Auf Wunsch des Beitragerstellers 1988 in 1989 geändert.
Grund: Auf Wunsch des Beitragerstellers 1988 in 1989 geändert.
Re: Das Thema K&N
Bedeutet das, daß eine Eintragung bei älteren Modellen, also EZ. vor 1988, problemlos ist?Hux hat geschrieben:....
Es gibt immer wieder Fälle, die auch mit Baujahr jünger als 1988 Pilzluftfilter (oder konische) oder Sportluftfilter eingetragen bekommen haben,....
Erst, wenn eine Mücke auf deinem Hoden landet, wirst du lernen, Probleme ohne Gewalt zu lösen.
- Hux
- Beiträge: 2104
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Re: Das Thema K&N
Problemlos würde ich nicht behaupten wollen, aber es gelten andere Geräuschwerte und vor allem braucht's keine AU.
Es besteht eine wesentlich höhere Chance.
Einer der Gründe, warum ich mir für meine LS einen Rahmen aus dem 2. Baujahr (1987) besorgt habe.
Es besteht eine wesentlich höhere Chance.
Einer der Gründe, warum ich mir für meine LS einen Rahmen aus dem 2. Baujahr (1987) besorgt habe.
Re: Das Thema K&N
Moin Jungs,
ich weiß nicht warum dieses 1988 immer wieder durch die Foren geistert
Fakt ist:
Motorräder ab Erstzulassung 1. Januar 1989 brauchen ne AU!!!
Das heißt für Maschinen VOR dem 01.01.1989 gelten noch die höheren Abgas und Geräuschwerte.
LG Hans
ich weiß nicht warum dieses 1988 immer wieder durch die Foren geistert

Fakt ist:
Motorräder ab Erstzulassung 1. Januar 1989 brauchen ne AU!!!
Das heißt für Maschinen VOR dem 01.01.1989 gelten noch die höheren Abgas und Geräuschwerte.
LG Hans
- Hux
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Re: Das Thema K&N
Hm, das wäre dann der 31.12.1988 als "letztmögliches" Datum. Mathematisch also <= 1988.
Sorry, wenn das missverständlich rauskam.
Sorry, wenn das missverständlich rauskam.
Re: Das Thema K&N
Eine Eintragung von Einzelluftfiltern (und auch zb Endtöpfen ohne Kennung) ist bis Anfang BJ89 möglich über eine Geräuschmessung und falls gefordert evtl. Leistungsmessung.
Ab BJ 89 (März? Juni?)(Edit: oben steht das richtige Datum) muss dein Motorrad Abgaswerte einhalten. Da musst du bei einer Änderung nachweisen dass dies der Fall ist. Das ist leider nicht mit Sonde in den Endtopf stecken und was messen getan, sondern da müsste der soganannte NEFZ Zyklus auf einer Rolle gefahren und gemessen werden. Natürlich müssen die Werte dann auch noch den Vorgaben entsprechen. Kosten für so einen (den du vermurlich nicht direkt bestehen wirst) Fahrzyklus werden mit 1500-2500€ ca in Rechnung gestellt (in einer Firma in der ich mal gearbeitet habe war dies zumindest der Fall - ging da aber um KFZ Hersteller).
Daher sagt man, dass es ab diesem Zeitpunkt eigentlich nicht mehr möglich ist Einzelluftfilter einzutragen. Gibt zwar Leute die das trotzdem noch irgendwie geschafft haben (das was bei der AU gemessen wird ist mit ein bisschen Einstellung zu schaffen), aber wirklich legal ist das dann eigentlich auch nicht.
Ich wünsche dir viel Erfolg beim TÜV, aber all zu große Hoffnungen wegen dem Einzelluftfilter mache ich dir aufgrund des Baujahrs nicht.
Ab BJ 89 (März? Juni?)(Edit: oben steht das richtige Datum) muss dein Motorrad Abgaswerte einhalten. Da musst du bei einer Änderung nachweisen dass dies der Fall ist. Das ist leider nicht mit Sonde in den Endtopf stecken und was messen getan, sondern da müsste der soganannte NEFZ Zyklus auf einer Rolle gefahren und gemessen werden. Natürlich müssen die Werte dann auch noch den Vorgaben entsprechen. Kosten für so einen (den du vermurlich nicht direkt bestehen wirst) Fahrzyklus werden mit 1500-2500€ ca in Rechnung gestellt (in einer Firma in der ich mal gearbeitet habe war dies zumindest der Fall - ging da aber um KFZ Hersteller).
Daher sagt man, dass es ab diesem Zeitpunkt eigentlich nicht mehr möglich ist Einzelluftfilter einzutragen. Gibt zwar Leute die das trotzdem noch irgendwie geschafft haben (das was bei der AU gemessen wird ist mit ein bisschen Einstellung zu schaffen), aber wirklich legal ist das dann eigentlich auch nicht.
Ich wünsche dir viel Erfolg beim TÜV, aber all zu große Hoffnungen wegen dem Einzelluftfilter mache ich dir aufgrund des Baujahrs nicht.
Mein Umbauthread - GPz 550 zum Cafe Racer
http://www.caferacer-forum.de/viewtopic.php?f=97&t=5206
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Re: Das Thema K&N
Moin Hux,
hättste geschrieben bis einschl. 1988 wäre es ok und unmißverständlich gewesen
Ne nu mal im Ernst,
offene Filter und Trichter bekommst du "normalerweise" vor 1989 eingetragen, wenns denn nicht (viel) zu laut ist.
Aber das liegt ja meist im "Ermessensspielraum" des jeweiligen Kesselprüfers.
Hatte diesbezüglich letztens noch´n Gespräch mit meinem "Druckminderer des Vertrauens", weil ich an meine 88er GR650 auch Sportlufis anbaue.
LG Hans
hättste geschrieben bis einschl. 1988 wäre es ok und unmißverständlich gewesen

Ne nu mal im Ernst,
offene Filter und Trichter bekommst du "normalerweise" vor 1989 eingetragen, wenns denn nicht (viel) zu laut ist.
Aber das liegt ja meist im "Ermessensspielraum" des jeweiligen Kesselprüfers.
Hatte diesbezüglich letztens noch´n Gespräch mit meinem "Druckminderer des Vertrauens", weil ich an meine 88er GR650 auch Sportlufis anbaue.
LG Hans