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Lauter Auspuff ohne Marke - HU ?

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bb42

Lauter Auspuff ohne Marke - HU ?

Beitrag von bb42 »

Habe an meiner Suzi 750GS von 1980 einen alten 4-1 Auspuff.
Hersteller ist evt. Marshall, aber die aufgeschraubte Typenplatte hat keine Aufschrift; auch kein E-Kennzeichen, KBA-Nr. o.ä. Auch ist der Auspuff für heutige Verhältnisse etwas laut, aber nicht übermäßig.

HU ist nun fällig, und Frage ist, ob sie da Chancen hat durchzukommen.
Es gab ja irgendwelche Regeln "wenn älter als Baujahr x, braucht der Auspuff keine Zulassung", oder wie sieht das genau aus?

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BoNr2
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Re: Lauter Auspuff ohne Marke - HU ?

Beitrag von BoNr2 »

Schnellantwort:

Chance durchzukommen: ja, klaro.

Wenn die Kiste kein wilder Umbau (mit Stacheln oder so..;-) ist und die Tüte nicht total laut, würde ich einfach hinfahren und cool bleiben, ich hatte zigfach null Probleme mit "nichtoriginalen" Teilen...
bin aber auch nicht der Eintragungsfreak wie so viele hier...;-)

bb42

Re: Lauter Auspuff ohne Marke - HU ?

Beitrag von bb42 »

Hat auch geklappt, und kein Wort zum Auspuff.

Jedoch wird die HU-Plakette erst nach Eintragung in den Fahrzeugschein vergeben.
Hauptsache es gibt nochmal einen Verwaltungsakt + Gebühren zu holen.

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BoNr2
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Re: Lauter Auspuff ohne Marke - HU ?

Beitrag von BoNr2 »

:rockout: :rockout: :rockout:
:prost:

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f104wart
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Re: Lauter Auspuff ohne Marke - HU ?

Beitrag von f104wart »

bb42 hat geschrieben:Hauptsache es gibt nochmal einen Verwaltungsakt + Gebühren zu holen.
Nein, das ist ganz normal: Das Gutachten ist Sache der Prüfstelle, die Eintragung ist Zulassungsstelle, die die Eintragung in den Fahrzeugschein vornimmt.

...Ich wäre froh, dass alles so gut gelaufen ist und die paar Gebühren gerne zahlen. .daumen-h1:

.

bb42

Re: Lauter Auspuff ohne Marke - HU ?

Beitrag von bb42 »

Wieso soll man "froh" sein, wenn der Prüfer den Anbau der genau für dieses Motorrad hergestellen Fußrasten "genehmigt"?
Froh kann man sein, wenn man im Lotto gewinnt, oder nach dem Schwiegermutter-Mord am Beichtstuhl davon kommt.

Das hier ist ein technisch banaler Akt, der etwa 5 Minuten Prüfung kostet und mit 65 E schon fürstlich honoriert ist.
Warum es da nicht reicht, die Eintragung mitzuführen und bei nächster Gelegenheit eintragen zu lassen - wie bei Teilegutachten - kann ich nicht erkennen.
Neben den extra Kosten für die Eintragung nervt mich vor allem, dass man dafür nochmal bei der Zulassungsstelle antanzen darf. Klar geht es da um Arbeitsbeschaffung.

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f104wart
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Re: Lauter Auspuff ohne Marke - HU ?

Beitrag von f104wart »

Wo steht hier was über Fußrasten? ...Muss man das jetzt verstehen? :dontknow: :roll:

Ich glaube auch nicht, dass dieser "technisch banale Akt" in nur 5 Minuten erledigt war. Mit Schreibarbeit und Dokumentation ist dafür wahrscheinlich eine knappe halbe Stunde drauf gegangen. Dafür sind 65 € ein angemessener Preis (Eine Ingenierstunde kostet ca 130 - 140 €.)


Und wenn jetzt alles sooo einfach gewesen sein soll, dann frage ich mich, warum Du Dir vorher überhaupt Gedanken dazu gemacht hast:
bb42 hat geschrieben: ...und Frage ist, ob sie da Chancen hat durchzukommen.
Es gab ja irgendwelche Regeln "wenn älter als Baujahr x, braucht der Auspuff keine Zulassung", oder wie sieht das genau aus?
Die Regel lautet, dass ein Auspuff bis einschl. EZ 83 keine E-Nummer braucht. Mit "Zulassung" hat das nichts zu tun. Die 4-1 mag wohl für Dein Moped gebaut worden sein, ist aber nicht original. Damit hast Du eine Änderung an der Auspuffanlage vorgenommen, die eingetragen werden muss.

Änderungen sind zulässig, wenn dadurch die in den Papieren angegebene Lautstärke nicht oder nur unwesentlich überschritten wird. Das ist anhand einer ABE oder Geräuschmessung nachzuweisen.

Da Du keine ABE oder andere Paiere vorlegen konntest, wäre zumindest eine Geräuschmessung fällig gewesen und dafür hättest Du weit mehr als 65 € abdrücken dürfen.

Ob man sich nun über den Gang zur Zulassungsstelle ärgern muss, ist eine Frage, die ich für mich verneinen kann, ohne lange darüber nachzudenken. Ich sehe darin keine ABM, sondern die abschließende Dokumentation eines Verwaltungsakts, für den nicht der TÜV, sondern die Zulassungsstelle zuständig ist.

Es ist eben alles ein Geben und ein Nehmen. Manche sehen das halt nur sehr einseitig. Ich hätte mich über das Ergebnis gefreut und noch nen 5er in die Kaffeekasse geschmissen.

Aber das kann jeder halten, wie er will.

.

bb42

Re: Lauter Auspuff ohne Marke - HU ?

Beitrag von bb42 »

Ok, mea culpa, ich hatte versäumt hier zu erwähnen, dass ich parallel noch eine (Raask) Rußrastenanlagen eintragen liess - und dafür ist die extra Eintragung notwendig (und die Kritik an der Eintragungs-Praxis gilt dafür auch weiter).

BoNr2 hatte ja darauf hingewiesen, dass bei diesem Baujahr die Abnahme eines nicht-originalen Auspuffs nicht notwendig ist. Das wäre AFAIK nur bei übermäßiger Lautstärke angesagt.

@ F104wart - Sorry für die Verwirrung, und danke für die Erklärungen zu Auspuffen im allgemeinen.

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f104wart
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Re: Lauter Auspuff ohne Marke - HU ?

Beitrag von f104wart »

bb42 hat geschrieben:BoNr2 hatte ja darauf hingewiesen, dass bei diesem Baujahr die Abnahme eines nicht-originalen Auspuffs nicht notwendig ist. Das wäre AFAIK nur bei übermäßiger Lautstärke angesagt.
Jein. Grundsätzlich muss jede Änderung eingetragen werden. Schon in Deinem eigenen Interesse, falls Dich die Rennleitung mal in die Boxengasse ruft.

Es kommt natürlich immer drauf an, wie weit eine Anlage vom Original entfernt ist. Aber mit so ner 4-1 passt man halt eher ins Beuteschema als mit den berühmten Louis Universal-Endschalldämpfern, die man 2-2 beispielsweise auf ne Güllepumpe oder ne Z400 schraubt.

Hätte der TÜV mir die nicht von sich aus eingetragen, wäre ich auch einfach so damit weitergefahren. :wink:

.

bb42

Re: Lauter Auspuff ohne Marke - HU ?

Beitrag von bb42 »

Hmm, es gab doch Unterschiede je nach Baujahr, ich meine hier im Forum gelesen zu haben, ab 1985 (oder wann?), müssen andere Auspuffe eingetragen werden, ab 1990 (?) gehts nur noch mit Teilegutachten. Aber vorher (wie hier 1982) könne man anbauen was gefällt und passt, solange die Lautstärke im Rahmen bleibt.

Aber du sagst jetzt, egal bei welchem Baujahr, bei einer Verkehrskontrolle kann jede Änderung, wie ein anderer Auspuff, zu Mängelkarte etc. führen?

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