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Scheinwerfer "X"

Tipps, Tricks, Informationen und Fragen zu Vorschriften, Gesetzen und Schlupflöchern
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Tom
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Re: Scheinwerfer "X"

Beitrag von Tom »

Also über was ihr Euch Gedanken macht... :lachen1:

Ich fahre zu 90% in der Stadt wo ich mich auch (subjektiv ?) deutlich besser auskenne als die Mützenträger :bulle: mit ihrem Pseudo-Taxischein, deswegen plagen mich die Sorgen alla "Verkehrskontrolle" vielleicht nicht so sehr.
Aber WENN die mich dann irgendwann mal erwischen sollten, ist das Kreuz vorne auf dem Scheinwerfer bestimmt das geringste Problem.

Bild

Zerbrecht Euch nicht den Kopf über so einen Quatsch, fahrt lieber ne Runde Motorrad!

Gruß
Tom

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nilsen
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Re: Scheinwerfer "X"

Beitrag von nilsen »

Aloha,

dass das Thema, bzw. das thematisieren, eines leicht wieder abziehbaren Klebebandes, im Fall einer Kontrolle, nicht wirklich nötig ist, stimmt wohl, jedoch finde ich die Frage generell nicht verkehrt.

Es ist allgemein so... Normalerweise muss ALLES was mit der Front und Rückbeleuchtung zu tun hat, irgendwie der STVZO entsprechen.

Dazu gibt es den §22a.... abgekürzt heißt es hier in Absatz 1, dass nachfolgend aufgeführte Bauteile, unter Punkt 7 auch die Scheinwerfer in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen ..... das erkennen wir an dem uns bekannten E Zeichen auf jedem Glas ( mit Folge Nummer für den Prüferstaat ). Punkt 13,14,15 und 17 regelt dann entsprechend auch Schlussleuchte, Bremslicht, Rückstrahler und Blinker.

So.... es geht aber um die Beschränkung. Vor allem des Scheinwerfers. Dafür gibt es bei 7 einen wundervollen Verweis auf § 50 STVZO, in dem es unter Absatz 5 eine Bestimmung gibt, dass NUR BEI FERNLICHT die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs .... laut PUNKT 2 bei 0,50 lx bei Krafträdern mit einem Hubraum ÜBER 100 cm³ ( worüber wie hoffentlich alle liegen ) liegen muss.

DH. wenn durch irgend ein Gepopel auf dem Scheinwerfer, Gitter, Kleber, Kaugummi oder tausende Fliegen, diese Werte nicht erreicht werden, gibt es Ärger. Deshalb sind auch dreckige Scheinwerfer beim Auto zu putzen.

Es ist hier keine explizite Rede vom Cafe Racer Tape und auch nicht vom Enduro Gitter. Aber das muss es halt auch nicht weil es nicht um den behindernden Gegenstand an sich geht, sondern nur um die einzuschränkenden Blendwerte die durch alle Arten von Hinderniss beeinträchtigt werden.

Nun ist hier zwar nur von Fernlicht die Rede und nicht einmal vom Abblendlicht, aber man weiß halt nie wann man Fernlicht brauch... und genauso wird dann argumentiert und man hat dann keine Schnitte - OBWOHL kein Mensch in einer Kontrolle den Lichtwert messen wird und kann. Dh. normalerweise muss der Lichtaustritt direkt gemessen werden um dich dafür anzuscheißen. Aber das macht ja niemand. Beim TÜV sieht das vielleicht anders aus und er kann das messen. Ka... solange er es aber nicht beweisen kann dass man unter 0,50 lx liegt sehe ich da keine Probleme.

Da unsere Funzeln aber mit Masse eh nicht die stärksten sind, und so n Tape schon recht viel wegnimmt an Quelle, könnte ich mir vorstellen dass so ein Test, würde man ihn machen, negativ für uns ausfiele.

Andere Paragraphen gibt es dazu meines Wissens nicht und finde ich auch nicht. So ... also wer es beim TÜV mal drauf anlegen sollte, die Story würde mich interessieren :)
Zuletzt geändert von nilsen am 15. Jul 2013, insgesamt 1-mal geändert.
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7StarMantis
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Re: Scheinwerfer "X"

Beitrag von 7StarMantis »

Moin Nilsen,

danke für den Betrag, ich denke, der hat Licht ins Dunkle gebracht! Höhöhö... ;)

Gruß
Dominik
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nilsen
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Re: Scheinwerfer "X"

Beitrag von nilsen »

7StarMantis hat geschrieben:Moin Nilsen,

danke für den Betrag, ich denke, der hat Licht ins Dunkle gebracht! Höhöhö... ;)

Gruß
Dominik
Gern geschehen... irgendwas sinnvolles muss man ja anstellen wenn man nicht pennen kann. :rockout:

Licht ins Dunkle ... passt wie Faust aufs Auge :clap:

:-)
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halbtroll

Re: Scheinwerfer "X"

Beitrag von halbtroll »

nilsen hat geschrieben:
. irgendwas sinnvolles muss man ja anstellen wenn man nicht pennen kann. :rockout:
Ich hab das mal mit nur n. büschen flexen morges um 4:00 versucht.
War dann wenigstens nicht mehr allein..... :mrgreen:

der halbtroll

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nilsen
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Re: Scheinwerfer "X"

Beitrag von nilsen »

Das Wort "flexen" hat in meinem Wortschatz 'ne ganz eigentümliche Bedeutung und gibt deiner Aussage eine klasse Doppeldeutigkeit ... :grinsen1: <--- und der Smiley passt unglaublich gut zu meinem Gesicht gerade.
Schrauber.

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halbtroll

Re: Scheinwerfer "X"

Beitrag von halbtroll »

Pöhser Bursche - chleutert ihn tzschu Pohden....

Ich redete von spanabhebender Metallverarbeitung mit geometrisch nciht definierter Schneide... vulgo arbeiten mit dem Winkelschleifer..

Aber die sich jetzt für mich erschließende Zweideutigkeit meiner Aussage ist
a.) Erheiternd
b:) eine Überlegung wert.

ferkelige Grüße vom halbtroll

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