Hallo,
ich bin gerade dabei, die gesamte Elektrik an meiner CB250K4 zu erneuern. Ich hatte mir schon vor einiger Zeit einen neuen Kabelbaum (der alte war total vergammelt) bei Norda bikes in Polen (http://www.norda-bikes.com/wiring.htm) machen lassen, den nun eingebaut ist. Auch die Lenkerarmaturen sind neu (aus dem Zubehörhandel, keine Originalteile). Das Verkabeln hat erstaunlich gut funktioniert (war das erste mal, dass ich so was gemacht habe), nur an einer Stelle gibt es ein kleines Problem:
Die rechte Armatur hat einen Lichtschalter mit drei Positionen: Die linke schaltet Abblend/Fernlicht, die rechte ist die Aus-Position. Die Mittelposition möchte ich zum Anschalten des Standlichtes nutzen (nicht um damit zu fahren sondern um dort später evtl. ein Tagfahrlicht anzuschließen). Das habe ich auch so hinbekommen (d.h. Standlich geht in Mittelposition an, wenn Abblend-/Fernlicht angeschaltet werden, geht es wieder aus). Allerdings funktioniert jetzt das "Parklicht" nicht mehr, das in der dritten Position des Zündschlosses (nach Abziehen des Schlüssels) leuchten sollte. Ich kann darauf gern verzichten (hab das noch nie gebraucht), ich würde aber gerne wissen, ob sowas vorgeschrieben ist.
Danke für Infos
Emil

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Parklicht notwendig?
- Emil1957
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Parklicht notwendig?
Grüße
Emil
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Emil
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Re: Parklicht notwendig?
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- Emil1957
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Re: Parklicht notwendig?
Danke!
Dem Dokument entnehme ich, dass eine Parkleuchte erlaubt, aber nicht Pflicht ist.
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Emil
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- MichaelZ750Twin
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Re: Parklicht notwendig?
Hi Emil,
oft liegt das Geheimnis für die Parklichtfunktion im Zündschloß verborgen.
Bei Kawa gibt es vier- und sechspolige Zündschlösser. Nur mit dem sechspoligen Zündschloß läßt sich die Parklichtgeschichte final lösen. Beim vierpoligen Zündschloß in Verbindung mit der sonst weitgehend serienmäßigen Elektrik kommt es immer zu Schaltungsproblemen. Also bevor du dir einen Wolf an den Armaturen suchst, könnte es das Zündschloss sein.
Vorschrift dafür hin oder her, ich habe es nicht nachgelesen ;)
oft liegt das Geheimnis für die Parklichtfunktion im Zündschloß verborgen.
Bei Kawa gibt es vier- und sechspolige Zündschlösser. Nur mit dem sechspoligen Zündschloß läßt sich die Parklichtgeschichte final lösen. Beim vierpoligen Zündschloß in Verbindung mit der sonst weitgehend serienmäßigen Elektrik kommt es immer zu Schaltungsproblemen. Also bevor du dir einen Wolf an den Armaturen suchst, könnte es das Zündschloss sein.
Vorschrift dafür hin oder her, ich habe es nicht nachgelesen ;)
LG, Michael
"Es gibt keine richtigen oder falschen Entscheidungen – es gibt nur die in der jeweiligen Situation bestmögliche Entscheidung" (Mae Leyrer)
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- Emil1957
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Re: Parklicht notwendig?
Zitat aus obiger QuelleWinnecaferacer hat geschrieben:http://www.reiner-mommer.de/tuev_bestimmungen.htm
Weitere zulässige Leuchten nach EWG: 93/92 EWG Anh. V Nr. 6.8, 6.9, 6.11
- Nebelschlußleuchte.
- Warnblinkanlage vor EZ17.6.2003.
- Seitliche, nicht dreieckige Rückstrahler.
- Reflektierende, weiße Reifenflanken.
- Parkleuchten.
- Rückfahrscheinwerfer.
Also m.E. zulässig, aber nicht Pflicht. Damit kann ich leben.
Grüße
Emil
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