Hallo, wie der Titel schon sagt: bekommt man eine selbstgebaute Airbox durch den Tüv? Bezieht sich auf eine Maschine NACH Baujahr 89. Soweit ich richtig informiert bin gibts bei Änderungen am Ansaugtrakt ja zwei Aspekte die relevant sind... Leistungszuwachs und Geräuschpegel. In meinem Fall isses nur eine Frage der Ästhetik ;) Also kann bei gleichbleibender Leistung und Geräuschpegel die Airbox verändert werden? Wenn Jemand Erfahrung diesbezüglich oder generell zur Änderung vom Luftfilter nach BJ 89 hat... würde mich sehr über eine Antwort freuen!
LG, Noah

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Selbstgebaute Airbox zulässig? (keine Leisungssteigerung)
- MichaelZ750Twin
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Re: Selbstgebaute Airbox zulässig? (keine Leisungssteigerung)
Hi Noah,
soweit ich weiß sind solche Änderungen auch noch an aktuellen Moppeds möglich.
Eine Fahrgeräuschmessung ist bestimmt erforderlich.
Eine Leistungsmessung kann vorgeschrieben werden, liegt aber im Ermessen des Prüfers.
Die Moppeds nach EG-Zulassung unterliegen der Pflicht zur Abgasuntersuchung.
Auch die kann im Rahmen des Umbaus bzw. der Begutachtung ausserplanmäßig fällig werden.
Wie immer gilt es beim TÜVler deines Vertrauens nachzufragen, wie er diesen Änderungswunsch handhabt.
soweit ich weiß sind solche Änderungen auch noch an aktuellen Moppeds möglich.
Eine Fahrgeräuschmessung ist bestimmt erforderlich.
Eine Leistungsmessung kann vorgeschrieben werden, liegt aber im Ermessen des Prüfers.
Die Moppeds nach EG-Zulassung unterliegen der Pflicht zur Abgasuntersuchung.
Auch die kann im Rahmen des Umbaus bzw. der Begutachtung ausserplanmäßig fällig werden.
Wie immer gilt es beim TÜVler deines Vertrauens nachzufragen, wie er diesen Änderungswunsch handhabt.
LG, Michael
"Es gibt keine richtigen oder falschen Entscheidungen – es gibt nur die in der jeweiligen Situation bestmögliche Entscheidung" (Mae Leyrer)
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Re: Selbstgebaute Airbox zulässig? (keine Leisungssteigerung)
Theoretisch: Ja
Praktisch: Nein
Nach BJ 89 (genaue Monat weiß ich nicht auswendig) kommt eben zu den 2 genannten Aspekten Geräusch und Leistung noch der entscheidene 3. hinzu: Abgasverhalten.
Wenn du nachweisen kannst, dass das Motorrad danach das selbe Abgasverhalten hat (oder besser) wie zu dem BJ verpflichtend, dann kannst du die Airbox zulassen.
Das Problem ist genau das nachzuweisen. Da reicht es nämlich nicht beim TÜV den Rüssel rein zu halten wie bei der HU. Hier muss ein Abgastest auf einem zertifizierten Abgasprüfstand nach NEFZ (https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzyklus) gefahren und ausgewertet werden. So ein Test ist sehr aufwändig und kostet so grob 1000- über 2000€. Bestanden werden muss der Test dann natürlich auch. Und das ist nicht so mal eben.
Bei ganz neuen Fahrzeugen kommen dann noch extremere Ansprüche dazu. Das ganze Motorrad darf zb keine leicht flüchtigen Dämpfe mehr abgeben. Dazu zählt sowohl das Benzin im Tank als auch Weichmacher etc aus Kunststoffen die auch bei hoher Temperatur und Unterdruck nur in sehr geringem Maße entstehen dürfen.
Heißt: Praktisch wird sich der finanzielle Aufwand nicht lohnen. Dass sich evtl immer noch jmd finden lässt der auch nach 89 Einzelluftfilter oder ähnliches einträgt lasse ich mal außen vor.
Praktisch: Nein
Nach BJ 89 (genaue Monat weiß ich nicht auswendig) kommt eben zu den 2 genannten Aspekten Geräusch und Leistung noch der entscheidene 3. hinzu: Abgasverhalten.
Wenn du nachweisen kannst, dass das Motorrad danach das selbe Abgasverhalten hat (oder besser) wie zu dem BJ verpflichtend, dann kannst du die Airbox zulassen.
Das Problem ist genau das nachzuweisen. Da reicht es nämlich nicht beim TÜV den Rüssel rein zu halten wie bei der HU. Hier muss ein Abgastest auf einem zertifizierten Abgasprüfstand nach NEFZ (https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzyklus) gefahren und ausgewertet werden. So ein Test ist sehr aufwändig und kostet so grob 1000- über 2000€. Bestanden werden muss der Test dann natürlich auch. Und das ist nicht so mal eben.
Bei ganz neuen Fahrzeugen kommen dann noch extremere Ansprüche dazu. Das ganze Motorrad darf zb keine leicht flüchtigen Dämpfe mehr abgeben. Dazu zählt sowohl das Benzin im Tank als auch Weichmacher etc aus Kunststoffen die auch bei hoher Temperatur und Unterdruck nur in sehr geringem Maße entstehen dürfen.
Heißt: Praktisch wird sich der finanzielle Aufwand nicht lohnen. Dass sich evtl immer noch jmd finden lässt der auch nach 89 Einzelluftfilter oder ähnliches einträgt lasse ich mal außen vor.
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- CPE
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Re: Selbstgebaute Airbox zulässig? (keine Leisungssteigerung)
Ich würde da pragmatisch dran gehen. Sieht man den Luftfilterkasten am Motorrad ? Wenn nein , was solls . Lass es drauf
ankommen. Wenn ja , bau den Kasten so als wär es original so. Wenn es hoch offiziell werden soll - frag vorher den Prüfer.
Wenn der verneint , geh später zu einem anderen Prüfer. Du kommst aus Leipzig ? Da gibt es mehrere kompetente DEKRA
Prüfer . Mit denen kann man über alles reden .
ankommen. Wenn ja , bau den Kasten so als wär es original so. Wenn es hoch offiziell werden soll - frag vorher den Prüfer.
Wenn der verneint , geh später zu einem anderen Prüfer. Du kommst aus Leipzig ? Da gibt es mehrere kompetente DEKRA
Prüfer . Mit denen kann man über alles reden .
- Noah
- Beiträge: 84
- Registriert: 24. Aug 2016
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Yamaha Fazer Fz6 - Wohnort: Leipzig
Re: Selbstgebaute Airbox zulässig? (keine Leisungssteigerung)
Du weisst nicht zufällig in welchen Werkstätten die kompetenten Herren anzutreffen sind?CPE hat geschrieben:Da gibt es mehrere kompetente DEKRA
Prüfer . Mit denen kann man über alles reden .
