Hallo,
ich hab das Heck meiner SR500 etwas gekürzt, jetzt sollte auch der Fender natürlich nicht zuweit rausragen.
Auf Anfrage beim TÜV, bekam ich die Antwort das ein ausreichter Spritzschutz vorhanden sein muß.
Wie lang oder bzw. kurz ist ausreichend und zählt das Nummernschild ev. mit?

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ausreichender Spritzschutz ?
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Re: ausreichender Spritzschutz ?
Es ist immer wieder witzig, wie unterschiedlich die Aussagen der Experten des Überwachungsvereins sind. Mein Prüfer sagte auf Nachfrage sinngemäß: ich bräuchte keinen ..., ich sehe ja danach aus, wie ne Sau 

Re: ausreichender Spritzschutz ?
http://caferacer-forum.de/viewtopic.php?f=31&t=5692
Ich denke das könnte helfen.
Wenn dein Prüfer aber doch nach der ansonsten gelten vorläufigen Richtlinie geht bräuchtest du einen ziemlich riesigen Fender. Ich hab da was im Kopf von wegen bis 15cm über der Radnabe muss abgedeckt sein. Also 15cm hoch, dann nach hinten gehen und bis zu dem Punkt wo da die Lauffläche erreicht ist müsste abgedeckt sein.
Die genaue Bezeichnung der RiLi steht mein ich in dem KBA Schreiben
Ich denke das könnte helfen.
Wenn dein Prüfer aber doch nach der ansonsten gelten vorläufigen Richtlinie geht bräuchtest du einen ziemlich riesigen Fender. Ich hab da was im Kopf von wegen bis 15cm über der Radnabe muss abgedeckt sein. Also 15cm hoch, dann nach hinten gehen und bis zu dem Punkt wo da die Lauffläche erreicht ist müsste abgedeckt sein.
Die genaue Bezeichnung der RiLi steht mein ich in dem KBA Schreiben
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http://www.caferacer-forum.de/viewtopic.php?f=97&t=5206
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Re: ausreichender Spritzschutz ?
Hi Urowü,
ein vieldiskutiertes Thema und Enjay hat Recht was die alte Richtlinie in Verbindung mit Abnahmen nach StVZO angeht.
Da in der EG-Verordnung aber kein Spritzschutz explizit gefordert ist, sondern nur "ausreichend" sein muß, ist da viel Interpretationsspielraum.
Die Prüfer sind seid Jahren wesentlich großzügiger geworden, was das kürzen von Schutzblechen angeht.
Wenn da noch das Nummernschild drüber ist, nicht mehr als 30° geneigt(!) und ein Katzenauge dranhängt, haste gute Chancen.
Entscheiden wird es allein dein TÜV-Prüfer.
Es wird sich ein Weg finden lassen ;)
ein vieldiskutiertes Thema und Enjay hat Recht was die alte Richtlinie in Verbindung mit Abnahmen nach StVZO angeht.
Da in der EG-Verordnung aber kein Spritzschutz explizit gefordert ist, sondern nur "ausreichend" sein muß, ist da viel Interpretationsspielraum.
Die Prüfer sind seid Jahren wesentlich großzügiger geworden, was das kürzen von Schutzblechen angeht.
Wenn da noch das Nummernschild drüber ist, nicht mehr als 30° geneigt(!) und ein Katzenauge dranhängt, haste gute Chancen.
Entscheiden wird es allein dein TÜV-Prüfer.
Es wird sich ein Weg finden lassen ;)
LG, Michael
"Es gibt keine richtigen oder falschen Entscheidungen – es gibt nur die in der jeweiligen Situation bestmögliche Entscheidung" (Mae Leyrer)
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