die EG norm hat inzwischen die nationale regelung (150mm regelung) abgelöst...egal ob das Krad neueren datums oder älteren datums (nach 1962) ist. somit gelten für uns die "neuen" recht schrauberfreundliichen normen.
wegen der vor-1962er geschichte war ich mal bei unserem lokalen harley/umbau-spezialisten, der tägich mit tüv zu tun hat:
in der tat gibt es vor 1962 keine norm, jedoch orientiert man sich da am originalzustand....d.h. wurde das motorrad dort ohne radabdeckung werksseitig ausgeliefert,(nachweis muss halter erbringen) könnte man es heute auch ohne fahren. da dies jedoch nie/selten der fall war, müssen auch vor-1962 fahrzeuge radabdeckungen haben....die kann man dann jedoch recht lax , nach der heutigen norm, gestalten.
h-zulassung ist dann zwar meist futsch, aber das ist ja eh unerheblich.

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Kotflügel - keine Pflicht
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Re: Kotflügel - keine Pflicht
Hallo seven7,
die Herren machen es sich zu einfach und begehen eine Rechtsbeugung in allerhöchster, und dabei noch selbstbewußter Form!
Für eine H-Zulassung orientiert man sich klar am originalen Auslieferungszustand. Der ist auch selbstverständlich vom Halter nachzuweisen.
Wenn der jetzige Zustand von diesem erheblich abweicht ist eine H-Zulassung allgemein verständlich hinfällig.
Aber wenn vor 1962 keine Vorschrift bezüglich Fender bestand, also man damit mit oder ohne Fender herumfahren durfte, besteht ein "Bestandsschutz", der auch heute noch erlaubt, mit oder ohne Fender zu fahren.
Nachfolgende Vorschriften hin und her! Bestandschutz hat immer Vorrang! Datum der Erstzulassung ist dabei ausschlaggebend.
Eine Ausnahme davon ist jedoch denkbar, wenn die Fender in der Betriebserlaubnis eingetragen sind und dies auch zur Erteilung dieser Vorraussetzung waren.
M.E. muß dies aber der TÜV-ler eruieren, wenn er ablehnt. Durch die damalige Nichtexistenz einer Fendervorschrift.
Der als Begründung angeführte, damalige Auslieferungszustand ist dabei erst einmal unerheblich.
Nie jedoch der Halter. Das wäre eine unzulässige Beweislastumkehr!
Man macht es hier zu einfach, es ist klar, dass damals ohne Fender schon aus Wetterschutzgründen ein Moped unverkäuflich gewesen wäre, und somit nur mit ausgeliefert wurde.
Nur waren sie damals Bestandteil der Betriebserlaubnis?? Das ist das Ausschlaggebende!
Fender müssen dann in der Betriebserlaubnis stehen,
unter Umständen sogar zu eruieren, über die Gesamtlänge. Die Fender waren damals sehr groß und wurden teilweise auch über die Radnabenhorizontale gezogen. Das heißt, ist die Gesamtlänge des Mopeds mit oder ohne Fender angegeben?
Ergibt sich da nichts stehen dem Weglassen der Fender rechtlich nichts im Wege, d. h. von Vorderrad vorne bis Hinterrad hinten in Nabenhöhe gemessen ist die angegebene Gesamtlänge.
Viele Grüße
Gerd
.
die Herren machen es sich zu einfach und begehen eine Rechtsbeugung in allerhöchster, und dabei noch selbstbewußter Form!



Für eine H-Zulassung orientiert man sich klar am originalen Auslieferungszustand. Der ist auch selbstverständlich vom Halter nachzuweisen.
Wenn der jetzige Zustand von diesem erheblich abweicht ist eine H-Zulassung allgemein verständlich hinfällig.
Aber wenn vor 1962 keine Vorschrift bezüglich Fender bestand, also man damit mit oder ohne Fender herumfahren durfte, besteht ein "Bestandsschutz", der auch heute noch erlaubt, mit oder ohne Fender zu fahren.
Nachfolgende Vorschriften hin und her! Bestandschutz hat immer Vorrang! Datum der Erstzulassung ist dabei ausschlaggebend.

Eine Ausnahme davon ist jedoch denkbar, wenn die Fender in der Betriebserlaubnis eingetragen sind und dies auch zur Erteilung dieser Vorraussetzung waren.
M.E. muß dies aber der TÜV-ler eruieren, wenn er ablehnt. Durch die damalige Nichtexistenz einer Fendervorschrift.
Der als Begründung angeführte, damalige Auslieferungszustand ist dabei erst einmal unerheblich.

Nie jedoch der Halter. Das wäre eine unzulässige Beweislastumkehr!
Man macht es hier zu einfach, es ist klar, dass damals ohne Fender schon aus Wetterschutzgründen ein Moped unverkäuflich gewesen wäre, und somit nur mit ausgeliefert wurde.
Nur waren sie damals Bestandteil der Betriebserlaubnis?? Das ist das Ausschlaggebende!
Fender müssen dann in der Betriebserlaubnis stehen,
unter Umständen sogar zu eruieren, über die Gesamtlänge. Die Fender waren damals sehr groß und wurden teilweise auch über die Radnabenhorizontale gezogen. Das heißt, ist die Gesamtlänge des Mopeds mit oder ohne Fender angegeben?

Ergibt sich da nichts stehen dem Weglassen der Fender rechtlich nichts im Wege, d. h. von Vorderrad vorne bis Hinterrad hinten in Nabenhöhe gemessen ist die angegebene Gesamtlänge.

Viele Grüße
Gerd
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Zuletzt geändert von f104wart am 4. Mär 2017, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Überflüssiges Zitat gelöscht, da es im wesentlichen den kompletten vorherigen Beitrag enthielt. Der Bezug ist auch so gegeben.
Grund: Überflüssiges Zitat gelöscht, da es im wesentlichen den kompletten vorherigen Beitrag enthielt. Der Bezug ist auch so gegeben.
http://www.z750twin.de
Erst wenn die letzte Ölplattform versenkt, die letzte Tankstelle geschlossen ist, werdet Ihr merken, dass man bei Greenpeace nachts kein Bier kaufen kann.
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- f104wart
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Re: Kotflügel - keine Pflicht
Das ist so nicht richtig. Es gibt zwar eine Empfehlung des KBA, sich bei der Radabdeckung an den EG-Richtlinien zu orientieren, die aber ist nicht verbindlich.seven7 hat geschrieben:die EG norm hat inzwischen die nationale regelung (150mm regelung) abgelöst...egal ob das Krad neueren datums oder älteren datums (nach 1962) ist. somit gelten für uns die "neuen" recht schrauberfreundliichen normen.
Und wenn die "neuen Normen" so viel schrauberfreundlicher sind, wie Du schreibst, dann bist Du ja sicher auch bereit, Dein altes, nach nationalem Recht zugelassenes Moped an die neuen Grenzwerte bei der Fahrgeräuschmessung anzupassen und regelmäßig eine Abgasuntersuchung machen zu lassen.

...Auf der einen Seite soll der TÜV Auspuffanlagen ohne EU-Kennzeichnung eintragen, weil das nach alten Recht so geht, auf der anderen Seite aber möchte man die Vorteile der EU-Richtlinien genießen. Auf beides gibt es keinen Rechtsanspruch.
Es liegt im Ermessen des Prüfers. Es ist ein Geben und ein Nehmen. Auf seine vermeintlichen Rechte zu bestehen, führt nur dazu, dass die Regularien immer strenger werden und es immer weniger Prüfer gibt, die bereit sind, ihren Handlungsspielraum zu unseren Gunsten zu nutzen und auch mal fünfe gerade sein zu lassen.
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Re: Kotflügel - keine Pflicht
Würde mich mal interessieren wie das Rechtlich tatsächlich aussieht.
Der Grund warum wir Dämpfer ohne E Kennzeichnung fahren dürfen ist ja der Bestandsschutz. Der besagt, dass ich mich auf das geltende Recht bei der Erstzulassung beziehen darf und nicht dazu gezwungen werden kann mein Fahrzeug umzurüsten für eine aktuelle Regelung.
Das heißt aber doch nicht, dass ich mich nicht freiwillig dazu bereit erklären kann mein Fahrzeug auf den aktuellen Rechtsstand zu bringen, oder nicht? Ein altes Fahrzeug ohne Anschnallgurtpflich kann ich ja nachrüsten. Nur müssen die Gurte dann den Bestimmungen entsprechen. Da sollte es doch Rechtlich vollkommen egal sein, ob die aktuelle Regelung eine Verschärfung ist, oder wie beim Kotflügel mehr Freiräume lässt.
Das als Rosinenpicken zu bezeichnen ist meiner Meinung nach ziemlich dumm. Wenn das KBA/die EU der Meinung ist, dass unsere Blinker näher zusammen sein dürfen (weil sie vllt auch wesenlich heller sein müssen?!?) ist das doch bloße Schikane zu sagen, dass ich "entweder Auspuff ohne E oder Blinker näher zusammen" haben dürfte. [ Achtung! Das war jetzt nur meine persönliche Meinung]
Interessant finde ich das KBA Schreiben wenn man zwischen den Zeilen liest:
- Die Schreiben nur vom hinteren Kotflügel. Der vordere steht im selben Gesetz und wäre der Logik des KBA nach auch nicht Pflicht
- Das KBA schreibt, dass das ja sowieso nur eine vorläufige RICHTLINIE war (um damit zu begründen warum sie der Meinung sind, dass man sich nicht dran halten müsse)
Interessant wäre welche Rechtliche Relevanz das KBA Schreiben hat. Das KBA is ja in Deutschland die Instanz, die die Regelungen vorgibt. Ein TÜV Prüfer/Polizist müsste sich doch dann daran halten was das KBA sagt, da die über denen steht, richtig? Oder hat das Schreiben am Ende keine rechtliche Relevanz, weil die es "Empfehlung" nennen?
Was würde passieren wenn ein Unfall passiert, weil ich zB Dreck auf das Visier eines hinter mir fahrenden geschleudert habe?
Hat vielleicht jemand Lust dem KBA zu schreiben wie das aussieht bezüglich "Rosinenpicken"? Ich meine durch so ein Schreiben hat damals jmd aus dem Streetfighter Forum rausgefunden, dass die sogenannten Dirtcatcher legal sind und die alte Kotflügel Regelung erfüllt (weil darin nur steht, dass an dieser einen Stelle ein Kotflügel vorhanden sein muss, aber nicht wie weit nach vorne der gehen muss).
Der Grund warum wir Dämpfer ohne E Kennzeichnung fahren dürfen ist ja der Bestandsschutz. Der besagt, dass ich mich auf das geltende Recht bei der Erstzulassung beziehen darf und nicht dazu gezwungen werden kann mein Fahrzeug umzurüsten für eine aktuelle Regelung.
Das heißt aber doch nicht, dass ich mich nicht freiwillig dazu bereit erklären kann mein Fahrzeug auf den aktuellen Rechtsstand zu bringen, oder nicht? Ein altes Fahrzeug ohne Anschnallgurtpflich kann ich ja nachrüsten. Nur müssen die Gurte dann den Bestimmungen entsprechen. Da sollte es doch Rechtlich vollkommen egal sein, ob die aktuelle Regelung eine Verschärfung ist, oder wie beim Kotflügel mehr Freiräume lässt.
Das als Rosinenpicken zu bezeichnen ist meiner Meinung nach ziemlich dumm. Wenn das KBA/die EU der Meinung ist, dass unsere Blinker näher zusammen sein dürfen (weil sie vllt auch wesenlich heller sein müssen?!?) ist das doch bloße Schikane zu sagen, dass ich "entweder Auspuff ohne E oder Blinker näher zusammen" haben dürfte. [ Achtung! Das war jetzt nur meine persönliche Meinung]
Interessant finde ich das KBA Schreiben wenn man zwischen den Zeilen liest:
- Die Schreiben nur vom hinteren Kotflügel. Der vordere steht im selben Gesetz und wäre der Logik des KBA nach auch nicht Pflicht
- Das KBA schreibt, dass das ja sowieso nur eine vorläufige RICHTLINIE war (um damit zu begründen warum sie der Meinung sind, dass man sich nicht dran halten müsse)
Interessant wäre welche Rechtliche Relevanz das KBA Schreiben hat. Das KBA is ja in Deutschland die Instanz, die die Regelungen vorgibt. Ein TÜV Prüfer/Polizist müsste sich doch dann daran halten was das KBA sagt, da die über denen steht, richtig? Oder hat das Schreiben am Ende keine rechtliche Relevanz, weil die es "Empfehlung" nennen?
Was würde passieren wenn ein Unfall passiert, weil ich zB Dreck auf das Visier eines hinter mir fahrenden geschleudert habe?
Hat vielleicht jemand Lust dem KBA zu schreiben wie das aussieht bezüglich "Rosinenpicken"? Ich meine durch so ein Schreiben hat damals jmd aus dem Streetfighter Forum rausgefunden, dass die sogenannten Dirtcatcher legal sind und die alte Kotflügel Regelung erfüllt (weil darin nur steht, dass an dieser einen Stelle ein Kotflügel vorhanden sein muss, aber nicht wie weit nach vorne der gehen muss).
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Re: Kotflügel - keine Pflicht
Grundsätzlich ist ein Fahrzeug entweder nach nationalem Recht ODER nach EU-Recht zugelassen. Eine Mischung ist theoretisch nicht möglich.
Überall dort, wo solche "Mischungen" geduldet werden, ist dies ein Zugeständnis, das man nicht unbedingt hinterfragen oder versuchen sollte, in ein "Grundrecht" umzuwandeln.
So lange das alles so funktioniert und es (noch) Leute gibt, die uns wohlgesonnen und bereit sind, ihren Handlungsspielraum auszunutzen, sollte wir dafür dankbar sein und die Schnauze halten.
Mit jedem Beitrag, in dem das Wort TÜV oder Prüfer erwähnt oder darüber diskutiert wird, sinkt die Chance, dass dieser Zustand noch lange währt.
...Weniger ist da manchmal mehr.
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Überall dort, wo solche "Mischungen" geduldet werden, ist dies ein Zugeständnis, das man nicht unbedingt hinterfragen oder versuchen sollte, in ein "Grundrecht" umzuwandeln.
So lange das alles so funktioniert und es (noch) Leute gibt, die uns wohlgesonnen und bereit sind, ihren Handlungsspielraum auszunutzen, sollte wir dafür dankbar sein und die Schnauze halten.
Mit jedem Beitrag, in dem das Wort TÜV oder Prüfer erwähnt oder darüber diskutiert wird, sinkt die Chance, dass dieser Zustand noch lange währt.
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Re: Kotflügel - keine Pflicht
Hallo Leute,
als ich die Überschrift las, war ich auch erstmal ganz überrascht. Das die Sache aber einen Haken hat, war natürlich klar.
Andererseits denke ich mit grausen an frühere Zeiten ( 1978) beim TÜV zurück, als man wie ein Bittsteller
vor den Typen
stand ,weil nur das geduldet wurde, was der Hersteller dran geschraubt hatte. Was war es für ein Umstand nur eine andere Reifenmarke fahren zu wollen,von kurzen Hebel, einem breiteren Lenker, anderen Fussrasten ganz zu schweigen. Es gab noch kein Internet in dem man alles suchen und sich austauschen konnte.
Man war halt ein Rocker und diesen sogenannten Fachkräften ausgeliefert.
Da lob ich mir doch das hier und jetzt
ich finde soviel freiheit zum schrauben hatte ich noch nie.
als ich die Überschrift las, war ich auch erstmal ganz überrascht. Das die Sache aber einen Haken hat, war natürlich klar.
Andererseits denke ich mit grausen an frühere Zeiten ( 1978) beim TÜV zurück, als man wie ein Bittsteller


Man war halt ein Rocker und diesen sogenannten Fachkräften ausgeliefert.

Da lob ich mir doch das hier und jetzt

- sven1
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Re: Kotflügel - keine Pflicht
Hallo Leute,
mal alles Recht, Rosinengepicke, Vorschriftenausgesuche, TÜV`er Beschimpfungen und Co. mal außen vor. Jeder der mal hinter einer Zugmaschine hergefahren ist, die NICHT die Kotflügel für Solofahrten nachgerüstet hatte, weiß was für eine tolle Mischung aus Splitt, Glassplittern, Autoresten und oder Regenwasser auf der Scheibe landet. Rein aus Fairness den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber, sollte jeder, der sich im öffentlichen Verkehrsraum mit anderen Verkehrsteilnehmern tummelt, mal darüber nachdenken ob er hinter sich selber herfahren möchte. Wie ein Spritzschutz aussieht, ob "Dirtcatcher" Schutzblech oder sonst welche Lösung, ist doch egal. So lange der Punkt am Reifen abgedeckt ist, an dem sich der Dreck von Reifen löst ist doch alles gut, das geht notfallst auch mit einer Halteplatte und einem Nummernschild.
Nur mal so zum Grübeln.
Grüße aus dem Wald
Ich
@Ralf: du hast Recht, verständnissvolle Prüfer und TÜV Mitarbeiter sollte man mit Respekt und Freundlichkeit behandeln, die Anderen auch.
Jeder von uns reagiert irgendwann mit Ablehnung, wenn er permanent als Zielscheibe für Beschimpfungen und Beleidigungen herhalten muß, bzw. ihm jeder der 60 Mio, Bundestrainer erklärt wie sein Job geht.
just my 2 cent.
mal alles Recht, Rosinengepicke, Vorschriftenausgesuche, TÜV`er Beschimpfungen und Co. mal außen vor. Jeder der mal hinter einer Zugmaschine hergefahren ist, die NICHT die Kotflügel für Solofahrten nachgerüstet hatte, weiß was für eine tolle Mischung aus Splitt, Glassplittern, Autoresten und oder Regenwasser auf der Scheibe landet. Rein aus Fairness den anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber, sollte jeder, der sich im öffentlichen Verkehrsraum mit anderen Verkehrsteilnehmern tummelt, mal darüber nachdenken ob er hinter sich selber herfahren möchte. Wie ein Spritzschutz aussieht, ob "Dirtcatcher" Schutzblech oder sonst welche Lösung, ist doch egal. So lange der Punkt am Reifen abgedeckt ist, an dem sich der Dreck von Reifen löst ist doch alles gut, das geht notfallst auch mit einer Halteplatte und einem Nummernschild.
Nur mal so zum Grübeln.
Grüße aus dem Wald
Ich
@Ralf: du hast Recht, verständnissvolle Prüfer und TÜV Mitarbeiter sollte man mit Respekt und Freundlichkeit behandeln, die Anderen auch.
Jeder von uns reagiert irgendwann mit Ablehnung, wenn er permanent als Zielscheibe für Beschimpfungen und Beleidigungen herhalten muß, bzw. ihm jeder der 60 Mio, Bundestrainer erklärt wie sein Job geht.
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"Alles muss sich ändern, damit alles bleibt, wie es ist." (Der Leopard, Giuseppe Tomasi di Lampedusa)
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Re: Kotflügel - keine Pflicht
Für mich hat das Thema Fender auch noch andere Aspekte.
Ich würde nie ohne Frontfender fahren, ohne an dessen Stelle einen Gabelstabi zu verbauen.
Ich hasse gekürzte Frontfender, weil ich mir damit den kompletten Motor einsaue und Steine in den Kühler schleudern kann.
Beim Heckfender sehe ich die Sache etwas lockerer. Wie der nach hinten raus aussieht, hängt von der Gestaltung der Sitzbank und des Höckers ab.
Diese fast waagerecht unter der Sitzbank herausschauenden und gekürzten Heckfender mag ich nicht. Entweder ganz oder gar nicht.
Nach vorne muss in jedem Fall ein Spritzschutz vorgesehen werden, damit´s keinen Dreck in die Vergaser haut.
Seitliche Kennzeichenhalter sind für mich tabu. Wenn ich des Kennzeichen nicht am Höcker anbringen kann, dann will ich es an den Fender schrauben. Der muss dazu aber keine 15 cm über der Achse enden.
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Ich würde nie ohne Frontfender fahren, ohne an dessen Stelle einen Gabelstabi zu verbauen.
Ich hasse gekürzte Frontfender, weil ich mir damit den kompletten Motor einsaue und Steine in den Kühler schleudern kann.
Beim Heckfender sehe ich die Sache etwas lockerer. Wie der nach hinten raus aussieht, hängt von der Gestaltung der Sitzbank und des Höckers ab.
Diese fast waagerecht unter der Sitzbank herausschauenden und gekürzten Heckfender mag ich nicht. Entweder ganz oder gar nicht.
Nach vorne muss in jedem Fall ein Spritzschutz vorgesehen werden, damit´s keinen Dreck in die Vergaser haut.
Seitliche Kennzeichenhalter sind für mich tabu. Wenn ich des Kennzeichen nicht am Höcker anbringen kann, dann will ich es an den Fender schrauben. Der muss dazu aber keine 15 cm über der Achse enden.
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Re: Kotflügel - keine Pflicht
Genau so sieht´s aus! ...und wenn´s dem Esel zu gut geht, dann geht er auf´s Eis.Urowü hat geschrieben:Da lob ich mir doch das hier und jetztich finde soviel freiheit zum schrauben hatte ich noch nie.

...Jeder Beitrag, in dem der Begriff TÜV oder DEKRA vor kommt, ist einer zu viel.
Prüfer suchen, machen, Schnauze halten.

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Re: Kotflügel - keine Pflicht
drehen wir den spiess mal um: das krad wird mit den vorschriften geprüft, wie sie im EZ-jahr geschrieben waren, incl. der damaligen "interpretierung": es gab vor 62 zwar keine verbindliche regelung bezgl. radabdekcung, aber wir werden definitv nicht um den damalig, üblichen auslieferungszustand herumdiskutieren können: dort hatten mehrheitlich alle krads riesen-fender dran.....da die EU-regelung mit den kurzen radabeckungen damals nicht galt, und man eine vermischung beider rechtsauslegungen nicht möchte, wäre man ja geneigt zu sagen, dass bei solch alten Krad´s eher größere fender montiert werden müssten?
mir persönlich gehts auch darum, dass ich während einer ausfahrt , durch mein "auffälliges" bike oder dessen umbauten nicht gleich das ziel einer jeden motorrad-streife werde. und bevor es zu ner mängelkarte kommt, die zu endlosdiskussionen führt, bau ich mir dann halt nen kleinen fender dran-...auch wenn ich es rechtlich nicht bräuchte....es ist ne grauzone, aber den kürzeren ziehe evtl. erst mal ich....auch wenn hinterher das gegenteil beweisen werden kann....
so dinge wie " motor wird schmutzig ohne vorderen fender" zählen bei mir persönlich nicht....die 2 boxer stehen eh seitlich raus....die werden auch so schmutzig...und der ansaugtrackt ist hinterm motor, geschüzt durchs getriebe, da wäre es auch egal ob mit oder ohne fender.
mir persönlich gehts auch darum, dass ich während einer ausfahrt , durch mein "auffälliges" bike oder dessen umbauten nicht gleich das ziel einer jeden motorrad-streife werde. und bevor es zu ner mängelkarte kommt, die zu endlosdiskussionen führt, bau ich mir dann halt nen kleinen fender dran-...auch wenn ich es rechtlich nicht bräuchte....es ist ne grauzone, aber den kürzeren ziehe evtl. erst mal ich....auch wenn hinterher das gegenteil beweisen werden kann....
so dinge wie " motor wird schmutzig ohne vorderen fender" zählen bei mir persönlich nicht....die 2 boxer stehen eh seitlich raus....die werden auch so schmutzig...und der ansaugtrackt ist hinterm motor, geschüzt durchs getriebe, da wäre es auch egal ob mit oder ohne fender.