f104wart hat geschrieben:Frage: Worin besteht nun rechtlich gesehen der Unterschied, ob ich den Link zum Foto als
oder als [img].[/img] eingebe? Im Grunde ist das doch genau das gleiche, als wenn ich einen Youtube-Link einfüge und mir die Forensoftware das Vorschaubild zeigt
Ist im Grunde ganz einfach - Andreas hat ja schon was dazu geschrieben. Der Knackpunkt ist, per URL-Tag landest Du auf der Seite, auf der das Bild liegt. Ob es dort legal oder illegal gehostet wird, ist uninteressant, jedenfalls für uns.
Per IMG-Tag "lädst" Du das Bild auf unseren Server in unsere Software. Und das ist nicht erlaubt ohne Einverständnis des Rechteinhabers.
Deshalb ja auch der von mir kürzlich gepostete Hinweis auf Screenshots von Katalogseiten etc. Denn auch die unterliegen dem UHG und werden bei Einbindung in unsere Datenstrukturzu einer abmahnfähigen Geschichte.
Ist ähnlich wie beim Ansehen von Spielfilmen aus dem Netz. Lädst Du den Film auf Deine Festplatte, ist es illegal. Schaust Du nur den Stream, ohne die Filmdaten dauerhaft auf Deiner Platte zu sichern, ist es (noch) erlaubt. Es gehen zwar Bestrebungen dahin, auch das kurzzeitige Speichern im Arbeitsspeicher als illegal zu deklarieren, bislang gibt es dazu aber noch keine belastbare Rechtsprechung.
YT gestattet - die Einbettung. Wie z.B. auch Facebook geht das Nutzungsrecht an dem Datenmaterial auf den Betreiber über, alle Bilder, die Du auf FB veröffentlichst, gehören de facto nicht mehr Dir als Fotograf sondern FB. Mit den YT-Videos ist es genau so.
Hier der entsprechende ausztug aus den YouTube-Geschäftsbedingungen:
10. Rechte, die Sie einräumen
10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege; jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.
10.2 Die vorstehend von Ihnen eingeräumten Lizenzen an Nutzervideos erlöschen, sobald Sie Ihre Nutzervideos von der Webseite entfernen. Die vorstehend von Ihnen eingeräumten Lizenzen an Nutzerkommentaren sind unbefristet und unwiderruflich, lassen aber Ihre oben unter Ziffer 8.2 bezeichneten Eigentumsrechte im Übrigen unberührt.
11. YouTube-Inhalte auf der Webseite
11.1 Mit Ausnahme von Nutzerübermittlungen stehen sämtliche Inhalte auf der Webseite unter Einschluss von – aber ohne Beschränkung auf – Texten, Software, Skripten, Grafiken, Fotos, Sounds, Musik und interaktiven Elementen auf der Webseite (die „YouTube-Inhalte“) im Eigentum von YouTube oder sind an YouTube lizenziert, und sind Gegenstand von Copyrights, Markenrechten und anderen geistigen Eigentumsrechten von YouTube oder YouTubes Lizenzgebern. Jegliche mit den YouTube-Inhalten verbundenen Handels- oder Dienstleistungsmarken stehen ihren jeweiligen Eigentümern zu.
Gruss
Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...