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Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

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Ratz
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von Ratz »

Ok, das ist der Plan!

Ich will der Dame erst mal meinen guten Willen zeigen. Deshalb habe ich die Verkäufer kontaktiert und sie gebeten mir schriftlich zu bestätigen das für die Fahrzeuge keine Papiere mehr existieren. Beide Verkäufer haben mir zugesagt das sie das machen werden. Jetzt warte ich auf Post.

Falls das dann immer noch nicht der Vorstellung der Dame entspricht werde ich ihr mal das Schreiben "Aufbietung verlorener Fahrzeugbriefe" vom KBA um die Ohren dreschen damit sie wieder auf den Boden der Wahrheit zurück kommt.
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Fußhupe
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von Fußhupe »

Ich schätze, wenn DU gesagt hättest, Du selbst hast die Papiere verloren, dann wäre das kein Problem gewesen: Erklärung abgeben und gut.
Wenn aber irgendjemand anders die Papiere verloren hat, dann muß dieser gegriffen werden um eine entsprechende Erklärung abzugeben und schon brauchst Du die Historie und den, der die Papier verloren hat.

Gruß
Jürgen

Görch
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von Görch »

http://www.kba.de/DE/ZentraleRegister/Z ... onFile&v=5 etwas schwerer zu findenaber es ist beschrieben.
Hab das Problem gerade ebenso und mit dem Chef der örtlichen Zulassungsstelle darüber diskutiert das er doch einen an der Waffel hat -meinte ich hätte sie geklaut oder wenn nicht ich dann jemand anders oder überhaupt -wenn ich jemand von den Vorbesitzern fände der die original Papiere verloren hat und dies urkundlich bei einem Notar bezeuge ...dann könnte man drüber reden wie weiter.
Nun ich hab dann einen austauschrahmen besorgt -Urlaub in Frankreich machen und nach den Vorbesitzern suchen war mir zu aufwendig

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Ratz
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von Ratz »

Fußhupe hat geschrieben:Ich schätze, wenn DU gesagt hättest, Du selbst hast die Papiere verloren, dann wäre das kein Problem gewesen: Erklärung abgeben und gut.
Genauso ist das!
Die wollen halt einen den sie greifen können falls plötzlich doch Originalpapiere auftauchen. Um nichts anderes geht`s dabei.

Und wenn man es weiß sehe ich dabei auch kein Problem ein Fahrzeug ohne Papiere zu kaufen. Der Verkäufer muß halt gleich beim Kauf eine eidesstattliche Erklärung mit beilegen und das Trara beim Preis berücksichtigen.

Habe das halt auch nicht gewußt und deshalb steht in den Kaufverträgen das keine Papiere über den Tisch gegangen sind. Das war eigendlich als Hilfe gedacht, erweist sich aber als Gegenteil da ich dadurch den Verlust der Papiere nicht mehr bestätigen kann!
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hellacooper
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von hellacooper »

Moin,

wenn ich das so lese, bin ich froh, daß ich den Guzzi-Rahmen ohne Papiere zum Aufbau einer Zweitguzzi letztes Jahr nicht gekauft habe! Bei meiner Vorabrecherche erzählte man mir dasselbe, was Ratz berichtet ("nichts mehr vorhanden, ohne Historie keine Zulassung"), nur daß ich ja gar kein "Motorrad", sondern nur den nackten Rahmen hatte. Und der Kaufvertrag des Vorbesitzers bestand aus einem zuknüllten Blatt Papier. Nicht einmal bei Baujahr/Erstzulassung waren verläßliche Daten herauszufinden (Guzzi erzählte etwas völlig anderes, als in den einschlägigen Listen zu lesen).

Wenn ich mir nun ein feines Moped aufgebaut hätte - das wäre ja spannend geworden...

Grüße

André
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grumbern
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von grumbern »

Besonders interessant auch bei verstorbenem Vorbesitzer - wie wollen die da noch was holen?! Der kann weder bestätigen, noch nachreichen.
Bei mir hat bisher immer die Unbedenklichkeitsbescheinigung des KBA gereicht.
Gruß,
Andreas

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duc985
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von duc985 »

Das ist eigentlich überhaupt kein Problem und ein Standard Prozedere, das habe ich letztes Jahr auch gemacht.

1. 21'er Abnahme machen, P.S. Dort wird Baujahr etc. geklärt, nicht beim Amt
2. Damit zum Amt, sagen das man keine Papiere hat und die verloren hat, das wird in einem Formblatt eides statt festgehalten
3. Die Fahrgestellnummer wird zwei Wochen aufgeboten
4. Wieder zum Amt und die Papiere abholen
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Krami
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von Krami »

Wieso nicht? Die Fahrgestellnummer wird eine bestimmte Zeit aufgeboten, wenn sich in der Zeit keiner meldet, gilt das als zusätzlicher Beweis dafür das es wirklich nicht geklaut wurde.
Ist ein ganz normales Prozedere. Das Problem bei unseren Landratsämtern ist manchmal nur, dass die netten Damen/Herren vor Ort sehr oft keine Ahnung haben von dem was aus dem 0815-Alltag fällt und somit von vorn herein abwinken.
Anschliessend steht man als Laie wie der Ochs vorm Berg...
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sven1
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Re: Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief

Beitrag von sven1 »

Hallo Holger,

wenn deine Verkäufer, wie in deinem Link bereits beschrieben, an Eides Statt versichern uneingeschränkter Eigentümer des Kfz zu sein und angeben die Papiere nicht mehr zu besitzen (verloren zuhaben) sind alle Vorgaben erfüllt die die Dame stellt.
Ansonsten halt um die schriftliche Stellungnahme des Amtes bitten und Widerspruch einlegen.
Korrekt ist übrigens das nur der Amtsleiter die neuen Papiere veranlassen darf.

Grüße

Sven
"Alles muss sich ändern, damit alles bleibt, wie es ist." (Der Leopard, Giuseppe Tomasi di Lampedusa)

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