mzmann hat geschrieben:Und was passiert , wenn dann nach erfolgtem Aufbau jemand mit dem alten Brief in der Hand nach seinem Eigentum Fahndet ?
Er kann ja den Verlust des im Schuppen Abgestellten Fz. erst später bemerkt haben/ haben wollen .
Was wird mit de Fz. ,der Arbeit und den Teilen ,wenn er es zur Fahndung ausruft ?
Welcher Brief ist dann gültiger , der Alte , oder der Neuausgestellte ?
Zählt dann wirklich die Frist ??
Deshalb veranstalten die doch das ganze Gedöns!
Aber:
1. Wen ein Fzg verlustig ist wird das bei der Bullerei zu Anzeige gebracht - ist aktenkundig. Wenn das nicht Angezeigt wurde besteht auch kein späterer Anspruch mit alten Papieren.
2. Deshalb wird es im Verkehrsblatt aufgeboten, da kuckt auch die Bullerei rein. Vermutlich nur die.
3. Deshalb die Erklärung an Eides Statt. Entweder hat der jenige gelogen und ist somit greifbar oder das ist der jenige der nun mit dem alten Brief kommt. und deshalb keine Ansprüche geltend machen kann.
4. Es gilt in der Regel der neue Fzg - Brief, der alte wird eingezogen da er mit Ausstellung der neuen Papiere seine Gültigkeit verliert.
5. Ist das Fzg wirklich gestohlen geht es trotzdem an den ursprünglichen Eigentümer zurück. Gestohlene Fahrzeuge bekommst du aber normalerweise mit Fakepapieren. Auch da sollte der Verkäufer bei normaler Vorgehensweise greifbar sein. Fzg kauft man ja nicht am Autobahnparkplatz, ohne Verkäuferadresse oder Ausweiskontrolle.
6. Die meisten Zulassungsstellen haben Zugriff auf den KBA Server und können die Fzg Historie einsehen. Bei einem meiner zwei papierlosen Motorräder sind alle Daten von der Auslieferung bis heute vorhanden und können anhand der Fahrgestellnummer abgerufen werden. Reicht aber nicht ohne Verlusterklärung der Papiere. Das andere Moped ist ein komplett unbeschriebenes Blatt.
duc985 hat geschrieben:Freunde, ihr macht euch hier einen Kopf um ungelegte Eier, alle diese Fragen werden vom Strassenverkehrsamt beantwortet. Das ist ein Standardverfahren und wirklich kein Problem. Ihr benötigt keine Versicherung vom Verkäufer oder ähnliches.
Das sehe ich nicht so. Ein paar Gedanken dazu kann man sich schon machen denn dabei geht es m.U. um ein wenig Geld. Falls es diesen Thread hier schon früher gegeben hätte, hätte ich anders beim Kauf gehandelt. Das mag ein Standardverfahren sein aber ganz so ohne ist das nicht und das ich jetzt kein Problem habe kann ich auch nicht wirklich bestätigen.
Du magst Glück haben wenn deine Zulassungsstelle keine Verlusterklärung des jenigen verlangt der die Papiere verloren hat aber offensichtlich kommt das nicht sehr oft vor. Also das man da gar keine Erklärung/Versicherung braucht um neue Papiere zu erlangen ist einfach eine Falschaussage von dir.