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Frage zur Zulassungsbescheinigung Feld 17

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Fryst4r
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Frage zur Zulassungsbescheinigung Feld 17

Beitrag von Fryst4r »

Moinsen,

ich hab gerade mal in die Zulassungsbescheinigung meiner Honda geschaut weil ich wissen wollte ob sie nach EU oder StVZo zugelassen ist.

Im Feld K bindet sich jedoch nur ein - und im Feld 17 ein E (E=Einzelabnahme, das Fz entspricht keiner Typgenehmigung und wurde von einem Sachverständigen durch eine Einzelabnahme für den öffentlichl. Straßenverkehr abgenommen.)

Wenn ich das richtig verstanden habe, gilt die vom Hersteller erteilte BE für das Möp nicht mehr. Heißt das im Umkehrschluss, dass auch alle Teile die eine ABE für die Karre haben nur noch über Einzelabnahme zulässig sind? Oder könnte ich jetzt theoretisch machen was ich will und behaupten, dass ich es schon so gekauft habe?

Das Fahrzeug ist Original nur der Scheinwerferhalter und die Blinkerhalter sind anders.

Bin dezent verwirrt :(

Foren- und Internetrecherche habe ich bereits betrieben bin aber leider zu keinem Ergebnis gekommen.
Ich fahre ein einspuriges Vollcabrio mit Windschutzscheibenbefreiung aber leider mit Helmpflicht

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f104wart
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Re: Frage zur Zulassungsbescheinigung Feld 17

Beitrag von f104wart »

Ob Du eine BE des Herstellers hast oder eine EBE (Einzelbetriebserlaubnis), spielt meiner Meinung nach in diesem Zusammenhang keine Rolle.

Die ABE bezieht sich ja lediglich auf den Fahrzeugtyp und der hat sich durch die EBE ja nicht geändert.

Eine Honda NTV RC33 ist auch nach dem Umbau noch eine Honda NTV RC33.


...Machen was Du willst kannst Du natürlich nicht. Die ABE irgendwelcher Anbauteile muss natürlich zum Moped passen. Die der EBE zugrunde liegenden Änderungen sind ja auch im Fahrzeugschein eingetragen und notfalls auch über die Zulassungsbehörde oder die Nummer der EBE jederzeit nachvollziehbar.

.

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sven1
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Re: Frage zur Zulassungsbescheinigung Feld 17

Beitrag von sven1 »

Moin in den Norden (wenn der Avatar stimmt),

Klarheit kann dir in diesem Punkt nur der Herr vom TÜV geben. Ich würde also die Zulassungsbestätigung 1 scannen und an den zuständigen TÜV schicken. Dann könnt ihr euch auch über ein und das Selbe unterhalten.

Grüße

Sven
"Alles muss sich ändern, damit alles bleibt, wie es ist." (Der Leopard, Giuseppe Tomasi di Lampedusa)🌈

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Fryst4r
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Re: Frage zur Zulassungsbescheinigung Feld 17

Beitrag von Fryst4r »

Ja der Avatar stimmt,
danke erstmal für die Antworten... ich wollte eh demnächst mal zum Ingenieur und n paar Sachen besprechen da werde ich gleich mal Fragen wie sich das verhält.

Die Antwort von F104Wart macht jedoch total Sinn in meinen Augen
Ich fahre ein einspuriges Vollcabrio mit Windschutzscheibenbefreiung aber leider mit Helmpflicht

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