Hi,
hab heute ein Moped gekauft. Das alte (aktuelle) Kennzeichen ist noch dran, TÜV ist noch drauf.
Ich habe eine Versicherungnummer (-code) für das Bike bekommen und im Kaufvertrag ist der Übergabezeitpunkt verzeichnet.
Ab- und neu anmelden geht erst ab Montag, darf ich jetzt fahren, oder nicht?
Eigentlich schon. Sollte etwas passieren, wird es nur etwas mehr papierkram... auch wenn du geblitzt wirst würde das schreiben an den vorbesitzer gehen.
Das Fahrzeug ist zugelassen, wie mein Vorredner schon richtig festgestellt hat. Der Anhörungsbogen würde als erstes an den alten Halter gehen mit der Frage: wer ist gefahren? Da ihr beiden weder verwandt noch verschwägert seid, würde er als Zeuge deinen Namen wahrheitsgemäß nennen müssen.
Die Steuer wurde durch den Vorbesitzer für ein Jahr entrichtet. Nach der Ummeldung wird ihm anteilig zurückgezahlt und von dir anteilig für den Rest des Jahres abverlangt. Also auch alles okay.
Versicherung könnte Tricky werden. Das muss du mit deinem Versicherungsmakler klären, ob der Schutz ab entrichtetem Versicherungsbeitrag, Zulassungstag oder ab Vertragsabschluss beim Versicherungsmakler/-vertreter gültig ist. Es gibt Versicherungen die erst nach der Verwendung der EVB versichern und andere, die nach Vertragsabschluss im Büro sofort greifen.
Kurz um:
Der einzige Haken liegt beim Verkäufer. Hat er dir das Fahren erlaubt oder nur das Überführen zur Abstellstelle bis zur Ummeldung?
Wenn deine Sorge aber eher der Rennleitung gilt, dann sei unbesorgt. Die juckt es nicht. Keine Verstoß nach der FZV, PflVerG oder dem KraftStG, welches man anzeigen könnte.
In diesem Sinne: Schönes Wochenende und kurvige Strecken [emoji16] [emoji106]
genc hat geschrieben:Prüfe: Zulassung, Steuer und Versicherung
Das Fahrzeug ist zugelassen, wie mein Vorredner schon richtig festgestellt hat. Der Anhörungsbogen würde als erstes an den alten Halter gehen mit der Frage: wer ist gefahren? Da ihr beiden weder verwandt noch verschwägert seid, würde er als Zeuge deinen Namen wahrheitsgemäß nennen müssen. ISt OK so. Da durch den Kaufvertrag belegbar ist, das es sich nicht mehr um sein Kfz handelt, wird er dich als Fahrer / Schadenverursacher angeben. Problem ist, der Vertrag läuft auf seinen Namen und ist Personen/Fahrzeuggebunden. Dein Schaden geht also auf seine Kosten (erst einmal)
Die Steuer wurde durch den Vorbesitzer für ein Jahr entrichtet. Nach der Ummeldung wird ihm anteilig zurückgezahlt und von dir anteilig für den Rest des Jahres abverlangt. Also auch alles okay. Stimmt
Versicherung könnte Tricky werden. Das muss du mit deinem Versicherungsmakler klären, ob der Schutz ab entrichtetem Versicherungsbeitrag, Zulassungstag oder ab Vertragsabschluss beim Versicherungsmakler/-vertreter gültig ist. Es gibt Versicherungen die erst nach der Verwendung der EVB versichern und andere, die nach Vertragsabschluss im Büro sofort greifen.
FALSCH: Versicherungsschutz besteht bis zur Ummeldung AUSSCHLIESSLICH über den Vertrag des Verkäufers. Da kannst du die EVB`s zuhause blockweise liegen haben. Wenn du zur Zulassungsstelle gehst, die Karre ab- und wieder anmeldest (auf deinen Namen) hast du sofort Versicherungsschutz über die EVB (früher hieß das Ding mal Doppelkarte) Grundsätzlich gewährt dir der Versicherer einen Haftpflichtschutz. Dieser ist vorgeschrieben um das Krad zulassen zu können. Du könntest ja direkt auf dem Hof einen Schaden verursachen. Wenn dein Vertreter mitdenkt, kreuzt er zusätzlich einen TK oder VK Schutz an (auf der EVB mit recht hoher SB). Im Anschluß machst du dich auf den Weg zum Versicherungsvertreter deines Vertrauens und schließt einen Vertrag ab, der individuell deine Wünsche zum Versicherungsschutz dokumentiert. (Teil und oder Vollkasko, Werkstattbindung, Versicherungssumme nach Gutachten, usw.). Versicherungsschutz besteht ab dem, auf dem Vertrag als Beginn vereinbarten Beginndatum, auch Rückwirkend, unter der Voraussetzung "frei von bekannten Schäden". Ist dies nicht der Fall, würde der Schaden über die EVB abgegolten. Der Vertrag ist dann ab sofort gültig (Abschlußtag) wenn du es NICHT zu verantworten hast, das der Einlösebeitrag nicht gebucht werden konnte ( also Kto. mit ausreichender Deckung, keine Falschen Angaben deinerseits, z.B. Zahlendreher.) Umgedreht heißt das, auch wenn du noch keinen Beitrag gezahlt hast, hast du Versicherungsschutz, wenn du einen Abbuchungsauftrag/Lastschriftmandat erteilt hast und dein Konto zum Zeitpunkt des Schadens ausreichend Deckung aufwies.
Andere Zahlungsweisen und deren rechtlichen Belange lasse ich mal weg, ist besser so .
Wie du siehst, alles ganz einfach.
Am Besten, Montag zum Amt, ummelden (EVB mit entsprechendem Versicherungsschutz vorher besorgen, geht auch per Mail oder telefonischer Nennung der EVB Nummer), im Anschluß Vertrag machen, fahren.
So und jetzt noch ein schönes WE.
Grüße
Sven
Kurz um:
Der einzige Haken liegt beim Verkäufer. Hat er dir das Fahren erlaubt oder nur das Überführen zur Abstellstelle bis zur Ummeldung? Stimmt, das ist aber in deinem Kaufvertrag klar geregelt (sollte es sein)
Wenn deine Sorge aber eher der Rennleitung gilt, dann sei unbesorgt. Die juckt es nicht. Keine Verstoß nach der FZV, PflVerG oder dem KraftStG, welches man anzeigen könnte.
In diesem Sinne: Schönes Wochenende und kurvige Strecken [emoji16] [emoji106]
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