Das mit dem Abstand kommt auf die Klasse vom Blinker an, wenn man die Beleuchtung nach ECE aufzieht.
Ich hätt bei der Montage auch Bedenken wegen der Sichtbarkeit von schräg vorne (gegenüberliegende Seite). Winkel weiß ich jetzt nicht auswendig.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.
Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.
leider funktioniert der richtige Link nicht mehr. Die StVO Regelungen nachzulesen stellt sich als gut machbar heraus, aber bei den EG-Richtlinien finde ich leider keine guten Angaben, geschweige denn den aktuellen Gesetzestext.
Weiß jemand welche Winkel und Abstände zum Hauptscheinwerfer für welche Blinkerkennzeichnung vorgschrieben sind, oder wo ich diese nachlesen kann?
Ich war extra zur Beratung bei unserem Örtlichen TÜV, und der möchte die Beleuchtung komplett als EG zulassen. Hat seiner Meinung nach nichts mit Rahmen/Fahrwerk und Motor/Getriebe zu tun. Sondern nur nach Kategorien. Ist das nicht üblich?
Im Grunde ist es eine Erleichterung für Dich, da die Abständen nach EU-Recht geringer sind als nach nationalem Recht. Eine Lockerung des nationalen Rechts hin zum EU-Recht wird auch bei den Radabdeckungen immer öfter vorgenommen.
Nett ja, leider nicht nett genug, denn er möchte ein kürzen den Rahmens nur nach dem Querbügel für die Sitzbank gestatten. Leider reicht es ihm nicht, einen Bügel auf Höhe des Rahmens einzuschweißen.
In deinem Link steht leider auch nur das übliche, allerdings nichts zu den Abständen zum Hauptscheinwerfer. Alrik hatte öfters erwähnt dass für eine bestimmte Kennzeichnung 75mm gelten. Ich wüsste aber gerne nach welcher Kennzeichnung ich suchen muss, damit alles zu meinen Plänen passt.
Ich erinnere mich, das irgendwo mal gesehen zu haben, aber kann nichts mehr finden.