Ich war eben bei meiner Zulassungsstelle und habe jetzt verlässliche(re) Informationen denke ich, also hier noch einmal mein Weiterer Ablauf:
1. Zur Zulassungsstelle bei der das Motorrad zuletzt zugelassen war (2h von mir mit dem Zug) ist scheiße aber zum Glück habe ich das Ding hier in der Nähe gekauft und nicht in Bayern.
2. Dort bekomme ich für den Kaufvertrag, insofern die Papiere nicht dort eingezogen wurden, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
3. Mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung bekomme ich bei Yamaha eine neue Betriebserlaubnis
4. Mit der neuen Betriebserlaubnis gehts dann mit Mopped zum TÜV, was und wie dort genau gemacht werden muss weis ich noch nicht zu 100% (GTÜ Aussage war in etwa: "Wenn du die Betriebserlaubnis von Yamaha bekommst, dann bekommen wir da auch TÜV drauf, garkein Problem")
5. Mit TÜV gibts dann neue Papiere und das Leichtkraftrad ist "zugelassen"
Diese Infos beziehen sich auf den Leichtkraftrad-Fall, ich habe das auf der Zulassungsstelle sofort mehrfach betont, dass das Krad nach aktuellen Regelungen ein Zulassungsfreies Leichtkraftrad ist und das wurde auch so bestätigt. Allerdings meinte die Chefin bei der ZuLa dann auch, dass diese ja gerne Mal frisiert wurden/werden und dass es daher sein könnte, dass die Papiere irgendwann einmal von der zuständigen ZuLA eingezogen wurden, warum das nicht "im System" vermerkt ist und ich wirklich dort hineiern muss erschließt sich mir zwar nicht, aber wir haben ja auch erst 2018

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Also vielleicht bei dem Punkt kein Vorteil die Leichtkraftrad-Schiene zu fahren
Aber alles halb so wild, da wird nix Wochenlang aufgeboten im KBA, muss nicht zu Polizei oder sonstiges, ich bin guter Dinge dass das in diesem Leben noch was wird.
Grüße
Dave