Ich habe leider im Net nichts brauchbares über Schnellverschlüsse zur Verkleidungsbefestigung am Motorrad gefunden, über Autos gibt es genug zur Haubenbefestigung zu lesen sind da wohl auch eintragungspflichtig, weiß jemand etwas wie es beim Motorrad aussieht ?
Grüße
Roland

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Schnellverschlüsse erlaubt ?
- blatho
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Re: Schnellverschlüsse erlaubt ?
Moin!
Schnellverschlüsse an der Verkleidung hatte z.B. eine 916 serienmäßig, also wirds zumindest nicht verboten sein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ducati_916
Gruß
Schnellverschlüsse an der Verkleidung hatte z.B. eine 916 serienmäßig, also wirds zumindest nicht verboten sein.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ducati_916
Gruß
„Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum."
A.E.
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Re: Schnellverschlüsse erlaubt ?
Na ja Ducati ist wieder extra das ist auch der einzige Hersteller die für die Rennstrecke eine leisere Auspuffanlage anbietet
Bin mir nicht ganz sicher aber ich denke da waren die Spiegel mit Verkleidung und Halter verschraubt.
Grüße
Roland

Grüße
Roland
- Schmorbraten
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Re: Schnellverschlüsse erlaubt ?
Ist doch wurscht, ob und welche Schnellverschlüße du verwendest, solange keine Verletzungsgefahr gegeben ist.
Ist auf jeden Fall nicht eintragungspflichtig.
Gruß
Lutz
Ist auf jeden Fall nicht eintragungspflichtig.
Gruß
Lutz
Ne, ich hab keine Lust
- IoMTT
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Re: Schnellverschlüsse erlaubt ?
Könnte ich an meiner Panigale so nachrüsten -ohne ABE.
26th Milestone -‘Joey’s’ in memory
Re: Schnellverschlüsse erlaubt ?
Das mit ABE oder sonstigen TÜV Gutachten ist schon klar war auch auf das Auto bezogen, meist sind die Schnellverschlüsse ja an zwischen teile wie ober und unter Verkleidung verbaut, die Verkleidung selber ist aber trotzdem am Rahmen fest verschraubt.
Grüße
Roland
Grüße
Roland
- Peperoni13
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Re: Schnellverschlüsse erlaubt ?
So weit ich weiß, sind Schnellverschlüsse kein Problem. Bei manchen Bikes sind sie ja, wie schon erwähnt serienmäßig.
PS: Mit den Haubenhaltern bei Autos hat es den Hintergrund, dass sich bei einem Unfall mit einem Fußgänger, dieser daran verletzen könnte.
PS: Mit den Haubenhaltern bei Autos hat es den Hintergrund, dass sich bei einem Unfall mit einem Fußgänger, dieser daran verletzen könnte.
Meine Bikes:
Yamaha XS 400, Bj. 1979 noch im Umbau zum Cafe Racer;
Harley Davidson Sportster Iron mit 1200ccm Umbau, Bj. 2015;
Yamaha WR 400 F, Bj. 1999
Yamaha DT 175 MX, Bj. 1978
Yamaha XS 400, Bj. 1979 noch im Umbau zum Cafe Racer;
Harley Davidson Sportster Iron mit 1200ccm Umbau, Bj. 2015;
Yamaha WR 400 F, Bj. 1999
Yamaha DT 175 MX, Bj. 1978
- Koernchen
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R1200GS zum Fahren - Wohnort: Werdohl
Re: Schnellverschlüsse erlaubt ?
Die R1200GS hätte auch welche... zumindest bis 2007
Re: Schnellverschlüsse erlaubt ?
Muss ich gleich mal gucken wie das bei der bmw ist.
Grüße
Roland
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Roland
- blatho
- ehem. Moderator
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GS 750 D Cafe Racer
FLHRC
Re: Schnellverschlüsse erlaubt ?
Peperoni13 hat geschrieben: 29. Mär 2018 PS: Mit den Haubenhaltern bei Autos hat es den Hintergrund, dass sich bei einem Unfall mit einem Fußgänger, dieser daran verletzen könnte.
Naja, so könnte man beim Motorrad aber auch argumentieren.
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A.E.
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