Hm? Das hat schon was damit zu tun, wie ich finde. Auch bei einer kaputten O-Anlage erlischt die BE, wenn sie zu laut ist.
Wenn kein Ersatz mehr verfügbar ist, ist das keine schlechte Ausgangslage, um Zubehörtöpfe eingetragen zu bekommen - war eines der Argumente bei meiner Kawa.
Sollte mit den Ersatzpötten dann die im Schein /Brief stehenden Werte nicht (ganz) erreicht werden wird es im Ermessen des Prüfers liegen die Werte im neuen Schein an das gesetzmäßig mögliche anzupassen. Quasi eine nachträgliche Anpassung der ursprünglichen BE.
Vorteilhaft für das ganze Prozedere ist das (N) hinter der dB Zahl.
@ Recycler: Wenn keine Nummerierung ab Werk da ist und man nicht was in den Chrom kloppen will wäre lasern oder auch ein graviertes Schild aufnieten (kann ja unten sein) weitere Möglichkeiten zur Kennzeichnung.
Ob da die bei einen zu lauten die BE erlischt kann ich nicht so recht glauben, bei fehlenden db Killer mag das sein aber was ist wenn die Auspuffanlage durchgerostet ist ?
Genau dasselbe. ...Woher der Krach kommt, danach fragt keiner.
Wobei das mit der BE wohl nicht ganz so eng gesehen wird. Es ist zumindest ein Mangel, der schnellstmöglich behoben werden muss.
Wird man von der Rennleitung angehalten, kassiert man eine Mängelanzeige und gut isses (meistens). Ausgebauter DB-Killer dagegen ist Vorsatz und kann ein Bußgeld nach sich ziehen.
cafetogo hat geschrieben: 28. Feb 2019Ob da die bei einen zu lauten die BE erlischt kann ich nicht so recht glauben...
Ganz streng genommen schon. Zu laut ist zu laut, egal warum. Als Fahrzeugführer bist Du dafür verantwortlich, dass die Gesetze eingehalten werden. Und das Geräuschverhalten ist eines der wenigen, noch übriggebliebenen "Vergehen", die die BE zum Erlöschen bringen. Allerdings wird kaum eine Weissmütze bei einer originalen Anlage OHNE nachweisbarer Manipulation diese Keule schwingen. Du wirst i.d.R. nen Mängelbericht verpasst kriegen und darfst dann nach Instandsetzung zum Polizeirevier Deines geringsten Misstrauens bollern und den Wisch abstempeln lassen:-)
Gleiches dürfte auch bei einer in Ehren gealterten Nachrüstanlage der Fall sein, solange man keine Löcher reingebohrt oder den Dämpfereinsatz entfernt hat. Und natürlich - solange die Anlage zu Deiner Burg passt.
Hat der Rennkommissar aber schlechte Laune, weil ihm seine Frau in der Nacht vorher die Kopfwehsatire vorgespielt hat, kann das durchaus auch böser enden:-)
Gruss
Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...
recycler hat geschrieben: 28. Feb 2019
Hierzu meine Frage: Weiß jemand, ab oder in welchem Zeitraum die Conic und Conic short mit einer Nr. versehen waren? Ich hatte in den letzten Jahren mehrfach welche gekauft, z.T. mit und z.T. ohne Nr. (und durfte daher einen Satz Schalldämpfer für eine Eintragung umbauen, da ich keine Nr. einschlagen wollte).
Ciao
recycler
Der Zeitraum war Ende 2017 / Anfang 2018. Als das Gerücht aufkam das keine Zubehörteile ohne "Zulassung "
( sag ich jetzt mal so ) mehr verkauft werden dürfen. In dem Zeitraum hatte ich noch schnell die Probe aufs Exempel bei
Louis gemacht und ESD conical short mit eingeschlagener Nummer bekommen.
Bzgl. Krach und BE: Nein, bei Verschleiß (Durchrostung, lose Einsätze, etc.) wird die Betriebserlaubnis nicht berührt. Erlöschen der Betriebserlaubnis setzt immer voraus, dass da willentlich was verändert wird.
Aber das is unterm Strich egal, weil man eh was unternehmen muss, wenn irgendwem die Fuhre zu laut ist.
Und zum Thema Geräusche und Toleranzen: Ja, es gibt Toleranzen. Und zwar Messtoleranzen wenn man die im Schein eingetragenen Werte vor Ort nachmisst (v.a. beim Standgeräusch). Aber das hat nix damit zu tun, ob man sich mit seiner (Eigenbau-) Anlage innerhalb der zur Erstzulassung geltenden Höchstwerte bewegt und die deshalb auch so eingetragen bekommt. Das ging nämlich die ganze Zeit und mittlerweile angeblich nicht mehr.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.
Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.
Ok, da habe ich mich ganz richtig ausgedrückt... die BE erlischt nicht im Kontext Versicherungsschutz und jaddajadda, aber uns' Streifenhörnchen können es bei einer Kontrolle quasi so behandeln, bis zu einer (vorrübergehenden) Stillegung.