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Rücktritt von Onlinekauf vor Abwicklung

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Charel
Beiträge: 45
Registriert: 25. Jan 2018
Motorrad:: BMW, R45, 1978

Rücktritt von Onlinekauf vor Abwicklung

Beitrag von Charel »

Hallo,

Ich habe vor mehr als einem Monat, um genau zu sein am 22. Februar bei einem Motoreninstandsetzer einen Ölkühlersatz für meine Suzuki DR350 bestellt. Die Abwicklung bis zur Zahlung lief einwandfrei und die E-Mails wurden immer zeitnah beantwortet. Obwohl der Ölkühlersatz im Shop als lagernd und sofort versandfertig angegeben war, stand im Text eine Lieferzeit von zwei Wochen. So weit so gut, damit konnte ich problemlos leben.

Danach war dann erst einmal bis heute Funkstille. Und da ich zwischenzeitlich beruflich in den Staaten unterwegs war, habe ich mich auch nicht weiter darum gekümmert. Irgendwann während er Zeit habe ich mit dem Erhalt des Kühlers gerechnet. Nachdem er dann aber immer noch nicht da war, habe ich eine kurze E-Mail geschrieben um mich nach dem stand zu informieren.

Heute bekam ich dann einen tollen und recht unfreundlichen Anruf dass ich zwecks Anpassungen mein Motorrad zu ihnen bringen sollte. Davon war ja weder auf der Homepage noch irgendwo sonst die Rede. O-Ton: "Sind ja nur 300km". Ja klar, und da die Anpassung nicht so einfach sei würde es bis zu zwei Wochen dauern. D.h. für mich wären es im Endeffekt ca. 1500km Fahrten um das Motorrad quer durch Deutschland zu fahren nur damit die einen Ölkühler anbauen können. Es sei angeblich nicht so einfach da Suzuki "eine Katastrophe" sei und die Anpassungen jede Mal auf ein neues gemacht werden. Im Endeffekt wäre ein original Ölkühlersatz von Suzuki günstiger, mal abgesehen von der vergeudeten Zeit.

Nachdem ich mich jetzt etwas mehr über den Betrieb informiert habe, bin ich auch nicht mehr so überzeugt von denen und möchte ihnen mein Motorrad auch nicht anvertrauen. Von eventuellen Montagekosten mal abgesehen.

Und jetzt kommt das Problem. Ich habe, wie bei online Bestellungen so üblich, per Vorkasse bezahlt. Wie sieht es jetzt für mich aus zwecks Rücktritt von diesem Vertrag? Die Schließung davon liegt ja jetzt schon einige Zeit zurück. Ob die schon was angefertigt haben, weiß ich nicht. Kann ich als Kunde einfach aus dem Vertrag austreten und mein Geld zurückverlangen? Es geht übrigens um eine Summe von 314€.


Edit von Tom: Text wurde auf Wunsch des Verfassers gekürzt.

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Kinghariii
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Re: Rücktritt von Onlinekauf vor Abwicklung

Beitrag von Kinghariii »

"Die Rücktrittsfrist für Fernabsatzverträge (nicht nur Online-Shops) beträgt 14 Kalendertage. Innerhalb dieser Frist kann daher der Verbraucher ohne Angabe von Gründen und grundsätzlich ohne Kosten von derartigen Verträgen zurücktreten."

Ich befürchte jetzt, wo die 14 Tage verstrichen sind wird es für dich ganz schwer aus dem Vertrag auszusteigen.

tommyBW
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Vespa 50N
Vespa Cosa 125

Re: Rücktritt von Onlinekauf vor Abwicklung

Beitrag von tommyBW »

Hallo,

sofern es keine Sonderanfertigung ist, und du als Privatperson gehandelt hast, beginnt die Frist erst ab Erhalt der Ware.

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sven1
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Re: Rücktritt von Onlinekauf vor Abwicklung

Beitrag von sven1 »

Hallo Charel,

ich würde zuerst einmal versuchen vom Vertrag zurückzutreten, da, wie du schreibst, von einer Anlieferung des Mopeds im Text keine Rede war. Auf die vorzunehmende Anpassung wurde im Verkaufstext offenbar nicht hingewiesen, genauso wenig wie auf die dadurch entstehenden Folgekosten.
Für mich sieht das nach einer Art Kopplungsgeschäft aus, (oder einer arglistigen Täuschung) nur ohne das die von dir nicht gewünschte Leistung (Anpassung und Montage) erst gar nicht im Kaufvertrag (Bestellung und Bezahlung durch dich) fixiert wurde.
Außerdem wurde der Vertrag von der Firma nicht eingehalten (Lieferung der Ware).
Somit wäre der Vertrag eigentlich rückwirkend unwirksam und die normalen Fristen ungültig.

Grüße

Sven

aber wie das mit dem Recht ist, frag mal einen Anwalt und du erhältst zwei Antworten.
"Alles muss sich ändern, damit alles bleibt, wie es ist." (Der Leopard, Giuseppe Tomasi di Lampedusa)🌈

Charel
Beiträge: 45
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Motorrad:: BMW, R45, 1978

Re: Rücktritt von Onlinekauf vor Abwicklung

Beitrag von Charel »

Ob es sich in dem Fall um eine Sonderanfertigung handelt ist nicht so eindeutig. Immerhin wird der Ölkühlersatz so im Onlineshop angeboten als sei es ein Standard Teil und auf Lager. Von der Lieferfrist von 14 Tagen stand auch erst was in der Bestätigungsmail der Bestellung. Da habe ich mich vorhin vertan.
Eine richtige Rechnung (als PDF im Anhang der Bestellbestätigung z.B.) habe ich nicht erhalten und in der Mail steht auch nichts von einer Rücktrittsfrist o.ä.

In der E-Mail bei der Bestellung steht nur dass die Ölkühler stets auf Bestellung angefertigt werden und die Lieferzeit ca. 14 Tage dauert.
Darunter steht dann auch dass die Fertigung nach Erhalt der Zahlung beginnt und der Ölkühlersatz dann per DHL an mich versendet wird. Davon dass ich bei denen vorstellig werden müsste, war nirgendwo die Rede.

Ich habe natürlich auch bereits für den Versand bezahlt. Das wäre ja dann in diesem Falle auch nicht nötig gewesen. Somit zahle ich ja dann doppelt.

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Kinghariii
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Moto Guzzi 850 T BJ 1974

Re: Rücktritt von Onlinekauf vor Abwicklung

Beitrag von Kinghariii »

Da er dich nicht über deine Widerrufsrechte in Kenntnis gesetzt hat, müsstest du eigentlich noch von dem Vertrag zurücktreten können. Siehe dazu:
"Kann sich die Frist verlängern (§ 12 FAGG)?
Die Rücktrittsfrist verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn der Unternehmer seinen Informationspflichten zum Rücktrittsrecht nach § 4 Abs 1 Z 8 (Belehrung über das Bestehen, die Bedingungen, die Fristen und das Verfahren für die Ausübung des Rücktrittsrechts, dies unter Zurverfügungstellung des gesetzlichen Muster-Widerrufsformulars) nicht nachkommt. Die verlängerte Rücktrittsfrist beträgt also 12 Monate und 14 Tage. Wenn die Belehrung binnen der 12 Monate nachgeholt wird, endet die Frist 14 Tage nach Erhalt dieser Information."

Ich find das übrigens absolut inakzeptabel und unverschämt wie das bei dir gelaufen ist.

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Tomster
(ehem. Moderator) † Ruhe in Frieden †
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Re: Rücktritt von Onlinekauf vor Abwicklung

Beitrag von Tomster »

Bitte keinerlei Firmennamen oder leicht zu assozuierenden Kürzel öffentlich nennen (zumal mit Standortnennung).
Wenn jeder sofort ahnt um wen es sich handelt , kann das unschöne Folgen für das Forum haben.

Sorry, aber heutzutage sind zu viele Hyänen unterwegs, die ihr Geld mit Abmahnungen verdienen.

Danke und bis dahin
Tom
Chrom bringt dich nicht nach Hause.
—> Mad Aces Founding Member <—

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sven
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Registriert: 23. Jan 2016
Motorrad:: Yamaha

Re: Rücktritt von Onlinekauf vor Abwicklung

Beitrag von sven »

Akzeptiert!

Fragen möchte ich trotzdem: wenn jemand von seinen Erfahrungen mit
wem auch immer zutreffend und nicht beleidigend berichtet, inwiefern
kann er/sie oder das Forum deshalb Ärger kriegen?

Gruß
Sven
Satan is my motor ...

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Kinghariii
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Motorrad:: Triumph Bonneville T120 Bj 2016
Moto Guzzi 850 T BJ 1974

Re: Rücktritt von Onlinekauf vor Abwicklung

Beitrag von Kinghariii »

Solange sie Erfahrung sachlich und wahrheitsgemäß vorgetragen wird seh ich da jetzt auch nicht unbedingt ein Problem. Ich akzeptiere es natürlich, finde aber dass solche Erfahrungen durchaus geschildert werden sollten mit einem kleinen Hinweis auf den möglichen Händler. Korrekt ist dessen Verhalten nämlich wahrlich nicht.

Gruß, Harald

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mrairbrush
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Motorrad:: Honda XBR, Triumph Bonneville
Wohnort: Rötenberg
Kontaktdaten:

Re: Rücktritt von Onlinekauf vor Abwicklung

Beitrag von mrairbrush »

Wenn ich danach suche finde ich nix was 3 Buchstaben hat.

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