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Rücktritt von Onlinekauf vor Abwicklung

Ausschließlich für Themen mit dem klaren Bezug zum Motorrad und dem Cafe Racer Lifestyle
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Tomster
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Re: Rücktritt von Onlinekauf vor Abwicklung

Beitrag von Tomster »

Sorry Leute, ich will hier nicht klugscheissen, aber bitte fogendes beachten:

Dazu gibt es einen extra Punkt in den Nutzungsbedingungen des Forums.
8. Kritik an Gewerbebetreibern, Händlern, Produkten und Waren
a. Äußerungen über Firmen, Produkte, Produktqualität und Qualität von gewerblich angebotenen Dienstleistungen stellen Werturteile dar. Diese Aussagen machen sich der Betreiber, die Administratoren oder Moderatoren nicht zu eigen. Sie können auch nicht als Grundlage für juristische Maßnahmen gegenüber dem Forenbetreiber oder den Administratoren/Moderatoren herangezogen werden.
b. Bei Äußerungen über Firmen, Produkte, Produktqualität und Qualität von gewerblich angebotenen Dienstleistungen ist Sachlichkeit und Objektivität zu wahren. Persönliche Angriffe, Beleidigungen und unsachliche Äußerungen sind nicht zulässig.
c. Fälle von Gewerbe- oder Widerrufsrecht bzw. Warenreklamation sind zwischen Anbieter und Kunde außerhalb des Forums auszutragen.

Man kann darüber denken wie man will, aber am Ende kann der Forumsbetreiber belangt werden, was wir alle nicht wollen.
Leider schützt die Rechtsprechung auch die schwarzen Schafe.

Bis dahin
Tom

PS; der Verfasser des Themas hat mich gebeten, seinen Text entsprechend zu kürzen. Ich hatte ihn nicht dazu aufgefordert.
Chrom bringt dich nicht nach Hause.
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sven
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Re: Rücktritt von Onlinekauf vor Abwicklung

Beitrag von sven »

Tomster hat geschrieben: 3. Apr 2019 ... am Ende kann der Forumsbetreiber belangt werden.
Versteh ich immer noch nicht.
Wofür denn?
Satan is my motor ...

meine XT

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Tomster
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Re: Rücktritt von Onlinekauf vor Abwicklung

Beitrag von Tomster »

Es kann so ausgelegt werden, dass man übler Nachrede eine öffentliche Plattform bietet.
Da solls auch gewesen sein, denn ich denke, dass hier nicht der Platz für juristische Spitzfindigkeiten ist.

Bis dahin
Tom
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theTon~
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Re: Rücktritt von Onlinekauf vor Abwicklung

Beitrag von theTon~ »

Grundsätzlich ist hier erstmal die Nennung von Gewerbetreibenden irrelevant, den es geht ja um die Verbraucherrechte beim Widerruf von Kaufverträgen.

Ansonsten sind hier gerade wegen der rechtlich gefährlichen Lage, negative Berichte über Gewerbetreibende nicht erwünscht. Auch wenn in diesem Fall keine üble Nachrede vorliegt, sind dennoch alle Moderatoren angewiesen solche Diskussionen frühzeitig zu stoppen. Diese Themen sind auch für das Kernthema des Forums nicht relevant und müssen hier nicht diskutiert werden.
Rocker bleiben!

Gruß
René

Ranger

Re: Rücktritt von Onlinekauf vor Abwicklung

Beitrag von Ranger »

Richtig.
Gibt nur 1 Weg: Ab zum Anwalt. Kein Forum klärt so etwas. Das ist etwas für einen Jurist.

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holli12
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Re: Rücktritt von Onlinekauf vor Abwicklung

Beitrag von holli12 »

Ranger hat geschrieben: 3. Apr 2019 Richtig.
Gibt nur 1 Weg: Ab zum Anwalt. Kein Forum klärt so etwas. Das ist etwas für einen Jurist.
... genau so sehe ich das auch! Das könnte, sollte und müsste Geschreibe, nur weil wir auf der Seite des Geschädigten stehen, hilft keinem!

Ab zum Anwalt - Schreiben aufsetzen - Forderung stellen!

holli
--- MAD ACES Founding Member ---

lutenent
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Re: Rücktritt von Onlinekauf vor Abwicklung

Beitrag von lutenent »

Das ist praxisfremd. Bei einem Warenwert knapp über 300 Euro wird keiner zu einem Anwalt rennen. Selbst mit Rechtschutzversicherung, da die Selbstbeteilungung im Fall der Fälle, der Händler weigert sich im ersten Versuch, dann die o.g. Rechnungssumme auffrisst.

In einem Forum nach Rechtssicherheit und Erfahrung zu fragen, finde ich absolut ok. Es soll ja keine verbindliche Rechtsberatung sein.
Wenn man so dämlich ist, sich im Rechtsfall auf Aussagen, die im Forum getroffen wurden, 100%ig zu verlassen, hat selber Schuld.

Ich denke, auch so etwas gehört heutzutage in ein Forum, weil ein Großteil der Käufe von Umbauten, Anbau- oder Ersatzteilen und Dienstleistungen online durchgeführt wird.
Viele Grüße
Mannie

takeabow
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Motorrad:: Honda CB 750f
Wohnort: Olpe / Köln

Re: Rücktritt von Onlinekauf vor Abwicklung

Beitrag von takeabow »

Ist doch Quatsch. Sowas sollte man erstmal versuchen ohne Anwalt zu lösen, das macht am Ende nur den reich und kostet alle Nerven.

Ich würde versuchen das im freundlichen aber bestimmten Gespräch zu erklären und mich vorher mit Argumenten vorbereiten. So wie der TE es hier getan hat und ja auch gute Ansätze, Argumente bekommen hat.

Dabei gibt es sehr viel zu beachten. Ist überhaupt ein gültiger Kaufvertrag entstanden? Hast du eine rechtskräftige Auftragsbestätigung erhalten (nicht die Bestelleingangsmail)? Wurden dir die AGB und Widerrufsrechte einsehbar gemacht?
Etc. Etc.
Allein, dass vorher nicht bekannt war, dass das Motorrad vorbeigebracht werden muss ist aus meiner Sicht ein Grund aus dem Vertrag (sofern gültig) austreten zu können. Aber Vorsicht, hier gibt es auch wieder Nachbesserungsfristen (zumindest bei Mängeln).

Also ich würde einfach versuchen das nochmal telefonisch zu klären. Danach kannst du immer noch zum Anwalt.

So viel dazu.
OT:
Was die Nutzungsbedingungen angeht, akzeptiert wir sind hier alle nur Gast. Trotzdem Auch wenn ich den Umgang damit unglücklich finde.
In den NB distanziert sich der Betreiber von Äußerungen über Händler. Es gibt klare Regeln zur Sachlichkeit und Objektivität. Alles ist hier gegeben. Wie man drauf kommt, dass Probleme/Fragestellungen zu Teileherstellern und Sonderanfertigungen nichts mit dem Thema Cafe Racer zu tun hat ist mir schleierhaft. Ich seh hier schon nützliche Hinweise und Hilfestellungen für ähnliche Fälle.
Umbau-Projekt: CB 750F RC04

Ranger

Re: Rücktritt von Onlinekauf vor Abwicklung

Beitrag von Ranger »

In solch einen geradezu nach meiner Meinung Betrugsfall würde ich nicht weiter zögern. Zumal ich in einem ähnlichen Fall vor 2 Jahren meine Zusatzkosten (Selbstbeteiligung) natürlich ebenfalls in Rechnung stellte (und erhielt !).
Wie weit soll man sich den verarschen lassen ?
Aber wenn ihr alle so easy seid, ich hätte da ein paar 290 Euro Dinge zu verhökern .... :mrgreen:

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f104wart
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Re: Rücktritt von Onlinekauf vor Abwicklung

Beitrag von f104wart »

Betrug liegt hier meiner Meinung nach noch nicht vor, sondern allenfalls die Nichterfüllung eines Kaufvertrags.

Im Angebot steht nicht drin, dass das Moped vorbei gebracht werden muss oder sollte. Es wird angeboten, dass der Kit um etwa 70 € günstiger ist, wenn eine originale Öl-Steigleitung angeliefert wird.

So weit, so gut.

Ich würde mich nun auf den Anruf (möglichst mit Datum, Uhrzeit und Name des Gesprächspartners) beziehen und dem Anbieter schriftlich mitteilen, dass die Werkstattleistung im Angebotstext weder angeboten noch empfohlen wird und damit nicht Gegenstand des Kaufvertrags ist.

Ich würde dem Anbieter nun eine Frist von 2 Wochen gewähren, die Ware zu liefern und mir für den Fall der Nichterfüllung einen Rücktritt vom Kauf, notfalls unter Inanspruchnahme rechtlicher Hilfe, vorbehalten.

Sollte dann innerhalb der zwei Wochen nichts passieren, würde ich zum Anwalt gehen.

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