ich habe eine Frage zu meiner Suzuki Gsx 400, die ich vor ein paar Tagen gebraucht erstanden habe. Mir ist leider nicht aufgefallen,
dass im Teil 1 und Teil 2 also Brief und Schein, das Erstzulassungsdatum mit dem 10.04.2003 angegeben ist. Jetzt hab ich aber auch noch den aller ersten Fahrzeugbrief Teil 2, der allerdings ungültig ist durch die Ausstellung eines neuen, dort ist das Erstzulassungsdatum mit 1985 angegeben, was auch richtig ist eigentlich. Anscheinend hat sich damals jemand vertippt beim Ausstellen eines neuen. Jetzt meine Frage, hatte jemand schon mal etwas ähnliches? War es ein Problem, dass ganze ändern zu lassen? Bzw. könnte ich mit 2003 EZ ein Problem beim Tüv bekommen, da ja theoretisch eine Abgasuntersuchung nötig wäre etc.?
Vielen Dank bereits im voraus
