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Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
- Alrik
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Das ist halt ein fauler Trick, der ganz gut funktioniert. 

Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.
Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
@Obelix
Dass es zwei Tatbestände bei dem Erlöschen der Betriebserlaubnis gibt, sollte auch jedem hier bewusst sein.
Wenn die Betrieberlaubnis erlischt, grundsätzlich "kleiner Verstoß" 50€.
Für den "großen Verstoß" muss immer eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit begründet werden. Hierzu reicht allerdings eine abstrakte Gefahr aus.
Will heißen, wenn jemand in sein Auto Felgen/Fahrwerk einbaut, ist der "große Verstoß" sofort gegeben.
Der Reifen muss nicht schon durch das Radhaus fast durchgeschliffen sein.
Aber nochmal zur Relativierung. Hier sind es immer Einzelfälle! Vorallem da wir im Ordnungswidrigkeitenbereich sind und immer ein gewisser Spielraum da ist, bzw Auslegungs/Begründungssache.
Zu den ganzen Horrorgeschichten zwecks Stilllegung, Sicherstellung, pipapo...
Die Polizei kann dir ein Fahrzeug vor Ort nicht stilllegen. Das kann nur die Zulassungsstelle, allerdings reicht hier ein Anruf. "Wir haben hier Person X mit Auto Y, Fahrwerk, Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, Person X völlig uneinsichtig" - "Plakette ab, Auto ist stillgelegt".
Eine Sicherstellung des Fahrzeugs wäre nur dann verhältnismäßig, wenn es zum Zwecke des Erlangens eines Gutachtens durch zB den TÜV nötig wäre. Auspuff ohne Zulassung, braucht man nichts sicherstellen. Auspuff war tierisch lauf, bei der Kontrolle leise, da ist wohl eine versteckte Klappe, vor Ort nicht feststellbar, das Fzg wird sichergestellt.
99,999999% der Verstöße ziehen nur eine Unterbindung der Weiterfahrt nach sich. Wenn man einen netten Polizisten erwischt sagt der vielleicht sogar: "Ich untersage ihnen hiermit die Weiterfahrt, ich fahre in diese Richtung, sie wohnen in diese Richtung *zwinker*"
Achsoja und die Unterbindung der Weiterfahrt ist auch nur beim "großen Verstoß" verhältnismäßig. Wenn die Verkehrssicherheit nicht wesentlich beeinträchtigt ist, kann man weiterfahren.
Zusatz: Hab mich jetzt etwas plump und gerafft ausgedrückt, bin am Handy.
Dass es zwei Tatbestände bei dem Erlöschen der Betriebserlaubnis gibt, sollte auch jedem hier bewusst sein.
Wenn die Betrieberlaubnis erlischt, grundsätzlich "kleiner Verstoß" 50€.
Für den "großen Verstoß" muss immer eine wesentliche Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit begründet werden. Hierzu reicht allerdings eine abstrakte Gefahr aus.
Will heißen, wenn jemand in sein Auto Felgen/Fahrwerk einbaut, ist der "große Verstoß" sofort gegeben.
Der Reifen muss nicht schon durch das Radhaus fast durchgeschliffen sein.
Aber nochmal zur Relativierung. Hier sind es immer Einzelfälle! Vorallem da wir im Ordnungswidrigkeitenbereich sind und immer ein gewisser Spielraum da ist, bzw Auslegungs/Begründungssache.
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Die Polizei kann dir ein Fahrzeug vor Ort nicht stilllegen. Das kann nur die Zulassungsstelle, allerdings reicht hier ein Anruf. "Wir haben hier Person X mit Auto Y, Fahrwerk, Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt, Person X völlig uneinsichtig" - "Plakette ab, Auto ist stillgelegt".
Eine Sicherstellung des Fahrzeugs wäre nur dann verhältnismäßig, wenn es zum Zwecke des Erlangens eines Gutachtens durch zB den TÜV nötig wäre. Auspuff ohne Zulassung, braucht man nichts sicherstellen. Auspuff war tierisch lauf, bei der Kontrolle leise, da ist wohl eine versteckte Klappe, vor Ort nicht feststellbar, das Fzg wird sichergestellt.
99,999999% der Verstöße ziehen nur eine Unterbindung der Weiterfahrt nach sich. Wenn man einen netten Polizisten erwischt sagt der vielleicht sogar: "Ich untersage ihnen hiermit die Weiterfahrt, ich fahre in diese Richtung, sie wohnen in diese Richtung *zwinker*"
Achsoja und die Unterbindung der Weiterfahrt ist auch nur beim "großen Verstoß" verhältnismäßig. Wenn die Verkehrssicherheit nicht wesentlich beeinträchtigt ist, kann man weiterfahren.
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- vanWeaver
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Da wurde ja nicht von mir in der Trickkiste gerührt.

Ich hab halt den Umbau (mir ging es um mein selbst gebasteltes Heck) vorher mit dem Tüver besprochen, dann zwischendurch ihm den Rohbau gezeigt und er hat es so abgenommen.
Mit der neuen Lampe war halt die Verkleidung weg, okay die Tankbleche die ich am Verkleidungsansatz gebastelt hab mussten runde Kanten bekommen, aber über ein Austragen der Verkleidung viel kein Wort.
....das ganze war aber auch schon im letzten Jahrtausend (1999)

Grüße aus dem Kurvenland
Friedhelm
Im Alter verschwendet man keine Zeit mehr darauf sich noch für seine Unsitten zu schämen.
Friedhelm
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- Alrik
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Hauptsache, es tritt dir keiner spät noch ans Bein. Möglich (und rechtens) wäre es jederzeit. 

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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Richtig. Genauer gesagt: Ein Richter will immer einen konkreten Grund hören, wenn er eine persönliche Haftung anerkennen soll. Bei Blinkern, Rücklicht, Rasten, Hebeln ist ein solcher Grund kaum zu konstruieren.Alrik hat geschrieben: 8. Mai 2019 Dieses Gerücht hält sich hartnäckig, ist aber pauschal so nicht richtig. Die Versicherung wird ihren Kunden immer erst dann zur Kasse bitten, wenn der eingetretene Schaden mit der unzulässigen Änderung am Fahrzeug in Verbindung steht.
Es mag vereinzelt vorkommen, dass deutlich abgefahrene Reifen zu Nachforschungen führen - aber dass nach einem Unfall überhaupt ein Motorrad von der Polizei einem Gutachter vorgeführt wird, der dann "erloschener Betriebserlaubnis" nachforscht - habe ich noch nie erlebt, nie gehört, nie gelesen.
Ganz praktisch werden Unfälle meist durch Fahrfehler, Unachtsamkeit u.ä. verursacht - und nicht durch technische Mängel. Wenn dein Lenkkopflager zu viel Spiel hat und die Kiste schaukelt - dann musst du eben langsamer fahren, genauso wie bei Regen, Windböen, Nachts, Bauschutt usw. usf.
Selbst wenn, im schlimmsten Fall, wenn die Versicherung dem Halter Fehlverhalten nachweisen kann - dann muss der bis zu 5.000 E des Schadens selbst tragen (Regress). Alles andere - auch lebenslange Behinderten-Kosten ggf. muss die Versicherung leisten. Haftpflicht schützt also nicht nur den Geschädigten, sondern auch den Fahrer vor ruinösen Regressforderungen.
Ok, wer stellt das fest?Betriebserlaubnis - Wann die erlischt, steht im §19 StVZO.
Ok, also offenbar habt ihr Prüfer euch gemeinsam auf diese Position verstiegen und erklärt das nun für 'eindeutig'.Wenn ich jetzt an einem Motorrad, das über 200 fährt, die Verkleidung wegnehme, es also in einen Zustand versetze, den der Hersteller so nicht überprüft und für kundentauglich befunden hat, dann muss zunächst mal davon ausgegangen werden, dass hier eine Gefährdung vorliegt (das Beispiel mit der Verkleidung ist extrem eindeutig)!
Klar, dann gibt es bei Umbauten wie Street-Fighter oder Cafe-Racer, wo als erstes mal das unnötige Plastik wegkommt, immer viel zu diskutieren, wichtigmachen, begutachten, kassieren.
Es gibt zahlreiche Nakedbikes mit >100 PS - wenn die Verkleidung so wichtig für das Fahren wäre, wie können die dann die Musterzulassung bekommen haben? Was ist denn da so viel anders wie bei einem Sportler? Mehr Gewicht auf der Vorderachse? Andere Fahrwerksgeometrie?
https://www.motorradonline.de/naked-bik ... zu-150-ps/
Auf evt. Unruhe beim Fahren mit hoher Geschwindigkeit hat die Fahrer-Kleidung mehr Einfluss als die die Motorrad-Verkleidung, die Schulter hat da den längeren Hebel, und ist auch noch elastisch aufgehängt ;-)
Komisch, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, wo Änderungen an Bikes dermaßen hochgespielt werden.
Da hat sich einfach die gleiche Planwirtschafts-Kultur eingenistet wie bei Dachdeckern, Maurern usw., die mit einer Vielzahl von (Innungs-) Regeln und Normen glauben, hohe Einnahmen sichern zu können. Das Ergebnis in Sachen Bauwirtschaft wird ja gerade politisch groß diskutiert - Wohnraum wird zu teuer, manche wollen Enteignungen.
Von der fachlichen Praxis, dem Schutz der Fahrer bzw. Bauherren, hat man sich hier wie dort längst entfernt.
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- Alrik
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Du hast es geschafft. Mir fehlen zwar nicht die Worte, aber du kennst dich ja bestens aus. Sorry, ich wollte hier niemanden mit meiner Verschwörung von seinen Umbauplänen abbringen, ist ja in der echten Welt alles gar kein Problem.
Wiederhör'n.
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- Rostumwandler
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Die Polizei interessiert das auch eher weniger. Das geschieht im Nachgang.ED123 hat geschrieben: 8. Mai 2019aber dass nach einem Unfall überhaupt ein Motorrad von der Polizei einem Gutachter vorgeführt wird, der dann "erloschener Betriebserlaubnis" nachforscht - habe ich noch nie erlebt, nie gehört, nie gelesen.
Und ganz praktisch bist du trotzdem der Depp wenn du einen Unfall hast und dein Lenkkopflager Spiel hat.ED123 hat geschrieben: 8. Mai 2019 Ganz praktisch werden Unfälle meist durch Fahrfehler, Unachtsamkeit u.ä. verursacht - und nicht durch technische Mängel. Wenn dein Lenkkopflager zu viel Spiel hat und die Kiste schaukelt - dann musst du eben langsamer fahren, genauso wie bei Regen, Windböen, Nachts, Bauschutt usw. usf.
Nix und doch alles. Es geht um den Zustand des Motorrads. Den hast du maßgeblich verändert, also gelten alle bisherigen Prüfungen/Freigaben/Abnahmen nicht mehr. Mag aufs erste für den Laien nicht nachvollziehbar sein (auch wenn er sich für sehr schlau hält), ist aber so und hat meistens auch handfeste Hintergründe.
Und komisch, dass die die schreien "in Deutschland wird alles viel zu eng gesehen" immer die allerersten sind, die alles haarklein und penibel erklärt brauchen "Wo steht das?", "Wer sagt das?", "Hab ich noch nicht gehört, glaub ich nicht!"...ED123 hat geschrieben: 8. Mai 2019Komisch, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt ist, wo Änderungen an Bikes dermaßen hochgespielt werden.
Und dass deine Aussage fachlich falsch ist, kannst du gerne selbst überprüfen. Frag einfach mal die Österreicher. Oder die Schweizer.
Grüße,
Jens
- bikebomber
- Beiträge: 482
- Registriert: 3. Mai 2016
- Motorrad:: ...verschiedene
- Wohnort: www.die-beschriftungsfabrik.de
- Kontaktdaten:
Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Hallo,
habe mir bei meiner FJ die Verkleidung austragen lassen, da es ein kompletter Umbau ist.
Der TÜV-Prüfer war 10 Minuten lang auf Probefahrt und hat dann ohne Probleme die
originale und serienmäßige Verkleidung ausgetragen.
Kostenfaktor: 65,-- Euro
Mit allen anderen Eintargungen kam ich auf 180,-- Euronen - also nicht die Welt.
Gruß Ralf
habe mir bei meiner FJ die Verkleidung austragen lassen, da es ein kompletter Umbau ist.
Der TÜV-Prüfer war 10 Minuten lang auf Probefahrt und hat dann ohne Probleme die
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Gruß Ralf
Erst sehen was sich machen läßt, dann machen was sich sehen läßt.
- AlteisenMalte
- Beiträge: 536
- Registriert: 2. Apr 2013
- Motorrad:: CX500 1979 CR
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Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Zum Thema Verkleidung, Haftung und komische Dinge die das Moped plötzlich macht: Ende der 70er gab es die GL1000, da wurde mit einer Verkleidung gerne was geändert. Dann sind einige gestorben und viele haben Respekt vor den Naturgesetzen erlernt. Kann man gut googeln.
Solange du deine nackte Blade noch nicht gefahren bist (hoffentlich vorsichtig und in menschenarmen Bereichen), wie kannst du so selbstsicher solche Behauptungen raushauen?
Vermutlich funktioniert die Fuhre gut, aber nur vermutlich...
Nun denn, viel Glück!
Solange du deine nackte Blade noch nicht gefahren bist (hoffentlich vorsichtig und in menschenarmen Bereichen), wie kannst du so selbstsicher solche Behauptungen raushauen?
Vermutlich funktioniert die Fuhre gut, aber nur vermutlich...
Nun denn, viel Glück!
Re: Fireblade mit Rundscheinwerfer - Instrumente & TÜV
Ok, also durch wen, und wie wird das angestossen?Rostumwandler hat geschrieben: 9. Mai 2019 [erloschene Betriebserlaubnis]
Die Polizei interessiert das auch eher weniger. Das geschieht im Nachgang.
Völlig klar.Und ganz praktisch bist du trotzdem der Depp wenn du einen Unfall hast und dein Lenkkopflager Spiel hat.
Also geht es um ein - juristisches - Prinzip.Es geht um den Zustand des Motorrads. Den hast du maßgeblich verändert, also gelten alle bisherigen Prüfungen/Freigaben/Abnahmen nicht mehr.
Nicht um Physik oder Fahrverhalten.
Diese Fragen kommen, um den Vertretern der Law-and-order-Gruppe die Chance zu geben, den Unsinn ihrer Haltung selbst zu erkennen. Offenbar suchen diese Leute einen Halt in Regeln. Und dann gibt es Leute, die Geld damit verdienen können, ihnen diesen Halt anzubieten.Und komisch, dass die die schreien "in Deutschland wird alles viel zu eng gesehen" immer die allerersten sind, die alles haarklein und penibel erklärt brauchen "Wo steht das?", "Wer sagt das?"
Tatsächlich geben solche Regeln keinen Halt.
Wer bei 230 auf einem Nakedbike vom Wind so herumgezerrt wird, dass er nicht mehr sicher geradeaus fahren kann - der geht natürlich vom Gas. Das gilt für serienmäßige Nakedbikes, und das wissen deren Käufer, die Hersteller und die Zulassungsbehörden auch. Warum soll es bei umgebauten Bikes anders sein?
Aktuell - 202 PS auf einem Naked Bike, mit hohem Lenker:
https://www.motorradonline.de/naked-bik ... 0-r-basis/
Wo war denn da das verantwortungsvolle Testfahren der Zulassungs-Prüfer?
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