f104wart hat geschrieben: 3. Jul 2019Das hat nichts mit gesetzlichen Zwängen zu tun, sondern [...]
... mit Praxistauglichkeit. Es muss nachvollziehbar bleiben, welches Teil da tatsächlich vorgestellt wurde.
Natürlich kann man die Nummer theoretisch auch an einem anderen Teil anbringen, das dann ans Moped schrauben und die Rennleitung verarschen.
Wenn man das dem Kunden komplett überlässt, dann ja. Aber dem kann man vorbeugen, indem man die vom Kunden angebrachte Kennzeichnung durch ein eigenes Zeichen vorne und hinten begrenzt. Dann wird es zumindest schon ein bisschen schwieriger, da nachträglich irgendwas zu fummeln.