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Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Lackierung, Oberflächenveredelung, optische Details
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EnJay
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von EnJay »

Eine Spülmaschine kann max. auf 100° C kommen. Da passiert absolut nix aufgrund der Temperatur. Wie ich schon erwähnt habe werden gehärtete Stähle (wie zB Messer) bei ca 200-300°C Angelassen um das Gefüge ein wenig weniger spröde zu bekommen.

Messer sollst du nicht unbedingt in die Spülmaschine packen, da das die Messer Stumpf macht. Warme Salzlauge ist recht aggressiv und greift auch als rostfrei betitelte Stähle an. Noch weniger solltest du hochpreisige Messer in die Spülmaschine packen, da diese meist einen noch weniger rostfreien Stahl verwenden, da der schärfer geschliffen werden kann.

Scheint ja, da es sich nur um Felgen handelt tatsächlich darum zu gehen was ich erwähnt hatte mit den hochfesten Aluminium Legierungen die ihre kompletten Eigenschaften verlieren (hab was von weniger als die Hälfte der vorherigen Zugfestigkeit im Kopf).
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grumbern
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von grumbern »

Uiuiui, da wird ja jetzt einiges zusammen gewurfelt.

Wie geschrieben geht es bei den Messern in erster Linie darum, dass die dünne und damit scharfe Klinge durch die aggressiven Spühlmittel angeäzt und damit stumpf werden, mit Temperatur hat das nichts zu tun.

Dass die Federn, oder andere Teile bei weit höheren Temperaturen angelassen werden, ist richtig, hängt aber in erster Linie damit zusammen, wie hoch deren Härte nach dem Härtevorgang ist und auf welche man herunter fahren will, um ihnen die Brüchigkeit zu nehmen. Auch niedrigere Temperaturen haben immer noch den Effekt, Härte aus dem Material zu nehmen und das eben in etwa ab da, wo sich auch Anlassfarben bilden (also ab ca. 180-220°C). Ein Kugellager, das beim Einbau leicht gelb (da zu heiß) wurde, würde ich so nicht mehr verwenden wollen. Dass eine Feder davon nicht gleich unbrauchbar, oder gar spröde wird, denke ich aber auch nicht, zumal sie ja dafinitiv in der Praxis gepulvert werden. Wenn schon, werden sie "weicher" und nicht spröder.

Bei Alu sieht es da tatsächlich ganz anders aus. War man noch vor einigen Jahren der Meinung, Aluminium könne nicht "gehärtet" werden, sieht man das heute anders und in der Praxis werden sehr viele hochfeste Legierungen verwendet und eben auch "gehärtet". Das deshalb in Gänsefüßchen, da es sich dabei um eine andere Vorgehensweise handelt, als bei klassischen Stahlwerkstoffen, bei denen sich das Gefüge durch Kohlenstoff- und Lagierungsbestandteileinlagerungen beim schnellen Abkühlen verspannt. Hier wird nach einem bestimmten Muster erwärmt und abgekühlt und wir bewegen uns in Temperaturbereichen, die auch ein Backofen binbekommt, wogegen Stahlwerkstoffe zwischen 700 und 1000°C (gaaaanz grob) geglüht werden.

Aluminium kann also durchaus schon bei den relativ niedrigen Temperaturen beim Pulvern verspröden und an Festigkeit bei dynamischer Belastung verlieren. Das kommt dann natürlich insbesondere auf den tatsächlichen Werkstoff an und wird bei den meisten irelevant sein!

Man kann das bei Aluminium übrigens schon feststellen, wenn man es einfach liegen lässt. Zu lange "abgelagertes" Material kann dann schon für die Weiterbearbeitung (durch Biegen, oder Prägen) untauglich werden.

Gruß,
Andreas

Ghund
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Einbrenntemperatur

Beitrag von Ghund »

Hallo

Meiner Erfahrung nach wird üblicher weise wird um 180 °C eingebrannt, maximal bei 200 °C.

Gruß Ghund

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grumbern
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von grumbern »

Je nach Pulver und Betrieb ;)

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scrambler66
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von scrambler66 »

grumbern hat geschrieben:Aluminium kann also durchaus schon bei den relativ niedrigen Temperaturen beim Pulvern verspröden und an Festigkeit bei dynamischer Belastung verlieren. Das kommt dann natürlich insbesondere auf den tatsächlichen Werkstoff an und wird bei den meisten irelevant sein!
Hallo Andreas,
mich hat das Thema auch interessiert, seitdem der TüV Süd das thermische Entlackung von Alufelgen verboten hat. Beim Pulverbeschichten selbst sind die Temperaturen zwar geringer, aber man weiß ja nie. Aus diesem Grund habe ich die Aluschwinge meines BMW Gespanns lieber nicht pulverbeschichten lassen, sondern nur lackiert.
Das bei Felgen verwendete Material scheint bei Wärmeeinwirkung eher weicher zu werden - darauf deuten die Räder der G650X-country hin. Die hat nämlich schwarz beschichtete Sanremo Felgen und aus dem www ist bekannt, das die im Gelände schneller Beulen bekommen als man kucken kann :shock: (wobei die Sanremo unter Geländefahrer sowieso als weniger stabil als DID oder Excel gelten).
Ansonsten scheint das Thema beim Solomotorrad wirklich unproblematisch zu sein, jedenfalls war noch nie was von nach Pulverbeschichten gerissenen Felgen zu lesen (alte Xts hatte oft serienmässig das Problem von Rissen an den Punzen von alufelgen).
Gruß, Michael

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Wawan
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von Wawan »

Hi. Wollte hier auch mein Senf dazu geben. Letzte Woche wurde ich von der Polizei angehalten. Motorrad sofort zu Dekra abgeschleppt. Nach der Durchsicht wurde die BE aufgrund der pulverbeschichteten Felgen entzogen. Toll.

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Ratz
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von Ratz »

Blubb.

Hier geht es um Stahlrahmen und nicht um Felgen. Gefühlt gibt es hier so ca 100 Themen die dein Problem behandeln. Hättest mal die Suchfunktion bemühen sollen anstatt deinen Unmut kund zu tun.

Zum Einstieg empfehle ich dir das hier -> https://www.caferacer-forum.de/viewtopi ... 2728&hilit
Wenn du keine Angst vor dem Teufel hast brauchst du auch keinen Gott!

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Schinder
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von Schinder »

Moin

Tatsache :
Mit Pulver beschichtete Stahlrahmen werden grundsätzlich vorher
mit einem adäquaten Strahlmittel oder chemisch entrostet,
entlackt und entpulvert, je nach Situation.
Stellen sich dabei relevante Korrosionsschäden heraus,
so muss der behandelnde Betrieb die Arbeit daran einstellen.
Die weitere Reparatur muss der Kunde dann veranlassen
und die Verantwortung dafür übernehmen.

Bei Alurahmen fällt eine mechanische Bearbeitung weg, sonst s.o.

Mit Pulver beschichten viele Serienhersteller ihre Felgen und Rahmen
(z.B. Triumph), und auch im PKW Sektor ist dies oft Usus.

Probleme gibt es nur mit den sg. Hochtemperaturpulvern,
welche bis zu 280 Grad C benötigen.
Niedertemperaturpulver kommen mit 120 Grad C aus.

Wechselt man mal ein Lenkkopf- oder Radlager und nimmt dabei
Heißluft zur Hilfe, so erreicht man dabei oft höhere Temperaturen.

Kurz :
Es kommt auf das richtige Verfahren an, nicht auf Meinungen.

Im Fall des (Schaden)Falles klären das dann Gutachter, Materialprüfer, Anwälte und Richter.





Gruss, Jochen !
Ich würde mich ja gerne entschuldigen, aber es tut mir einfach nicht leid.

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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von elton851 »

Servus zusammen,

Je nach Verwendetem Pulverlack braucht mann andere Temperaturen.

Standart Ral Farbtöne brennen bei 140-160 Grad ein.
Klarlack / Candy bei ca 120 Grad und Chrome Effekt bei Ca170-180 Grad je nach hersteller.
Viel wichtiger als die Temperatur ist der Faktor Zeit lieber etwas Kühler 5-10 Grad dafür aber 20min. länger pro 1mm Material 5-6 min plus die einbrenn Zeit vom Lack.

Da kann ein Rahmen schnell mal 45min im Ofen hängen.

Also alles entspannt und ohne Probleme realisierbar u d zum Rost hat Jochen schon alles gesagt.

Lars

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saflo
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von saflo »

Moin,

mein Tüver hat mir letztens eine offizielle Anweisung unter die Nase gehalten, bei gepulverten Rahmen die Zuteilung
der Plakette zu verweigern. Begründung:
1.: Vor dem Pulvern wird der Rahmen gestrahlt, was einen in seiner Quantität nicht näher definierten Materialabtrag bedeutet.
2.: wird die Pulverschicht beschädigt, sodass sie von Feuchtigkeit unterwandert werden kann, so könnte eine Schädigung
durch Korrosion an einer für den Prüfer nicht einsehbaren Stelle den Rahmen schwächen.

So, macht was draus - für mich bedeutet das, Rahmen, wie bisher zu lackieren!

Grüße - Stefan
...und nächtes Jahr will ich weniger müssen müssen, und dafür mehr wollen können !

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