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Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Lackierung, Oberflächenveredelung, optische Details
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mrairbrush
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von mrairbrush »

Gibt halt Beamte mit Sachverstand und welche die dumm wie Brot sind. Von Minderwertigkeitskomplexen geplagt spielen sie gerne die Mächtigen. Übel wenn man an solche gerät. Dienstaufsichtsbeschwerden landen meist im Müll. Erst wenn es Geld kosten könnte geht da etwas weil das immer bei der nächst höheren Stelle vertreten werden muss. Beschichtungen dienen dazu das Material zu schützen und nicht um es zu beschädigen.
https://www.besserlackieren.de/Technolo ... -vermeiden
Alu ist auch kein wirkliches Problem wenn es vernünftig gemacht wird.

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obelix
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von obelix »

mrairbrush hat geschrieben: 29. Aug 2019Dienstaufsichtsbeschwerden landen meist im Müll.
Aus diesem Grunde koppelt man das idealerweise mit einer Fachaufsichtsbeschwerde - die geht nämlich nicht an den direkten Vorgesetzten, mit dem man abends saufen geht sondern direkt an die übergeordnete Stelle. Die kann man ned einfach ignorieren. Und wenn ich die Berichte so lese bzw. auf U-Tube sehe, dann kann man das in den meisten Fällen immer. Denn ein Möp wegen einem fehlenden Kettenschutz sicher zu stellen ist eine absolut überzogene, unverhältnismässige Massnahme und nicht zweckmässig. Somit klar ein Fall für eine Fachaufsichtsbeschwerde...

Wenn sich das in der Szene mal rumspricht und oft genutzt wird, werden die Jungs sicher irgendwann zu einem sozialverträglichen Verhalten zurückfinden...

Gruss

Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...

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mrairbrush
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von mrairbrush »

Du bist aber ein Optimist. :-)

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TortugaINC
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von TortugaINC »

Ich würde nicht alles glauben was bei RTL2 ausgestrahlt wird.
"Happiness is only real when shared”. 

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grumbern
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von grumbern »

WIllst Du etwa sagen, das wäre nicht tatsächlich so geschehen, ohne pre- und postproduction, script und briefing? :lachen1:

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Bambi
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von Bambi »

:lachen1:
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Alrik
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von Alrik »

Die ganzen Privaten könnte man meinetwegen abschalten, ich würde es monatelang nicht bemerken. :)
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.

Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.

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mrairbrush
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Re: Nach pulvern nicht mehr StVZO zulässig?

Beitrag von mrairbrush »

Im TV wird viel gefaked. Kenne ich nur zu gut aus konkreter Erfahrung. :-) Manchmal ziemlich plump aber der Zuschauer merkt es doch nicht.

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