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Eintragung Luftfilter und Nachrüstauspuffanlage noch möglich für Sevenfifty?

Tipps, Tricks, Informationen und Fragen zu Vorschriften, Gesetzen und Schlupflöchern
dieselraser
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Re: Eintragung Luftfilter und Nachrüstauspuffanlage noch möglich für Sevenfifty?

Beitrag von dieselraser »

Moin,
mal ne blöde Frage, wenn ich eine Box drum herum baue, zählt das dann auch als Einzelluftfilter?

Gruss Carsten

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Alrik
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Re: Eintragung Luftfilter und Nachrüstauspuffanlage noch möglich für Sevenfifty?

Beitrag von Alrik »

Ob Einzel- oder Alleviergemeinsamluftfilter: vollkommen egal. Maßgeblich sind bei so ner Veränderung immer Leistung, Geräusche und Abgas.
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TortugaINC
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Re: Eintragung Luftfilter und Nachrüstauspuffanlage noch möglich für Sevenfifty?

Beitrag von TortugaINC »

Alrik hat geschrieben: 2. Okt 2019 Vielleicht hätte man euch an der Uni auch den Unterschied zwischen Abgasuntersuchung und Abgasgutachten erklären sollen, ansonsten würdest du hier nicht die 4,5 % CO bringen.
Ist dann halt doch ein paar Jahre her.
Welcher Grenzwert ist einzuhalten?
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Alrik
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Re: Eintragung Luftfilter und Nachrüstauspuffanlage noch möglich für Sevenfifty?

Beitrag von Alrik »

Die 4,5 % CO sind nur für die Abgasuntersuchung gedacht, quasi nur als Anhaltspunkt.
Bei nem Abgasgutachten werden auf dem Rollenprüfstand im Fahrzyklus CO, CO2, HC und.... äh.... bestimmt noch mehr gemessen. :)

Man kriegt es garantiert hin, die 4,5 % CO im Stand bei Leerlaufdrehzahl einzuhalten, gar keine Frage. Aber was ansonsten unter Last mit geändertem Auspuff, anderen Luftfiltern, angepasster Bedüsung und Nadelstand aus den Endrohren kommt, kann man ja schlecht abschätzen.
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TortugaINC
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Re: Eintragung Luftfilter und Nachrüstauspuffanlage noch möglich für Sevenfifty?

Beitrag von TortugaINC »

Euro 1 gilt erst ab Bj. 98, ich gehe daher nicht davon aus, dass bei Bj. 89-97 („Euro 0“) HC oder CO2 relevant sind. Meines Wissens macht das die DEKRA in Klettwitz mit mobilen Messgeräten, das müsstest du aber besser wissen. Ohne es gemacht zu haben ist mein Kenntnisstand, dass bei besagten Fahrzeugen das Abgasgutachten mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit positiv ausfällt, wenn das Gemisch passt- das kann man mit Breitbandlamdasonde selber vorher testen- man misst zwar damit nicht direkt CO, wenn das Gemisch nicht zu fett ist, dann ist der CO Wert wohl auch prozentual im Rahmen.
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lutenent
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Registriert: 22. Jan 2017
Motorrad:: Joghurtbecher, Yamaha MT01, CB 750 SF

Re: Eintragung Luftfilter und Nachrüstauspuffanlage noch möglich für Sevenfifty?

Beitrag von lutenent »

Ich habe auch eine SF und genau die gleiche Problematik.
Mit meinem TÜVer (Bremerhaven, selber Biker) bin ich die Möglichkeiten durchgegangen. Die älteste SF ist ja BJ 1992, so wie meine. Das ist das Problem.
Zuerst müsste ich mit meinem Bock zu TÜV nach Essen, da das Gutachten angeblich nur dort ausgestellt wird, und nicht an einer beliebigen TÜV Station.
Dann zahle ich mindestens 800.-, eher 1.000.-, ob erfolgreich geprüft oder nicht.
Plus Transport über eine 350 km weit entfernte Station.

Hauptsächliches Problem ist unter anderem die fehlende Kurbelgehäuseentlüftung bei offenen Filtern, welche - O-Ton TÜV-Mann - gesetzlich dringend vorgeschrieben ist. Selbst wenn die Karre also irgendwie mit Einzelfiltern zum Laufen gebracht ( die kurzen Ansaugstutzen machen das nämlich ziemlich schwierig), man alle Abgas- und Geräuschemissionen dabei noch einhält, was noch schwieriger sein dürfte, hat man aufgrund des Baujahrs noch eine fehlende Motorentlüftung.

Ich hatte mich mal mit Filtern beschäftigt, keine optisch ansprechbaren Dinger (und nur deshalb die Idee mit den Einzelfiltern) konnte bei mir das Problem derzeit lösen.

Deswegen finde ich das immer amüsant, wenn immer auf bestimmte Tuner und Werkstätten verwiesen wird, die Einzelluftfilter bei deren SF-Bikes zeigen. Darfste halt bei Kontrolle nach Hause schieben!
Gleiche Anbieter schneiden das Heck aber meist auch zu kurz ab und packen ein KZH-Halter dran, der schon beim Aufsatteln den Hinterreifen knutscht....
Viele Grüße
Mannie

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TortugaINC
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Re: Eintragung Luftfilter und Nachrüstauspuffanlage noch möglich für Sevenfifty?

Beitrag von TortugaINC »

Beim Abgasgutachten ist relevant was aus dem Auspuff kommt, woanders wird nicht gemessen. Ein Auffangbehälter + Filter sollte man natürlich der Umwelt zuliebe an der Entlüftung vorsehen.
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AceofSpades
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Re: Eintragung Luftfilter und Nachrüstauspuffanlage noch möglich für Sevenfifty?

Beitrag von AceofSpades »

Michael90 hat geschrieben: 2. Okt 2019 Eigentlich ist es doch ganz einfach:
Bis Bj. 89 ist die Eintragung offener Einzelluftfilter möglich wenn man einen guten Prüfer erwischt.
Falls man(n) einen TÜV/GTÜ/Dekra - "Clown" findet, der das auch bei einem Rahmen nach 1989 einträgt, läuft man bei jeder Verkehrskontrolle die Gefahr, daß ein gut geschulter Polizist (soll es ja geben) das Moped wegen dieser illegalen Eintragung aus dem Verkehr zieht.
Muß natürlich jeder selbst wissen, was er macht (oder machen läßt), mir selbst wäre das zu kostenintensiv und gefährlich...
Gruß Michael,
der diese Eintragung an seiner 1984er Kawa hat, aber trotzdem jede Verkehrskontrolle gerne vermeidet...
Moin

Dieser Meinung war ich auch immer, stimmt aber nicht!!!

Mit dem entsprechenden Budget sind die dementsprechenden Gutachten legal erstellen zu lassen!

Such mal hier im Forum den ZRX1200S Caferacer vom Jörg raus, der hat umfangreiche Gutachten erstellen lassen und fährt mit K&N Filtern legal durch die Gegend.
Es sind sogar sämtliche Gutachten im Forum eingestellt (könnte aber eventuell auch im ZRX Forum sein)...

Mir fällt sein Forenname gerade nicht ein... Auf seinen Bremszangen vorne steht Bremse anstatt Brembo... in Brembo - Schriftart :mrgreen:

Gruß Mike
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:friendlyass: Es ist ein Unterschied ob du von der Leiter fällst, oder von der Leiterin :friendlyass:

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Michael90
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Re: Eintragung Luftfilter und Nachrüstauspuffanlage noch möglich für Sevenfifty?

Beitrag von Michael90 »

Mag ja sein, aber wieweit diese Gutachten dann Bestand haben wenn dir ein übereifriger Polizist deinen Eimer beschlagnahmt und von einem völlig anderen TÜV - Prüfer überprüfen läßt, möchte ich nicht wissen, und wie lange dieser erste Prüfer dann noch derartige Gutachten ausstellen darf steht dann auch auf einem anderen Blatt... :roll:
Mich bitte nicht falsch verstehen, ich gönne natürlich jedem auch diese Eintragung, aber nach Bj. 89 ist es in der Regel richtig legal nicht mehr möglich, auch wenn manche meinen, da ein Hintertürchen gefunden zu haben... :roll:

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AceofSpades
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Motorrad:: Einige alte Kawasaki Superbikes

Re: Eintragung Luftfilter und Nachrüstauspuffanlage noch möglich für Sevenfifty?

Beitrag von AceofSpades »

Wie geschrieben, der Meinung war ich auch immer... der Jörg hat mich eines besseren belehrt.

Er hält sämtliche geforderten Grenzwerte ein, die Gutachten sind sehr umfangreich und kostenintensiv... Da hat der kleine Verkehrsbulizist überhaupt keine Grundlage die Kiste aus dem Verkehr zu ziehen.

Nix Gefälligkeitsgutachten oder so :oldtimer:

Ich schau mal ob ich den Thread finde!


Nebenbei fällt mir noch ein/der dumme(r) Spruch ein...

Alle haben gesagt das geht nicht. Jörg wußte das nicht und hat es einfach gemacht :mrgreen:

Kostet halt mal eben die Summe von 1000 Euro plus. Weil das die wenigsten bereit sind zu investieren, der Erfolg ob die Werte eingehalten werden ist ja auch nicht gesichert, geht das halt im Volksmund oder am Stammtisch nicht :mrgreen:
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