Hat er es drinstehen, ist es doof.
Vielleicht ist es derselbe Mann, der meine VT600 damals abgenommen hat?

Nö Ralf echt nicht! Ich will diesesf104wart hat geschrieben: 16. Nov 2019 Diese ewige Stimmungsmache gegen den TÜV kotzt mich langsam an. Anstatt froh zu sein, dass es (noch) verständnisvolle und wohlwollende Prüfer gibt, wird ständig auf ihnen rum gehackt, immer nur negative Stimmung gemacht und immer weiter an dem Ast gesägt, auf dem wir alle sitzen.![]()
Sorry, aber das habe ich so noch nicht erlebt und kann es mir unter normalen Bedingungen auch nicht vorstellen.
Man ist überhaupt kein Bittsteller und der jagt einen Zahlenden Kunden schon gar nicht von Hof , der hat nur seine Arbeit nachzugehen.f104wart hat geschrieben: 18. Nov 2019Sorry, aber das habe ich so noch nicht erlebt und kann es mir unter normalen Bedingungen auch nicht vorstellen.
Es mag durchaus Prüfer geben, die nicht in der Materie stecken und Dinge fordern, die nicht erforderlich sind. Dann liegt es an jedem selbst, wie er einem solchen Prüfer entgegen tritt.
Ist man gut genung vorbereitet, kann man es sachlich und fachlich korrekt darlegen und den Sachverständigen bitten, es zu prüfen. Stößt man dabei auf unüberwindbaren Widerstand, bleibt einem die Möglichkeit, sich einen anderen Prüfer und seit kurzem nun auch eine andere Prüforganisation mit entsprechendem Sachverstand zu suchen.
Ich bin schon mal an einen Prüfer geraten, der sich offensichtlich nicht auskannte. Ich konnte ihm sachlich entgegen treten und hab ihm ganz offen gesagt, dass er mit seiner Auffassung daneben liegt und das, was er sagt, technisch nicht zutreffend ist. Worauf er mir dann die Kontaktdaten zu einem Kollegen in einer anderen Prüfstelle gegeben hat, mit dem ich auch heute noch zusammen arbeite.
Erpressung und Machtdünkel kann ich mir nicht vorstellen. Ich denke, das ist eher der subjektive Eindruck eines jeden einzelnen.
Je weniger Ahnung man selber hat und je voreingenommener man ist, umso eher empfindet man berechtigte Forderungen als "Machtgehabe".
Geht man entsprechend gut gerüstet ins Rennen, werden geplante Änderungen abgesprochen, die technisch machbaren Möglichkeitkeiten abgewogen und entweder direkt eine Lösung gefunden oder die erforderlichen Voraussetzungen mit nach Hause genommen, wo man sich dann seine Gedanken dazu machen kann. Und da wird dann auch nichts grenzwertiges durchgewunken!
Da, wo ein Gutachten gebraucht wird, wird eins geliefert oder eine Alternative in Form eines anderen Bauteils gesucht. Da, wo ein Material- oder ein rechnerischer Nachweis erforderlich ist, wird er geliefert. Teile, die gestempelt werden müssen, werden gestempelt. Teile, die gegen Korrosion zu schützen sind, werden entsprechend behandelt und Maße, die zu beachten sind, werden eingehalten oder zumindest angestrebt.
Das ist kein Ducken und kein "sich ergeben", sondern eine technisch fundierte Abhandlung, bei der sowohl technische Gesetzmäßigkeiten wie auch gewisse Zulassungsvorschriften zu beachten und einzuhalten sind. Nicht mehr und auch nicht weniger. Und mit dem Ergebnis bin ich durchaus zufrieden und denke schon, dass ich das Moped, das ich baue, so fahren möchte und mich damit auch sehen lassen kann.
...Über eins aber sollten wir uns im Klaren sein: Alles kann, nichs muss! Und wenn jemand einem Prüfer blöd kommt, muss er halt auch damit rechnen, dass sich der Prüfer entsprechend positioniert und den "Bittsteller" vom Hof jagt.
Ist doch klar geregelt!Radabdeckung
Laut StVZO ist für Motorräder eine Radabdeckung vorgeschrieben, die mindestens 150mm über
der Achsmitte beginnt und dabei die Lauffläche komplett abgedeckt. Nach EG-Recht ist allerdings
keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben. Ergibt sich aus der Veränderung jedoch eine
Verkehrsgefährdung, kann der Prüfer die Radabdeckung einfordern.
Gruezi Ratz,
Da magst du wohl Recht haben, nur sind die beiden Regelwerke die Grundlage für den Prüfer an die er sich offiziell zu halten hat. Erfunden hat die dein Prüfer mit Sicherheit auch nicht. Wenn du da einen Prüfer findest der die Grenzen verschwimmen läßt dann hast du Glück denn normal ist Rosinenpicken aus beiden Regelwerken nicht erlaubt. Fordern kannst du es halt nicht!7Fifty hat geschrieben: 18. Nov 2019 Nur macht es auf der Straße/im öffentlichen Verkehr imho keinen Unterschied, ob meinem nachfolgenden Verkehr nun das Steinchen meiner Mühle nach StVZO abgenommen oder nach EG-Recht in die Frontscheibe fliegt.