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Zeigt eure Garage, Werkstatt, Schrauberhöhle

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sven1
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Re: Zeigt eure Garage, Werkstatt, Schrauberhöhle

Beitrag von sven1 »

f104wart hat geschrieben: 7. Jan 2020
kramer hat geschrieben: 7. Jan 2020 Weiß jemand, was mein Kaminkehrer dazu sagen würde?
Gar nichts, weil das nämlich keine fest bzw. dauerhaft installierte Heizung ist. :wink:
...was aber egal ist, weil Zusatzheizungen, welche mit Gas oder Benzin/Diesel betrieben werden nicht in geschlossenen Räumen betrieben werden dürfen.
Ohne gesonderte Abnahme durch den Kaminkehrer (Feuerstättenschau) darf nur ein Ofen in Betrieb genommen werden der sporadisch (hier fehlt mir der genaue Wortlaut) genutzt wird.
Unterliegt dieser der regelmäßigen Nutzung sind alle Anforderungen zu erfle. (z.B. Luftaustausch, Raumvolumen,...).
Bei fehlerhaftem Betrieb von diesen Zusatzheizungen (in Kellern, geschlossenen Räumen, Türen unter Erdgleiche.usw.) KANN von Fahrlässigkeit ausgegangen werden. Diese ist die kleine Schwester des Vorsatzes und kann zu Regressforderungen führen.
Also sicher gehen und einen netten Stromheizer besorgen. Oder halt einen richtigen Werkstattofen, mit Kaminkehrer und allem Gedöns.

Grüße

Sven
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zippotech
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Re: Zeigt eure Garage, Werkstatt, Schrauberhöhle

Beitrag von zippotech »

Hy ,
ich will ja keine Werbung machen...
1578423649308-1345820185.jpg
....sorgt für wohlige Wärme in meiner Werkstatt, ca. 50 qm.

Gruß Zippo

PS: vergessen zu erwähnen,läuft mit 400 Volt
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f104wart
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Re: Zeigt eure Garage, Werkstatt, Schrauberhöhle

Beitrag von f104wart »

sven1 hat geschrieben: 7. Jan 2020 ...was aber egal ist, weil Zusatzheizungen, welche mit Gas oder Benzin/Diesel betrieben werden nicht in geschlossenen Räumen betrieben werden dürfen.
Und deshalb stellt man sie in einen belüfteten Raum oder ins Freie und bläst die warme Luft über einen Schlauch in die Werkstatt. :neener:

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mapfl
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Re: Zeigt eure Garage, Werkstatt, Schrauberhöhle

Beitrag von mapfl »

Drickes hat geschrieben: 7. Jan 2020
mapfl hat geschrieben: 7. Jan 2020 Ich finde die Werkstatt hat richtig Charme und für MZ oder Simpson ist das garantiert Art gerechte Haltung, am Wohl des Mopeds orientiert!
Dankeschön! Eine Hebebühne wäre noch nett aber mit Mitte 20 ist der Rücken auch noch fit genug dafür :oldtimer:
Habe auch erst seit etwa 4 Jahren eine Bühne und bin jetzt 63! Vorher hat einfach das Geld gefehlt! Aber es ist schon richtig, eine Bühne leistet gute Dienste! Aber immer noch mache ich viele Wartungsarbeiten an den fahrbereiten Kisten im Carport. Ist einfach zu langwierig das Moped erst im Keller (ebenerdiger Zugang aber wenig Platz durch die Tür) auf die Bühne zubringen. Eines nicht zu fernen Tages :oldtimer: werden mich meine Knie und Hüften dazu zwingen
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kramer
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Re: Zeigt eure Garage, Werkstatt, Schrauberhöhle

Beitrag von kramer »

sven1 hat geschrieben: 7. Jan 2020 .... weil Zusatzheizungen, welche mit Gas oder Benzin/Diesel betrieben werden nicht in geschlossenen Räumen betrieben werden dürfen.
Hm .. sind Wohnmobile nicht eigentlich auch sowas wie 'geschlossene Räume'? Haben halt nur den Unterschied, daß sie Rollen dranhaben an der Unterseite :dontknow: ;-)

Da dürfte man sowas reinbauen.

Peter

PS: Deine Variante, Zippo, hat halt den Nachteil, daß sie sehr viel Wasserdampf erzeugt.

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kramer
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Re: Zeigt eure Garage, Werkstatt, Schrauberhöhle

Beitrag von kramer »

f104wart hat geschrieben: 7. Jan 2020 Und deshalb stellt man sie in einen belüfteten Raum oder ins Freie und bläst die warme Luft über einen Schlauch in die Werkstatt. :neener:
Braucht aber dann zwei größere Wandurchführungen (kalte Raumlauft ansaugen und erwärmte Luft wieder reinblasen) anstatt einer kleinen für das Abgas.

Peter

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sven1
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Re: Zeigt eure Garage, Werkstatt, Schrauberhöhle

Beitrag von sven1 »

kramer hat geschrieben: 8. Jan 2020
sven1 hat geschrieben: 7. Jan 2020 .... weil Zusatzheizungen, welche mit Gas oder Benzin/Diesel betrieben werden nicht in geschlossenen Räumen betrieben werden dürfen.
Hm .. sind Wohnmobile nicht eigentlich auch sowas wie 'geschlossene Räume'? Haben halt nur den Unterschied, daß sie Rollen dranhaben an der Unterseite :dontknow: ;-)

Da dürfte man sowas reinbauen.

Peter

PS: Deine Variante, Zippo, hat halt den Nachteil, daß sie sehr viel Wasserdampf erzeugt.
Im WOMO ist die Heizung (Standheizung) abgenommen/ zugelassen und geprüft. Da gerät außer Warmluft nichts ins Autu.

@ Ralf: nicht jeder hat die Chance Löcher in Wände oder Fenster zu machen (Miete?)
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f104wart
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Re: Zeigt eure Garage, Werkstatt, Schrauberhöhle

Beitrag von f104wart »

sven1 hat geschrieben: 8. Jan 2020@ Ralf: nicht jeder hat die Chance Löcher in Wände oder Fenster zu machen (Miete?)
Dann muss halt jeder die für sich passende Lösung finden. :roll:

Ein Tipp kann, wenn man die individuellen Verhältnisse nicht kennt, immer nur eine Anregung sein. Und nach der FeuVO (Feuerungsverordnung) müssen Heizungen bzw. Feuerstätten nur dann abgenommen werden, wenn es sich um dauerhaft betriebene Feuerstätten handelt.

sven1 hat geschrieben: 8. Jan 2020Im WOMO ist die Heizung (Standheizung) abgenommen/ zugelassen und geprüft.
Jo, da ist sie ja auch fest eingebaut.

sven1 hat geschrieben: 7. Jan 2020 ...was aber egal ist, weil Zusatzheizungen, welche mit Gas oder Benzin/Diesel betrieben werden nicht in geschlossenen Räumen betrieben werden dürfen.
Auch das ist nicht richtig.

Für raumluftabhängige Feuerstätten mit einer Nennleistung von weniger als 35 kW reicht die Verbrennungsluftversorgung aus, wenn der Aufstellraum

1. eine Tür ins Freie oder ein Fenster hat, das geöffnet werden kann und einen Rauminhalt von mindestens 4 m³ je kW Nennleistung der Feuerstätte hat. (Bei 8 kW Heizleitung wären das 32 m³, und die hat jede Garage)

2. mit anderen Räumen mit Verbindung zum Freien oder
3. eine ins Freie führende Öffnung mit einem lichten Querschnitt von mindestens 150 cm² oder zwei Öffnungen von je 75 cm² oder Leitungen ins Freie mit strömungstechnisch gleichwertigem Querschnitt hat.

Quelle: §3 der hessischen Feuerungsverordnung



Und im Fall von Peter handelt es sich um ein mobiles Heizgerät. Das stellt man hin und packt´s hinterher wieder weg oder man tut so als ob.

...und wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter.

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Re: Zeigt eure Garage, Werkstatt, Schrauberhöhle

Beitrag von mapfl »

f104wart hat geschrieben: 8. Jan 2020
Für raumluftabhängige Feuerstätten mit einer Nennleistung von weniger als 35 kW reicht die Verbrennungsluftversorgung aus, wenn der Aufstellraum

1. eine Tür ins Freie oder ein Fenster hat, das geöffnet werden kann und einen Rauminhalt von mindestens 4 m³ je kW Nennleistung der Feuerstätte hat. (Bei 8 kW Heizleitung wären das 32 m³, und die hat jede Garage)

2. mit anderen Räumen mit Verbindung zum Freien oder
3. eine ins Freie führende Öffnung mit einem lichten Querschnitt von mindestens 150 cm² oder zwei Öffnungen von je 75 cm² oder Leitungen ins Freie mit strömungstechnisch gleichwertigem Querschnitt hat.

Quelle: §3 der hessischen Feuerungsverordnung

Zumindest in Bayern kommt hinzu, dass wenn im Raum eine Absaugung (z.B. Dunstabzug) ist, muss das vorgesehene Fenster (ggf auch in Nebenraum) für die Lüftung entweder zwangs geöffnet sein, oder bei Schließen den Abluftmotor abstellen.
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Re: Zeigt eure Garage, Werkstatt, Schrauberhöhle

Beitrag von f104wart »

Richtig! Das ist aber nicht nur in Bayern so, das gilt inzwischen auch in Hessen.

Im digitalen Zeitalter kann man schließlich von niemand mehr erwarten, dass er so viel gesunden Menschenverstand besitzt, dass er selbst für eine ausreichende Belüftung sorgt. :mrgreen:

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