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E-Bike Conversion EYAMA

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magus
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Re: E-Bike Conversion EYAMA

Beitrag von magus »

Wär schon geil, wenn jemand einstiege und man einen ganzen Pack NissanLEAF GEN3 zusammen schiessen könnte. Dann würde uns ein Battery Pack je 1,5K€ kosten. Der Typ verkauft halt nur 24 Module en bloc....
Aber ich schau auch grade nach fabrikneuen LTO aus China, mal sehen. Die haben zwar geringere Ladedichte, sind dafür aber viel robuster. Ist ne Platz frage. LEAF is der einfachere Weg.
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magus
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Re: E-Bike Conversion EYAMA

Beitrag von magus »

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magus
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Re: E-Bike Conversion EYAMA

Beitrag von magus »

news aupdate:
rahmen.jpeg
es wird ne GSX-R 600, Rahmen ist unterwegs. Vorteile die cih sehe: Starke Schwinge, Super Bremsen, DeltaBox bietet massig Platz für Batterien. Freue mich sehr aufs design, mal sehen, evtl. schaffe ich es einen Carbon-Kasten für die Batterie zu bauen...
Bremsen Diskussion bei Dekra geht in ne gute Richtung, es gibt mehrere zugelassene E-Roller mit genau diesem Motor/Bremsen, z.B. Trinity Jupiter (amongst many others)
Der Dekra Mann ist zuversichtlich, dass einzutragen.
Der QS-Motor wird eine Spezial-Anfertigung mit 320mm Achslänge, kostet 650$ ab Werk in CN
Habe gebrauchte BMWi3 Module im Auge, 3x48V, 1,5K€, wer auch will, PM me!
NB: Spannung=speed, Strom=torque
Muss nur den Controller bekommen für die kanpp 150V, am liebsten den PV next Gen, wenn man den endlich mal bestellen kann, soll Ende März dabei sein für Preorders now.
http://powervelocity.com/home/60-18f-eb ... e-8kw.html
ride on
m
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Alrik
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Re: E-Bike Conversion EYAMA

Beitrag von Alrik »

Habt ihr das Thema EMV mal angeschnitten?
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EnJay
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Re: E-Bike Conversion EYAMA

Beitrag von EnJay »

@ Alrik
wie sehen die EMV Regelungen aus? Ich hatte hier mal gehört, dass vor 2004(?) der Prüfer auf ein EMV Gutachten verzichten KANN.
Stimmt das so?
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http://www.caferacer-forum.de/viewtopic.php?f=97&t=5206

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magus
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Re: E-Bike Conversion EYAMA

Beitrag von magus »

Ja genau, vor 2002 kein emv
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Alrik
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Re: E-Bike Conversion EYAMA

Beitrag von Alrik »

EnJay hat geschrieben: 1. Mär 2020 @ Alrik
wie sehen die EMV Regelungen aus?
ECE-R10, viel Spaß beim Lesen. :)

Kurzfassung: Störaussendungen und Störanfälligkeit werden da geprüft, dazu braucht's eine komplette Laborausstattung, für Einzelschicksale zu teuer.
Evtl. haben die Einzelteile ja schon nen ECE-R10-Nachweis. In der Richtlinie steht ein Ablaufschema, mit dem man ermitteln kann, ob ein Nachweis überhaupt erforderlich ist.
Ich hatte hier mal gehört, dass vor 2004(?) der Prüfer auf ein EMV Gutachten verzichten KANN.
Stimmt das so?
Nein, ab 01.01.1998 ist der Nachweis Pflicht.
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CoffeeAlex

Re: E-Bike Conversion EYAMA

Beitrag von CoffeeAlex »

Ich finde dieses e bike Thema klasse obwohl ich bekennender Benzin Fresser bin.
Irgendwann wird es wohl kommen wo uns der Sprit ausgeht und dann? Was ist nach der Zeit? Es gibt eine große Fa im Emsland die diese e roller in Serie fertigt und vertreibt vielleicht sollte der Verfasser dieses thread sich mal mit denen in Verbindung setzen da die Ihre ganzen Komponenten aus China kommen lassen.
Vielleicht lässt sich bei denen ja was realisieren
Ist nur ne Anregung von mir da ja die 5k Investitionen im Raum stehen die meiner Meinung nach doch sehr optimistischer klingen.

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magus
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Re: E-Bike Conversion EYAMA

Beitrag von magus »

Nein, ab 01.01.1998 ist der Nachweis Pflicht.
also mir hat der DEKRA-Prüfer gesagt, es sei 2002.
Für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 01.10.2002 muss § 55a StVZO in der
vor dem 01.10.2002 gültigen Fassung (nur Funkentstörung) nachgewiesen werden."
CoffeeAlex hat geschrieben: 1. Mär 2020 Es gibt eine große Fa im Emsland die diese e roller in Serie fertigt und vertreibt
Ja, interessant, hast Du da mehr infos? Wie heisst die Firma? Ich habe ja bisher Trinity/Jupiter gefunden, die nutzen exakt den Motor und auch diese Bremsscheibe mit 3*M8.
Teurer wird es durch besserere Batterien. Ich fahr jetzt erstmal die gebrauchten i3-module, dann komm ich schon unter 5K weg. (knock on Alu) :zunge:
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Alrik
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Re: E-Bike Conversion EYAMA

Beitrag von Alrik »

Für Fahrzeuge mit einer Erstzulassung vor dem 01.10.2002 muss § 55a StVZO in der
vor dem 01.10.2002 gültigen Fassung (nur Funkentstörung) nachgewiesen werden."[/quote]
Dann wollen wir mal hoffen, dass das VdTÜV-Merkblatt da nicht fehlerhaft ist, denn in der StVZO steht halt was anderes. Ich sprech am Montag mal mit unserer Produktbetreuung, vielleicht klärt sich der Widerspruch ja auf.
Zuletzt geändert von Alrik am 1. Mär 2020, insgesamt 1-mal geändert.
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