an meinem Bike sind seit dem Kauf LED Lenkerendblinker mit E Nummer verbaut. Gestern beim TÜV bekam ich den freundlichen Hinweiß, dass mein Prüfer keine LED Lenkerendblinker kennt die für vorne und hinten zugelassen sind.
Leider habe ich keine Unterlagen über die Blinker um ein Prüfzeugniss zu finden.
Auf den Blinkern steht jedoch folgende E- Nummer:
1112(E24)R50 001246
Ich habe es so recherchiert, dass 11= vorne; 12=hinten und R50= Beleuchtung KRAD.
Stimmt dies so? und bedeutet es dass die Blinker als alleinige Blinker ausreichen ?
vom BJ ist es bei meinem Bike kein Problem
