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E Nummer Blinker

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Alrik
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Re: E Nummer Blinker

Beitrag von Alrik »

Das sagst du was...
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7Fifty

Re: E Nummer Blinker

Beitrag von 7Fifty »

Alrik hat geschrieben: 20. Apr 2020 Das sagst du was...
Na dann... machs bitte mal verständlich:

Palzwerk schickte dir z.B. seine suspekt anmutenden Blinker. Wie gehts dann weiter deiner Meinung nach?
Nur rein informativ und weil ich neugierig bin. Vielen Dank.

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Ratz
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Re: E Nummer Blinker

Beitrag von Ratz »

Palzwerk weis doch was geht und was nicht. Wenn er selbst schon zweifelt wozu dann noch einen Prüfer bemühen?
Gesunder Menschenverstand - die Menschheit ist verloren!

Oder du klapperst 100 Prüfer ab bis du den "Einen" findest. :hammer:
Wenn du keine Angst vor dem Teufel hast brauchst du auch keinen Gott!

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Palzwerk
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Re: E Nummer Blinker

Beitrag von Palzwerk »

Es geht mir nicht darum einen Prüfer zu finden, der 5 gerade sein lässt. Bei z.B. Blinkern handelt es sich wohl um nicht eintragungspflichtige Teile. Wenn ich jetzt Blinker oder sonstwas nicht Eintragungspflichtiges kaufe, das mit Prüfzeichen beworben wird und auch ein Prüfzeichen versehen ist, das für mich als Laie erst mal gut und echt aussieht und damit von der Rennleitung kontrolliert werde, was blüht mir da? Vor allem, wenn es den Händler nicht mehr gibt. Ich kann doch nicht bei jedem Teil Detektiv spielen.

@Alrik, ich mache heute Abend ein Foto. Danke für das Angebot das mal genauer anzuschauen. Ist vielleicht von allgemeinem Interesse, wie man eine Fakekennzeichnung erkennt.
Gruß aus de Palz
Werner

...was annerschwu ä Blummewas des is bei uns ä Dubbeglas...

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Alrik
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Re: E Nummer Blinker

Beitrag von Alrik »

Wahrscheinlich erkennt man nix, aber manchmal isses plump genug. :)
Palzwerk hat geschrieben: 20. Apr 2020 Wenn ich jetzt Blinker oder sonstwas nicht Eintragungspflichtiges kaufe, das mit Prüfzeichen beworben wird und auch ein Prüfzeichen versehen ist, das für mich als Laie erst mal gut und echt aussieht und damit von der Rennleitung kontrolliert werde, was blüht mir da
Ich bin ja kein Jurist, aber im Endeffekt bist du als Halter/Fahrer immer verantwortlich für dein Fahrzeug. Also bleibt an dir hängen, dass du mit einem Teil ohne Zulassung unterwegs, also BE erloschen.
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Nudnik
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Re: E Nummer Blinker

Beitrag von Nudnik »

Hier schwirren teilweise irreführende Einschätzungen bezüglich der ECE Nummer rum. Dies ist eine internationale Kennzeichnung und ist micht an eine deutsche Genehmigungsbehörde gebunden.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/ECE-Pr%C3%BCfzeichen

Nichtsdestotrotz besteht trotzdem das Risiko, dass die Nummer zb. auf den Lampen gefälscht ist. Mein Kickstarter Scheinwerfer aus China hat eine E4 Kennzeichnung, also Niederlande, glaube aber auch nicht dran, dass die echt ist...
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Re: E Nummer Blinker

Beitrag von HaukeP »

Vielen dank Für die ganzen Rückmeldungen. Aber wie man hier auch im Threat liest ist es wohl doch nicht ganz so einfach... Deshalb habe ich mich dazu entschlossen die Ochsenaugen von Shin Yo zu verbauen. Diese haben nach Rücksprache mit Shin Yo Deutschland eine alleinige Zulassung für vorne und hinten. Sie waren auch so nett und haben mir auf Nachfrage das Prüfzeugniss der Blinker geschickt :)


Für alle anderen hier der Link für die Blinker: www.shin-yo.de/produkt/202-26-lenkerend ... uge-48819/

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Bonde
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Re: E Nummer Blinker

Beitrag von Bonde »

Genau so sieht es aus, wenn du das passende Baujahr dazu hast darfst du die dann auch als solche Verwenden.
Meiner Kenntnis nach, geht das nur mit genau diesen Blinkern und und mit den Tigereyes bevor die Firma Kellermann diese hat verbieten/vernichten lassen.
http://www.streetfighters.ch/shop/pi.ph ... R-EYE.html
Da hätte ich auch noch einen gebrauchten Satz da, falls Jemand sowas verbauen möchte.
Ich hab die auch an meiner Kawasaki verbaut.
Siehe:
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hellacooper
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Re: E Nummer Blinker

Beitrag von hellacooper »

Palzwerk hat geschrieben: 20. Apr 2020 ... Bei z.B. Blinkern handelt es sich wohl um nicht eintragungspflichtige Teile.
Das stimmt ja so nicht. Nur der Vollständigkeit halber: wenn es ältere Blinker sind, die keine E-Kennzeichnung haben, sondern nur die Schlangenlinie (eben z. B. die original Ochsenaugen), dann sind sie sehr wohl eintragungspflichtig.
Palzwerk hat geschrieben: 20. Apr 2020...und damit von der Rennleitung kontrolliert werde, was blüht mir da?
So lange die Rennleitung es ebenfalls nicht bemerkt, wohl nix. :zunge:

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Alrik
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Re: E Nummer Blinker

Beitrag von Alrik »

hellacooper hat geschrieben: 20. Apr 2020 Das stimmt ja so nicht. Nur der Vollständigkeit halber: wenn es ältere Blinker sind, die keine E-Kennzeichnung haben, sondern nur die Schlangenlinie (eben z. B. die original Ochsenaugen), dann sind sie sehr wohl eintragungspflichtig.
Nö.
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