Die Vorschrift kenne ich auch. ABER - damit sind Leuchten gemeint, die z.B. in Heckklappen oder Ladeklappen eingebaut sind. Also z.B so angebaut, dass sie unsichtbar werden, wenn das Teil aufgeklappt ist. Deshalb gibt es manche Autos, die unter der Heckklappe noch ein zusätzliches Rücklicht haben. Der Fender an sich schwingt ja auch nicht. Die Position des Lichts wird in keinem Moment des Betriebs veändert, das sitzt immer und jederzeit an der selben Stelle, z.B. 70cm über der Fahrbahn. Beim Ein- und Ausfedern bewegt sich ja die "Karosserie" und nicht der Fender...Tray hat geschrieben: 22. Mai 20201. Am Schutzblech, welches ich an der Schwinge befestigen möchte, darf es nicht angebaut werden. Grund: Das Rücklicht darf nicht schwingend sein.
Dazu habe ich nichts Konkretes gefunden. Die 300mm-Regelung kenne ich nur von den Blinkern.2. Unter den Sitz darf es nicht.
Grund: Ende Rücklicht bis Ende Fahrzeug darf nicht mehr als 30 cm sein.
Da würde ich auch noch mal nachhaken, der Prüfer hat da sicher was falsch im Kopf.
Gruss
Obelix