Bisher haben Eintragungen bei meinen Moppeds entweder mit Nummer, Hersteller oder Abmessungen bzw. einer Kombination daraus ausgereicht. Wichtig ist die eindeutige Identifizierbarkeit der Bauteile.
Spannend ist auch die Verwendung von Bauteilen anderer Motorräder, z.B. eines Handbremszylinders.
Ich habe meinem aaS angesagt von welchem Mopped der HBZ stammt, Kolbendurchmesser ist angegossen. Im Büro wurde nach dem Bauteil gegoogelt, Bilder verglichen, mit angegebener Modellbezeichnung eingetragen.
Letztendlich bleibe ich in der Pflicht nur die geprüften und eingetragenen Bauteile zu verwenden, bzw. glaubhaft nachzuweisen, das es sich um solche Bauteile handelt.
Wenn man hier etwas absichtlich falsch macht, kann man sogar wegen Urkundenfälschung belangt werden.
Also lieber nicht die eingetragene Markierung des Auspuffs auf eine Brülltüte übertragen !
Auch mit Schlagbuchstaben "K+N" markierte Alutrichter als Ersatz für eingetragene "K+N"-Filter sind keine gute Idee.
Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt
Hi Semmel,
die Austauschfilter sind eine Grauzone. Zwar eine unsichtbare Änderung, die aber wohl eintragungspflichtig ist. Andererseits werden massenhaft Zubehörluftfilter statt der originalen Luftfilter in LuFiKas gesteckt und keiner schert sich darum. Deine Entscheidung
Geänderte Vergaserabstimmungen sind auch eintragungspflichtig, wenn sie außerhalb der (für Normalbürger nicht einsehbaren) ABE des Fahrzeugs sind.
Größere Hauptdüsen, Dynojetkits ? Unsichtbar !
Hubraumvergrößerungen, scharfe Nockenwellen ? Unsichtbar !
Also Dinge, die beim TÜV oder einer Kontrolle am Straßenrand keinen Ärger bereiten.
Alles schick ?
Soweit ja, aber nicht wenn es zu einem Unfall kommt.
Dann wird gern tiefer gebohrt und ... den Rest mit Anwalt, Gutachter und Gericht erspare ich uns.
Genießt stressfreie Fahrten mit euren Moppeds, das Wetter wird nächste Woche wieder besser