Hallo,
ich habe in Absprache mit meinem TÜV-Prüfer das Heck meiner XJ 550 gekürzt und einen Loop eingeschweißt.
Vor der finalen Abnahme würde mich mal interessieren, ob es etwas bei der Eintragung zu beachten gibt.
Wie sieht so ein Vermerk im Fahrzeugschein aus?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass "Rahmenheck gekürzt" ausreicht. Wird dann ein neues Maß ab z.B. Tankaufnahme genommen und eingetragen? Wie formuliert man die Änderung in wenig Zeichen möglichst prägnant?
Ich frage, da es auch für den TÜV Prüfer die erste Änderung dieser Art ist, und ich durch die richtige Formulierung später abgesichert sein möchte, wenn ich mal wo anders zur HU vorfahre.
Vielen Dank für die Hilfe.
Julian

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Formulierung eingetragene Rahmenänderung
- FEZE
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Re: Formulierung eingetragene Rahmenänderung
Maße sind immer schlecht, weil dann ist es so !
"Einmannbetrieb" müsste reichen.
"Einmannbetrieb" müsste reichen.
Schaum und Silikon ersetzen Präzision!
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Re: Formulierung eingetragene Rahmenänderung
Bei mir steht " gekürztes Rahmenheck in Verbindung mit eingeschweißter Querstrebe und GFK Höcker Eigenbau...
Obwohl es eigentlich der original Höcker ist
Obwohl es eigentlich der original Höcker ist
- Hux
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Re: Formulierung eingetragene Rahmenänderung
Bei mir steht auch nur "Rahmenheck gekürzt" drin und halt die 1 bei zulässige Personen, oder wie das genau im Schein heißt.
Aber kontrolliert den Schein unbedingt noch bei der Zulassungsstelle, bei meinen letzten 3 Scheinen nach Abnahme musste immer nachgebessert werden, weil die was übersehen haben. Kostet zwar nix, wenn die's verbockt haben, aber wer hängt schon gerne bei der Zulassungsstelle rum.
Aber kontrolliert den Schein unbedingt noch bei der Zulassungsstelle, bei meinen letzten 3 Scheinen nach Abnahme musste immer nachgebessert werden, weil die was übersehen haben. Kostet zwar nix, wenn die's verbockt haben, aber wer hängt schon gerne bei der Zulassungsstelle rum.
- obelix
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Re: Formulierung eingetragene Rahmenänderung
Bei ner HU interesiert das niemand, es ist eingetragen und fertig. Ein HU-Prüfer hat im Regelfall sowieso nicht die Kompetenz für solche Entscheidungen bzw. die Entscheidung eines aaS anzuzweifeln. Schlimmer ist ne Polizeikontrolle, da muss das Bestand haben.collector hat geschrieben: 29. Jul 2020...und ich durch die richtige Formulierung später abgesichert sein möchte, wenn ich mal wo anders zur HU vorfahre.
Ich persönlich finde, es darf ruhig supergenau mit Massen drinstehen. Es darf nur ned ohne Weiteres nachprüfbar sein*ggg*
Wenn also Dein Prüfer einträgt: *Rahmenheckkürzung um 150mm, Heckrahmen mit Rohrbogen verschlossen* ist das für den Rennleiter zwar ersichtlich und auch verständlich, aber nicht nachprüfbar. Denn wenn man von hinten was wegschneidet, wieviel bleibt dann über? Somit kann man das nur dann genau nachvollziehen, wenn man die Rahmenmasse des unbeschnittenen Rahmens weiss. Und selbst dann ist noch zu argumemtieren - ja, aber... Denn ob der Prüfer die 150mm am Originalrahmen rausgemessen hat, steht da ja nicht. Also kann es ja auch sein, dass der Bogen des Loops noch dazu- oder abgerechnet werden muss:-) Und spätestens dann wird der normale Strassensheriff die Segel streichen.
Wobei es in diesem Fall reichlich worscht ist, denn kurz ist kurz. Der Rest an Auflagen ergibt sich ja (Rücklicht, KZ und KZ-Winkel, Beleuchtung etc. Aber es stiftet Verwirrung, die man manches Mal gut brauchen kann*ggg*
Gruss
Obelix
Neulich stieg ne hübsche, junge Frau mit grossen Brüsten zu mir in den Aufzug. Sie lächelte mich an und fragte, ob ich Ihr die zwei drücken könne. War wohl ein Missverständnis...
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Re: Formulierung eingetragene Rahmenänderung
Also wie an meiner, Heck 170mm gekürzt...obelix hat geschrieben: 29. Jul 2020
Ich persönlich finde, es darf ruhig supergenau mit Massen drinstehen. Es darf nur ned ohne Weiteres nachprüfbar sein*ggg*
Wenn also Dein Prüfer einträgt: *Rahmenheckkürzung um 150mm, Heckrahmen mit Rohrbogen verschlossen*
Obelix
...mehr nicht
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Re: Formulierung eingetragene Rahmenänderung
Hab solche umbauten bis jetzt genau 5mal eintragen lassen und dort wurde immer "geändertes Rahmenheck" eingetragen. Maße wurden nie genommen, und das bei 3 unterschiedlichen Prüfern.
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Re: Formulierung eingetragene Rahmenänderung
Es ist genau der Job des Prüfers, zu beurteilen, ob das Hand und Fuß hat oder nicht.obelix hat geschrieben: 29. Jul 2020Bei ner HU interesiert das niemand, es ist eingetragen und fertig. Ein HU-Prüfer hat im Regelfall sowieso nicht die Kompetenz für solche Entscheidungen bzw. die Entscheidung eines aaS anzuzweifeln.
Lächle! Du kannst sie nicht alle töten.
Konkrete Anfragen zu Abnahmen von Umbauten im PLZ-Bereich 64, 63, 60, 61 und Umgebung vorzugsweise per PN.
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Re: Formulierung eingetragene Rahmenänderung
Zur eigentlichen Frage: Da gips keine Vorschrift. Ich versuch, grundsätzlich alles so zu formulieren, dass der nächste, der sich damit befassen muss, sich zurechtfindet. Bei ner Rahmenkürzung ist das nicht so einfach, weil man in den allermeisten Fällen nicht mehr viel davon sieht.
Also wenn da von außen nicht gut ersichtlich ist, wo die Änderung anfängt und man damit z.B. ein gut nachvollziehbares Maß (z.B. zur nächsten Querstrebe oder zur Federbeinbefestigung) festlegen kann, dann schreib ich das auch nur sehr allgemein. Wenn damit die Änderung auf einen Sitzplatz einhergeht, dann steht da bei mir in der Regel "zu S.1:m.Einzelsitz u.geänd.Heckrahmenausleger*" oder so ähnlich.
Also wenn da von außen nicht gut ersichtlich ist, wo die Änderung anfängt und man damit z.B. ein gut nachvollziehbares Maß (z.B. zur nächsten Querstrebe oder zur Federbeinbefestigung) festlegen kann, dann schreib ich das auch nur sehr allgemein. Wenn damit die Änderung auf einen Sitzplatz einhergeht, dann steht da bei mir in der Regel "zu S.1:m.Einzelsitz u.geänd.Heckrahmenausleger*" oder so ähnlich.
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Re: Formulierung eingetragene Rahmenänderung
Am meiner Kawa habe ich mir vor ewiger zeit ein selbsttragendes Carbonheck gebaut da steht nicht mal etwas von einer Änderung. Da steht nur Tank Sitzbank Kombination Kohlefaser.
Habe deswegen auch nie Schwierigkeiten gehabt, warum sollte auch ein Prüfer die arbeiten eines Kollegen anzweifeln.
Grüße
Roland
Habe deswegen auch nie Schwierigkeiten gehabt, warum sollte auch ein Prüfer die arbeiten eines Kollegen anzweifeln.
Grüße
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