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Erster Caferacer im Eigenbau - Rechtliche Einschränkungen ?

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Mojo
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Erster Caferacer im Eigenbau - Rechtliche Einschränkungen ?

Beitrag von Mojo »

Moin,
Ich bin Mojo, komme aus dem Raum Hamburg und bin 20 Jahre alt. Seit letzter Saison fahre ich ne Kawasaki Er5 und wollte schon immer einen Caferacer haben. Das Design ist für mich einfach traumhaft schön und ich schwärme schon davon seit ich einen Führerschein besitze...
Nun wird es bald Winter, man hat als Kälteanlagenbauer nicht mehr ganz so viel zu tun und somit wieder Zeit für neue Projekte.

Meine Grundidee war es einen Caferacer auf basis einer gebrauchten, günstige Serienmaschine zu bauen.
Mit Trennschleifer, Lötgerät usw. kann ich soweit umgehen. Elektronik ist für mich eigentlich auch kein Thema (bin ja Mechatroniker). Sogar eine Fräsmaschine befindet sich in meinem Besitzt (nein, kein CNC).

Bevor ich nun ein solches Projekt starte wollte ich hier einfach mal erfragen wie das nun genau abläuft...
Mein Vorbild ist dieses Motorrad hier:
Bild

Basis dafür war eine Yamaha XT600. Mir schwebt etwas in dieser Richtung vor. Mir gefällt das hohe Heck, die nackten Rahmenrohre und das blanke Metall. Tank, Höcker usw. würde ich aus Edelstahlblech fertigen wollen. WIG-Schweißgerät ist vorhanden, muss nur ein bisschen üben. Mit Dichtigkeit usw. Habe ich auch keine Probleme. Ich arbeite an Anlagen in denen sich mehrere Kilogramm flüssiges Gas befinden. Nen Gasdichten Tank sollte ich also hinbekommen :grin:

Man kauft sich also ein Motorrad im technisch halbwegs gutem Zustand und baut dieses um.
Doch nun stellen sich mir einige Fragen:

-Brauche ich zum schweißen von Anbauteilen einen Schweißschein bzw. ne Zulassung um zB. Tanks zu fertigen oder reicht es wenn diese Druckdicht und technisch in Ordnung sind?
Dass ich am Rahmen nicht schweißen darf weiß ich. Wie sieht es aus wenn ich Anbauteile am Ramen anpunkte, zB. ein Sitzplatte oder irgendwelche Streben mit Gewinde drinne an denen ich zB. Höcker usw. anbringe. Zählt dass schon als schweißen bzw. Modifikation des Ramens?

-Kann sowas ein Metallbauer für mich durchführen (welcher einen Schweißschein hat und auch Industriemaschinen schweißt)?

-Kann ich zB. einfach ein Heck kürzen (natürlich ohne die Grundstabilität des Ramens zu vermindern) ohne Maschinenbau oder Statik studiert zu haben?

-Darf ich mir eigene Auspuffrohre bzw. Krümmerrohre selbst anfertigen solange irgendwo ein Schalldämpfer mit Gültiger Betriebserlaubnis am Ende sitzt? Scharfe Kanten und Verbrennungsgefahren werden natürlich vermieden.

Wo liegen die Grenzen für jemanden der zwar alle erforderlichen Mittel und Werkzeuge aber keine Zulassungen oder Zertifizierungen hat?


Vielleicht kann mir jemand der schon mal selber sowas realisiert hat kurz und knapp beantworten ob es für mich überhaupt sinnvoll ist ein solches Projekt durchzuführen bevor ich mir jetzt eine gebrauchte Maschine besorge.
Meine Er5 wollte ich weitestgehend original lassen, doch wer weiß, der Winter ist lang...

Liebe Grüße aus Hamburg,
Mojo

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machina
Beiträge: 131
Registriert: 4. Apr 2013
Motorrad:: Honda 350 four, 73
Yamaha SR 500 2J4

Re: Erster Caferacer im Eigenbau - Rechtliche Einschränkunge

Beitrag von machina »

Schweißen brauchst du kein schweißschein, ergo auch keinen besonderen Metallbauer. Nur solltest du es schon etwas können.
Heck kürzen in der Regel nur max bis zur stossdämpferaufnahme hinten natürlich :mrgreen:
Punkten schweißen von platten Blechen. Alles möglich nur sollte es sicherheitsrelevant sein, sprich nicht was anbraten, das dir während der Fahrt wegfliegt!
Tank schweißen geht auch benötigt nur einen prüfbericht, dass er druckdicht ist. Macht dir ein kesselbauer....

Fröhliches schaffen

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Mojo
Beiträge: 82
Registriert: 24. Nov 2013
Motorrad:: Kawasaki Er5 Twister
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Re: Erster Caferacer im Eigenbau - Rechtliche Einschränkunge

Beitrag von Mojo »

Moin, danke für die schnelle Antwort!
In wiefern brauche ich keinen Schweißschein? Wo liegen die Grenzen?
Wenn ich zB. Das Heck gekürzt habe und die beiden Enden des Rahmens mit einem Bogen versehen will, darf ich das dann selber machen?

Darf ich Halterungen für Stoßdämpfer, Tank usw. selbstständig umsetzen ohne ein Gutachten oder einen Schein vorweisen zu müssen?

Gruß,
Mojo

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Palatinate
Beiträge: 112
Registriert: 9. Apr 2013
Motorrad:: Ducati exST Street Racing Cafe Fighter, Bj. 1999, Wiedergeburt 2013

Re: Erster Caferacer im Eigenbau - Rechtliche Einschränkunge

Beitrag von Palatinate »

Hi Mojo,

so entspannt wie machina würde ich das mal nicht sehen...

Grundsätzlich sind alle Modifikationen am Rahmen tabu, ES SEI DENN Du findest einen willigen (und kundigen...) TÜV-Mann, der die Änderungen abnimmt. Streng genommen darfst Du noch nicht mal einen nicht mehr benötigten Halter abflexen, wenn Du nicht die originale Schweißnaht stehen lässt. Das gilt auch auch für kleinste Schweißarbeiten wie Haltebleche usw. - nur wer weiß schon so genau, wo die im Original sind oder waren? Stoßdämpferaufnahme ist allerdings schon eine andere Nummer...

Also VORHER mit dem TÜV sprechen, wenn Du sicher sein willst, dass das Ganze NACHHER auch abgenommen wird. Dann geht meist sehr viel...

Gruß
Michael

PS: Beim Tank gebe ich machina Recht und auch Krümmer darfst Du nach Herzenslust selbst braten...

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Ikarus27
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Registriert: 26. Jun 2013
Motorrad:: Suzuki GSX R 1000 Bj. 2003

Re: Erster Caferacer im Eigenbau - Rechtliche Einschränkunge

Beitrag von Ikarus27 »

Da wir nun auch bei unserer XJ bei dem Thema angekommen sind, werde ich mich mit meinem TÜV-Prüfer des Vertrauens einmal genauer auseinander setzen. Wir wollen halt ein Blech einsetzen, welches unter der Sitzbank hinten bis zum Ende läuft.

Mal sehen, ob wir dies machen können.

Ich werde berichten, was dabei rum kommt.

Gruß

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