da ich über die Forensuche nicht fündig geworden bin, versuche ich mein Glück nun hier.
Bei meinem anstehenden Projekt möchte ich in einem Fahrzeug, das 1989 per Einzelabnahme per §21 zugelassen wurde
einen anderen Motor einbauen. Das Gerät wurde damals mit dem Namen des Erbauers (kein Bekannter) eingetragen.
Die EZ erfolgte mit einem XS650 Motor, später in 1995 wurde das Teil auf einen gedrosselten GSX-R750 Motor samt Flachschieber und K&N umgebaut. Diesen Motor will ich nun durch einen 650er Zweizylinder (kein XS) aus 1999 ersetzen.
Der aaS beim TÜV sagte mir schon, er müsse ein Abgasgutachten erstellen und ausgiebig fahren.
Kosten hierfür schätzte er für das Gutachten auf ca. 600-800,- Euro zzgl. den restlichen Kram.
Abgeneigt das einzutragen ist er nicht und ich bin´s auch nicht, trotz der Kosten.
Deshalb jetzt meine Fragen:
- Hat von euch schonmal jemand ein Abgasgutachten durch-/mitgemacht?
- Wie lief das ab?
- Wie sehen die Abgasvorschriften für Motorräder der EZ 1989 aus?
- Welche konkreten Werte sind einzuhalten?
- In einem anderen Forum habe ich gelesen, dass die Abgaswerte auch vom Gewicht (Leergewicht abhängen). D.h. wenn man die Fahr- bzw. Abgaswerte nicht schafft, muss das Fahrzeug abgespeckt werden. Hat dazu jemand Erfahrungen und Werte?
Wer hat Ahnung & Tips?